Ein Polizeifahrzeug in Baden-Württemberg: Bei der Beurteilungskonferenz Anfang Juli wurden die Karrieren einiger Polizisten im höheren Dienst gefördert, die vieler beendet. Foto: dpa/Roland Weihrauch

Bei einer Beurteilungskonferenz wurden im Juli Kandidaten für die Spitzenämter in der Polizei benannt und diskutiert. Dabei sind viele der Stellen noch von ihren aktuellen Inhabern besetzt und erst recht nicht für Bewerbungen ausgeschrieben: Die Liste, wer wo die Karriereleiter heraufklettern könnte.

Stuttgart - Bei Butterbrezeln, Saft und Kaffee ging es um Viertel-Punkte, Rankings und Quoten. Anfang Juli saßen der Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, die einzige Polizeipräsidentin und die 16-präsidenten Baden-Württembergs zusammen, um zu besprechen, wie sie die Leistungen ihrer Beamten im höheren Dienst in den vergangenen beiden Jahren bewerten.

 

Gleichzeitig erörterten sie aber auch, wer in den kommenden beiden Jahren für Spitzenverwendungen in der Landespolizei geeignet sein könnte und deshalb für einen solchen Dienstposten vorzusehen wäre: neue Polizeipräsidenten, deren Stellvertreter, Abteilungsleiter. Eine brisante Diskussion: Denn eigentlich sind frei werdende Dienstposten auszuschreiben und erst dann nach dem Prinzip, an den oder die Beste für diese Stelle zu vergeben. Immer wieder, so seit langem der Vorwurf von Polizisten und generell von Beamten, würden Beurteilungen missbraucht, „um auf frei werdenden Dienstposten Wunschkandidaten zu platzieren“. Immer öfter klagen unterlegene oder nicht berücksichtigte Polizisten dagegen erfolgreich vor den Verwaltungsgerichten.

Mit Folgen: Renner habe auf Nachfrage von Teilnehmern ausdrücklich kommuniziert, dass es sich bei den diskutierten Namen um „ihm bekannte Interessenäußerungen“ handele, die „keinen Vorgriff auf künftige Bewerbungs- und Besetzungsverfahren“ darstellten, sagt das Innenministerium.

Beurteilungen herabgesetzt

In der Runde sei es wegen der Beurteilungen einzelner Beamter zum Streit gekommen, berichten Teilnehmer. Es liege in der Natur der Sache, „dass es bei der Beurteilungskonferenz hierbei in Einzelfällen zu Erörterungen mit und/oder unter einzelnen Konferenzteilnehmern“ komme, sagt das Ministerium. In zwei Fällen wurde die durch den direkten Vorgesetzten verfasste Beurteilung herabgestuft – und damit den betroffenen Beamten die Möglichkeit auf eine nach den Besoldungsstufen A 16, B 2, B 3 und B 4 vergüteten Verwendungen genommen. In denen werden monatlich Grundgehälter zwischen 6222,97 und 9219,28 Euro brutto ausgezahlt.

Der äußerst selten vergebene Höchstwert einer Beurteilung ist 5,0. In Schritten von 0,25 Punkten nehmen die Bewertungen ab. Um einen der begehrten 35 Dienstposten nach der Gehaltsstufe B oder einen der 53 nach A 16 besoldeten Stellen zu bekommen, ist eine Beurteilung notwendig, bei der kein anderer besser als ein Bewerber ist. In der Regel reicht ein Wert von 4,75. Eine Herabstufung kann dazu führen, dass ursprünglich sehr gut beurteilte Beamte keine der Premium-Stellen bekommen: Sie werden nächste Mal in zwei Jahren beurteilt. Dann müssen sie weitere zwei Jahre auf diesem Dienstposten verbringen, damit das Gehalt auf ihre Pension angerechnet wird.

Persönliche Nähe zu Vorgesetzten oder zur CDU förderten die Karriere

Auch kam bei einigen Teilnehmern der Konferenz Unmut auf, weil sie einzelnen Kandidaten eine persönliche Nähe zum Inspekteur und zum Arbeitskreis Polizei der CDU unterstellen. Sie mutmaßen: Bei der Besetzung der Dienstposten habe dies eine Rolle gespielt. „Natürlich schadet es nicht, wenn man mit Vorgesetzten einen Abend beim Wein verbringt“, sagt einer. „Hierarchische Systeme bergen immer auch die Gefahr, dass im vorauseilenden Gehorsam reale oder erdachte Wünsche von Vorgesetzten gerade in Beurteilungen Berücksichtigungen finden“, ein anderer. „In den Spitzenämtern des höheren Polizeivollzugsdienstes kennen sich die Beamtinnen und Beamten zum Teil langjährig, etwa weil sie Abschnitte ihrer Ausbildung oder Vorverwendungen gemeinsam durchlaufen haben. Stellenbesetzungen erfolgen nach dem Prinzip der Bestenauslese. Parteipolitische Aktivitäten sind hierbei ohne Relevanz“, weist das Ministerium solche Vorwürfe zurück.

Wie auch den Vorwurf, es gebe außer an Dienstposten geknüpfte, offizielle Anforderungsmerkmale wie frühere Verwendungen und Erfahrungen weitere, interne „Leitlinien und Vorgaben“. Konferenzteilnehmer klagen, dass Landespolizeipräsidium (LPP) fahre „eine gnadenlose Strategie, lebensältere Beamte von Spitzenfunktionen auszuschließen“. Wo dies trotzdem geschehe, dann in der Absicht, Wege für Wunschkandidaten frei zu machen. Viele der 180 in der Besoldungsstufe A 15 verwendeten Polizisten könnten deshalb einzig wegen ihres Lebensalters nicht mehr befördert werden. Ein Vorgehen, das einer Altersdiskriminierung gleich käme.

Mögliche Stellenbesetzungen in den kommenden beiden Jahren

Nach Informationen von Teilnehmern der Beurteilungskonferenz sollen die frei werdenden Spitzenpositionen in den 13 regionalen Polizeipräsidien sowie den drei Spezialpräsidien im Land in den kommenden beiden Jahren so besetzt werden: Polizeipräsidium Aalen  Vize: Bernd-Michael Sorg Polizeipräsidium Einsatz
 Präsident: Anton Saile, Vize: Thomas Wild Polizeipräsidium Freiburg
 Vize: Uwe Oldenburg

Polizeipräsidium Heilbronn Präsident: Wolfgang Reuboldt, Vize: Thomas Schöllhammer

Polizeipräsidium Karlsruhe
 Vize: Thomas Lüdecke Polizeipräsidium Konstanz
 Präsident: Hubert Wörner, Vize: Thomas Föhr Polizeipräsidium Ludwigsburg
 Präsident: Frank Spitzmüller Polizeipräsidium Mannheim
 Vize: Ulrike Schäfer Polizeipräsidium Offenburg
 Präsident: Jürgen Rieger, Vize: Norbert Schneider Polizeipräsidium Pforzheim
 Präsident: Christian Dettweiler, Vize: Sandra Zarges Polizeipräsidium Ravensburg
  Vize: Fred Braun Polizeipräsidium Reutlingen
 Vize: Ralf Keppler Polizeipräsidium Stuttgart
 Präsident: Markus Eisenbraun, Vize: Carsten Höfler Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
 Vize: Axel Mögelin Landeskriminalamt
  Vize: Jochen Katzmann Hochschule der Polizei
 Präsident: Mathias Zeiser