Erneuerbare Energien sind auch bei Immobilien äußerst gefragt. Wärmepumpen zum Heizen gelten als die neuen Stars und verzeichnen enorme Zuwächse. Doch manchmal gibt es eine Schattenseite.
Stuttgart - So stellt man sich idyllisches Wohnen vor: ein ruhiges Wohngebiet am Rande von Nürtingen (Landkreis Esslingen). Daran angrenzend Felder und Wiesen, der Blick reicht bis zur Schwäbischen Alb. Die Häuser, die hier stehen, bieten Platz und Entfaltungsmöglichkeiten. Und in einem Fall Anlass zu einem heftigen Streit, der jetzt bereits seit sechs Jahren das Stuttgarter Landgericht beschäftigt.
Es geht um eine Sache, die hierher passt und eigentlich äußerst positiv beleumundet ist, nämlich um erneuerbare Energien. „Der Horror hat vor acht Jahren begonnen“, sagt ein Ehepaar, das hier ein Haus hat. Das neue Nachbargebäude wurde mit einer Luft-Wärmepumpe ausgestattet, um regenerativ heizen zu können. Die zuständige Firma errichtete die dafür nötigen Anlagen samt Ventilatoren im Außenbereich nah an der Grundstücksgrenze, mit Ausrichtung aufs bestehende Nachbarhaus. Gut sieben Meter sind es bis zur Hauswand. „Überdimensioniert, falsch berechnet und unter Nichtbeachtung der Aufstellungsvorschriften“, kritisiert das Ehepaar. Aber das größte Problem sei die falsche Standortwahl: „Beim Bau Richtung grüne Wiese hätte es keinen Nachbarn gestört.“
Die Familie klagt schnell über Lärm, vor allem nachts. Durch den Stress und die Schlaflosigkeit sei die Gesundheit schwer angegriffen. Mit dem Nachbarn tauscht man sich zigfach aus, beispielsweise über eine Versetzung der Anlage. Doch man findet keine Einigung, der Ton wird rauer. Im Sommer 2015 reicht das Ehepaar Klage ein.
Gutachten, Anträge und Vor-Ort-Termin
Es folgen sechs Jahre Streit. Gutachter messen den Lärm und beurteilen die Heizungsanlage. Es gibt einen Vor-Ort-Termin mit dem Gericht, Verhandlungen, einen abgelehnten Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Die Kosten für die Beteiligten steigen in die Zehntausende. Für die Kläger ist eindeutig: „Die Gutachten besagen, dass die gültigen Grenzwerte der TA (Technische Anleitung) Lärm überschritten sind. Damit müsste die Sache doch klar sein.“ Das Gericht sieht den Fall offenbar weniger eindeutig und hat bisher nicht entschieden. Jetzt soll die nächste Verhandlung Klarheit bringen.
Wie auch immer die Entscheidung ausfällt: Die Nachbarschaft ist ruiniert. „So hatten wir uns unseren Ruhestand nicht vorgestellt. Am Anfang war das Verhältnis gut“, sagen die Kläger, die betonen, nichts gegen erneuerbare Energien zu haben: „Wir haben selbst schon in den Neunzigern ein klimaschonendes Holzhaus mit Solaranlage und Zisterne gebaut.“ Und auch der beklagte Nachbar sagt: „So hatten wir uns das nicht gewünscht.“ Man habe etwas fürs Klima tun wollen und die Firma beauftragt, die Luft-Wärmepumpe nach den gesetzlichen Vorgaben zu errichten. Doch jetzt habe man eine sechsjährige juristische Auseinandersetzung, „die sich zieht wie Kaugummi“.
Annähernd klimaneutrale Technik
Der Bauherr betont, er wolle nach dieser langen Auseinandersetzung endlich selbst Klarheit darüber haben, was nun für die Anlage gelte: „Das Gericht muss jetzt einfach feststellen: Halten wir die Gesetze ein oder nicht.“ Falls nicht, müsste seiner Meinung nach ohnehin die Baufirma geradestehen. Angesichts der Komplexität des Themas vermutet er: „Das hier ist bestimmt nicht der einzige Fall dieser Art.“
Damit könnte er richtig liegen. Denn manchmal ist gut gemeint nicht gleich gut gemacht. Beim Bundesverband Wärmepumpe (BWP) in Berlin kennt man den Nürtinger Fall, will ihn allerdings nicht kommentieren. Generell, betont eine Sprecherin, könne man aber festhalten, dass es zu solch massiven gerichtlichen Auseinandersetzungen nur „extrem selten“ komme. Probleme mit den Nachbarn gebe es wegen Wärmepumpen dagegen schon immer mal wieder. „Meist geht es dann in der Tat um Schallthemen bei ungünstig aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen-Außengeräten“, so die Sprecherin. In einzelnen Fällen gebe es schlicht Fehler bei der Planung und Aufstellung. Bei der Installation müssten selbstverständlich die Regeln und Richtlinien der TA Lärm eingehalten werden.
