Eine Polizeirazzia im Januar 2024 in Zuffenhausen sollte die schießwütige Szene verunsichern (Archivbild). Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der Prozess um ein Attentat auf einen mutmaßlichen Bandenchef vor einer Bar in Zuffenhausen im Jahr 2023 liefert überraschende Einblicke – und nähert sich dem Ende.

Und plötzlich war auch die Firma Porsche in Sorge. Die meisten Dinge, die so in der Nachbarschaft passieren, gehen einen ja normalerweise nichts an. So auch die Schießerei 600 Meter Luftlinie entfernt, bei der am 17. März 2023 ein mutmaßliches Führungsmitglied einer multiethnischen Gruppierung vor einer Bar an der Burgunderstraße in Zuffenhausen niedergestreckt und lebensgefährlich verletzt wurde. Wohl ein Attentat der feindlichen Clique – und ein Fall, der das Landgericht Stuttgart seit Monaten beschäftigt. Am Montag allerdings kam die Sorge des Stuttgarter Sportwagenherstellers zur Sprache – denn ausgerechnet ein Porsche-Azubi soll firmenintern vertraulich erwähnt haben, dass er diesem Attentat nur knapp entgangen sei.

 

Er ist reich an Überraschungen, dieser Indizienprozess der 14. Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Verena Alexander, der sich mit drei Angeklagten aus dem Milieu der rivalisierenden schießwütigen Gruppierungen beschäftigt. Das Verfahren gegen die Beschuldigten, zur Tatzeit noch 19, 19 und 22 Jahre alt, war im Oktober 2024 unter höchsten Sicherheitsmaßnahmen gestartet – und musste nach nur fünf Verhandlungstagen unterbrochen werden. Wegen eines befangenen Schöffen – der hatte unaufmerksam mit seinem Handy hantiert. Im Januar startete der Prozess von vorne, und das inzwischen 34-jährige Opfer musste zum zweiten Mal im Rollstuhl erscheinen.

Freilich: Egal ob Tatverdächtiger oder Geschädigter – alles muss man den Ermittlungsbehörden und den Gerichten nicht auf die Nase binden. Am besten überhaupt gar nichts. So baut die Anklage in diesem Fall im Wesentlichen auf DNA-Spuren am Tatort und an einer mutmaßlichen Tatwaffe, auf Zeugenaussagen und vor allem auf Aussagen eines Beschuldigten, die heimlich in der Gefängniszelle abgehört wurden. Beweisanträge der Verteidiger, die diese Abhöraktion als rechtswidrig bezeichnen und ein Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot gefordert haben, hat die Kammer inzwischen zurückgewiesen.

Auch Kumpels und ehemalige Knastgenossen der drei Angeklagten weisen große Erinnerungslücken im Zeugenstand auf. „Nicht dass ich wüsste“, antwortet etwa ein 21-Jähriger auf Fragen der Richterin, ob denn später über die Schüsse geredet worden sei oder über den Verletzten. Da ist es für die Ermittler schon eher ein Glücksfall, wenn Hinweise aus einer Ecke kommen, aus der man das gar nicht erwartet hätte. Zum Beispiel von der benachbarten Porsche AG.

Die Angeklagten im Prozess um die Schüsse von Zuffenhausen. Foto: Max Kovalenko

Im Zeugenstand der 14. Kammer sitzt ein Sicherheitsreferent des Sportwagenherstellers, ein früherer Kripobeamter, der für das Bedrohungsmanagement im Unternehmen zuständig ist. Er berichtet, wie wenige Tage nach den Schüssen eine Nachricht aus dem Ausbildungszentrum Zuffenhausen an ihn gelangte. Ein junger Mitarbeiter habe die Schüsse auf sich bezogen. Das sei nun schon zum zweiten Mal, dass in seinem Beisein geschossen wurde, habe der Betroffene geklagt. Allerdings habe der nur mit einem Vertrauensmitarbeiter sprechen wollen, mit niemandem sonst. Nicht mit ihm, dem Sicherheitsmann, schon gar nicht mit der Polizei. Mitarbeiterunterstützung, Arbeitsrecht, Datenschutz, Vertrauensfrage – das firmeninterne Problem ist groß, und niemand will mit der Bluttat in Verbindung gebracht werden. Natürlich auch das Unternehmen nicht.

Der 48-jährige Kripobeamte a.D. und Sicherheitsreferent berichtet als Zeuge, dass er selbst dem Vertrauensmann habe Anonymität zusichern müssen, als er vier Tage nach den Schüssen von Hannover nach Stuttgart reiste und sich die Version des Vertrauensmannes anhörte. Daran habe er sich gehalten, und bei seinem Vorgehen habe er sich mit diversen Rechtsabteilungen im Hause abgestimmt. Und letztlich habe er die Informationen an die ermittelnde Sonderkommission der Stuttgarter Polizei weitergegeben. Wegen der Nähe zum Porsche-Werksgelände, wegen der Schwere der Tat.

Noch ein Beweisantrag – oder stehen bald die Plädoyers an?

Der junge Mitarbeiter aus dem Ausbildungszentrum aber schwieg bis zuletzt. Schließlich auch vor Gericht. Bei einem Prozesstag vor einigen Wochen nahm er das Auskunftsverweigerungsrecht in Anspruch, das jenen Zeugen zusteht, die sich sonst selbst belasten müssten. Auch das 34-jährige Schüsse-Opfer im Rollstuhl blieb in dieser Sache wortkarg: Als Zeuge erklärte er auf Nachfrage, dass er den Betroffenen nicht am Tatort gesehen und dass auch niemand neben ihm gestanden habe, als er von den Kugeln getroffen wurde.

Richterin Alexander sieht sich dennoch auf der Ziellinie. Wenn es am Mittwoch neben einer Analyse der Jugendgerichtshilfe nicht noch eine weitere Überraschung anwaltlicher Beweisanträge gibt, dann könnte der 24. Juni der Tag der Plädoyers werden.