Sie suchen flüchtige Häftlinge und gesuchte Verbrecher – vor 25 Jahren hat die Stuttgarter Polizei ein Dezernat mit spezialisierten Beamten aufgestellt. Was erleben sie?
Manchmal ist es Kommissar Zufall. Manchmal eine akribische Auswertung von Daten aus dem Internet. Manchmal ist es auch nur ein unerwarteter Telefonanruf. Der Beamte, der ihn entgegennimmt, schaltet ihn ans Dezernat Fahndung weiter: „Da ist ein Anrufer aus Afrika für euch, ich weiß aber nicht genau, was der will.“ Der Erste Kriminalhauptkommissar Jochen D., ein Urgestein unter den Personenfahndern, glaubt am Hörer seinen Ohren nicht zu trauen. „Endlich eine heiße Spur“, sagt er. Eine Spur zu einem Bankmitarbeiter, der einfach mal so 750 000 Euro Bargeld aus der Stuttgarter Bankzentrale mitgehen ließ und seither spurlos verschwunden war.
Der Fall hatte die Republik in ungläubiges Staunen versetzt. Ein 42-jähriger Mitarbeiter der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) schafft kurz vor Weihnachten 2014 beim Geldzählen für die Bundesbank eine Dreiviertelmillion Euro beiseite – und verlässt später mit einem Karton seelenruhig die Stuttgarter Zentrale auf Nimmerwiedersehen. Frohe Weihnachten! Der Verlust wird erst kurz vor Dreikönig 2015 entdeckt, weil die Bundesbank noch immer auf das Geld wartet. Wo steckt der Betrüger? Für Jochen D. ein klassischer, aber besonderer Fall.
Stuttgarter Fahndungsdezernat feiert 25-Jahr-Jubiläum
Jochen D. mag als Name genügen für einen Beamten, der seit Jahrzehnten eher verdeckt und still auf die Jagd nach Straftätern geht. 59 Jahre alt ist der Stuttgarter inzwischen, war erst Revierbeamter, dann beim Mobilen Einsatzkommando, ehe er 2004 zum Dezernat Personenfahndung kam. Ein erfahrener Polizist also, denn das Dezernat selbst wurde erst im Jahr 2000 gegründet. Davor mussten solche Aufgaben im Schichtbetrieb vom Kriminaldauerdienst erledigt werden, weil die Polizeiführung dachte, das würde reichen. Erste Erfolge damals: Zwei 42 und 29 Jahre alte Straftäter, die nach Hafturlaub und Freigang nicht in ihre Gefängnisse zurückkehrten, wurden in Weilimdorf und Zuffenhausen erwischt. Einer hatte sich als sein Bruder ausgegeben.
Zwischen 400 und 750 Haftbefehle jährlich landen beim Stuttgarter Fahndungsdezernat – die Zielpersonen müssen in Untersuchungshaft, haben gegen Bewährungsauflagen verstoßen, eine Geldstrafe nicht gezahlt oder eine Gerichtsverhandlung geschwänzt. „Dabei haben die internationalen Haftbefehle mit Gesuchten aus dem Ausland deutlich zugenommen“, sagt der 59-Jährige. Anfangs waren zwölf Leute abgestellt, heute sind es mehr. Denn die Beamtinnen und Beamten suchen nicht nur nach Personen und Beutestücken, es stehen auch Observationen und technische Diebesfallen – um mit markierter Beute etwa Diebe zu überführen – auf dem Programm.
Mehr als 25000 Haftbefehle im Südwesten
Die Branche, wenn man sie so nennen möchte, boomt. Zum Ende des Jahres 2024 waren in den Informationssystemen der Polizei Baden-Württemberg 25 185 Haftbefehle registriert, fast 3000 davon sind gesuchte Tatverdächtige. „Dabei handelt es sich aber nur um eine Momentaufnahme“, sagt Nadine Hell vom Landeskriminalamt. In der Datenbank herrscht nämlich ein ständiges Kommen und Gehen. 2024 sind knapp 1000 Fälle mehr erledigt worden als neu eingegangen. Wurde also mehr abgearbeitet als früher? Im Jahr 2016 beispielsweise bestand der Berg am Jahresende noch aus 28 230 Haftbefehlen.