Generell betont man beim Verband den großen Nutzen. Die Wärmepumpe sei eine ausgereifte und für den Klimaschutz wichtige Technologie, die sich zudem enorm weiterentwickelt habe. Bereits heute stamme die Hälfte des dafür notwendigen Stroms aus erneuerbaren Quellen. Erreiche man hier hundert Prozent, sei die Wärmepumpe „nahezu CO2-neutral“.
Absatz steigt um 40 Prozent
Das zeigt auch die steigende Beliebtheit. Wegen des wachsenden Umweltbewusstseins vieler Menschen, aber auch wegen hoher staatlicher Förderungen nimmt die Zahl rapide zu. Im vergangenen Jahr ist der Absatz um 40 Prozent auf 120 000 Heizungswärmepumpen bundesweit gestiegen. „Dieser Trend setzt sich auch 2021 fort“, weiß die Sprecherin und betont, dass es sich bei Streitigkeiten wie der in Nürtingen um „bedauerliche Einzelfälle“ handle. Sie dürften „das Vertrauen der Verbraucher in erneuerbare Heizungstechnologien nicht ungerechtfertigterweise schwächen“.
Ganz so einfach scheint es dann aber doch nicht zu sein. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg etwa widmet den Pumpen in ihrem Internetauftritt unter dem Stichwort „Nachbarschaftslärm“ explizit einen eigenen Absatz. Dort werden die Geräusche von Ventilatoren und Kompressoren als „Hauptlärmquellen“ ausgemacht. Es folgt der Hinweis darauf, wie wichtig eine „sorgfältige schalltechnische Planung“ sei.
Auch beim Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein weiß man, dass das Thema durchaus heikel sein kann. Dort kennt man beide Seiten. „Im Neubau sind die Anlagen normalerweise kein Problem, weil sie oft im Keller verbaut werden“, sagt der Geschäftsführer Ulrich Wecker. Bei der Nachrüstung im Bestand allerdings gebe es wegen des Lärms „viel Konfliktpotenzial“. Manche sparten bei Planung und Ausführung und wunderten sich dann, „wenn sich die Nachbarn plötzlich nicht mehr grün sind“. Gleichzeitig steige die Zahl der Anlagen stark: „Es gibt ja auch kaum noch etwas anderes, gerade für die Nachrüstung. Dazu kommt die massive finanzielle Förderung.“
Sind die Grenzwerte zu hoch?
Klar ist für Wecker: „Die Grenzwerte müssen eingehalten werden.“ Man müsse außerdem darüber reden, ob sie nicht ohnehin zu hoch angesetzt seien – und ob eine Einhausungspflicht für die Anlagen Abhilfe schaffen könnte. Auf jeden Fall müsse man gerade bei der nachträglichen Ausstattung eines Gebäudes sehr gründlich planen.
Bei den Beteiligten in Nürtingen wundert man sich auf beiden Seiten über das zähe Ringen des Gerichts um eine Entscheidung. Die Kläger fürchten, das sei so, „weil die regenerative Energie einfach nicht verlieren darf“. Und der Beklagte hält nüchtern fest: „Man muss sich an die Gesetze halten. Das gilt aber für alle.“ Jetzt sollen die Sachverständigen noch einmal gehört werden. Vielleicht herrscht dann nach sechs Jahren Streit endlich Klarheit.
Wärmepumpen
Erneuerbare Energien gewinnen auch im Immobilienbereich an Bedeutung. Neben Sonnenenergie hat sich dabei in den vergangenen Jahren besonders die Wärmepumpentechnik zum großen Trend mit riesigen Zuwächsen entwickelt – und zwar sowohl im Neubau als auch bei der Nachrüstung im Bestand.
Zuwächse
Es gibt verschiedene Arten der Wärmepumpen. Sie nutzen entweder die Wärme aus dem Erdreich, aus dem Grundwasser oder aus der Luft für ihren Betrieb. Die so gewonnene Wärme wird meist zum Heizen verwendet. Allein im vergangenen Jahr sind bundesweit 140 000 Wärmepumpen installiert worden, 120 000 davon Heizungswärmepumpen. Der Staat gewährt dafür in vielen Fällen hohe Zuschüsse.
Wärme aus der Luft
Mit Abstand die beliebteste Variante ist die Luft-Wärmepumpe. Vereinfacht gesagt funktioniert sie so: Über einen Ventilator wird die Umgebungsluft angesaugt und die darin enthaltene Wärme entzogen. Das funktioniert in den meisten Gegenden auch im Winter bei niedrigen Temperaturen. Über einen Verdampfer wird ein Kältemittel erwärmt. Dieses wiederum gibt die Wärme an den Wasserkreislauf der Heizung ab, kühlt dann herunter und der Prozess beginnt von vorn.