Der Fall des LBBW-Bankers wurde lange vorher abgehakt – allerdings dauerte das mehrere aufregende Monate. Der Anruf aus Afrika brachte Jochen D. auf die richtige Fährte. Der Hinweisgeber hatte im Internet von dem Fahndungsfall gelesen und den Gelddieb in Kenia gesehen. „Der Gesuchte hatte dort nicht gerade unauffällig den großen Max herausgehängt“, erzählt der Personenfahnder. Der spielsüchtige 42-jährige, der zuvor mehrfacher Pleitier gewesen sein soll, hatte reihenweise Luxusautos und Motorräder gekauft, etwa 60000 Euro ins Casino getragen, mehrere Zehntausend Euro für Möbel ausgegeben. Kenia. Der Gesuchte hatte eine falsche Fährte gelegt, als er das Auto seiner Schwester am Stuttgarter Flughafen zurückließ. Tatsächlich war er von Frankfurt aus nach Nairobi geflogen.
Auf die Festnahme durch die kenianische Polizei musste Jochen D. bis Oktober 2015 warten. Geduld ist ohnehin eine wesentliche Voraussetzung für einen Fahnder. Der 59-Jährige erzählt von einem heute 71-jährigen Einbrecherkönig aus Serbien, den man 2008 erstmals festgenommen, später abgeschoben hatte und dann immer wieder ins Visier nehmen musste. Man erwischte ihn nochmals 2011. Und erneut 2016. „Mit falschen Pässen machte er weiter“, sagt der Fahnder. Unbelehrbar auch ein heute 44-jähriger Italiener aus Stuttgart, der die Behörden mit Telefonanrufen terrorisierte, mit Beleidigungen und vorgetäuschten Notrufen. Bis der Geduldsfaden riss. „Als ich ihn in Rom zur Haftverbüßung abholte“, sagt Jochen D., „spielte er den sterbenden Schwan.“
Wie Zielpersonen auf ihre Verhaftung durch Personenfahnder reagieren
Überhaupt: Wie sind die Begegnungen mit aufgespürten Zielpersonen? Manchmal reiche es an der Tür zu klingeln, sagt der Fahnder. Manchmal taucht man lieber mit Kollegen der Hundeführerstaffel auf. Manchmal mit dem Spezialeinsatzkommando. Doch damit hat selbst der erfahrene Beamte nicht gerechnet: Ein Mann, der verhaftet werden soll, hat ein Kind auf dem Arm. Und sagt: „Guck, das hier sind die bösen Männer, die deinen Papa abholen und ins Gefängnis bringen.“ Das habe ihn getroffen. Und geärgert: „Da gibt es keine Einsicht für eigenes Fehlverhalten, da sind immer die anderen schuld.“
Meist läuft es aber anders: „Viele sagen, sie seien froh, dass es vorbei ist“, sagt Jochen D., „und sehr oft wird behauptet, man hätte sich morgen ohnehin stellen wollen.“ So ist es auch bei dem untreuen Banker. Er habe wegen einer Aids-Diagnose das Leben noch einmal genießen wollen, deshalb der Coup mit den 750 000 Euro. Bis auf 35000 Euro für die Verwandtschaft habe er das Geld vollständig verbraten. „Wir saßen ohne Handschellen im Flieger“, sagt Jochen D. über den Lufthansa-Flug am 16. Dezember 2015 von Nairobi nach Frankfurt, „und er war froh, wieder nach Deutschland zu kommen.“ Kein Wunder: Zwei Monate in einer Zelle mit sieben Betten für zwölf Leute – da ist eine Verurteilung des Stuttgarter Amtsgerichts zu drei Jahren Haft in einem hiesigen Gefängnis das kleinere Übel.