Für Übernachtungen in Stuttgart gilt künftig eine Steuer. Foto: IMAGO/Jochen Tack, Lichtgut/Chistoph Schmidt

Künftig fällt in Stuttgart für jede Übernachtung eine Steuer. Sie soll Millionenbeträge in die klammen Stadtkassen spülen. Der Dehoga sieht die Entscheidung allerdings kritisch.

Die Stadt Stuttgart erhebt ab dem 1. Juli 2026 eine Übernachtungssteuer. Sie beträgt drei Euro pro Person und pro Nacht, wie der Gemeinderat beschlossen hat.

 

Bezahlen müssen die Steuer die Anbieter der Übernachtungen. Dennoch könnten auch die Gäste den neuen Obolus zu spüren bekommen, sollten Stuttgarter Hoteliers den Betrag auf ihre Preise aufschlagen.

Übernachtungssteuer sollte schon 2021 kommen

Hinter dem Beschluss liegt eine lange Vorgeschichte. Bereits Ende 2019 hatte der Gemeinderat entschieden, eine Bettensteuer ab Juli 2021 vorzubereiten. Dazwischen kam es jedoch zu Verfassungsklagen gegen ähnliche Abgaben in anderen Städten. Zudem brach noch vor der geplanten Einführung die Corona-Pandemie aus, verbunden mit enormen Einbußen für das Gastgewerbe. So verschob der Gemeinderat die Pläne.

Der Gemeinderat hatte bereits 2019 Vorbereitungen für die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Foto: IMAGO/Schöning

Inzwischen ist die Pandemie allerdings Vergangenheit. Und auch die rechtlichen Bedenken bestehen seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2022 nicht mehr. Somit ist der Weg nun frei für die tatsächliche Einführung der Übernachtungssteuer.

Stadt Stuttgart rechnet mit zehn Millionen Euro jährlich

Das dürfte der Stadt angesichts ihrer klammen Finanzlage in die Karten spielen. Schließlich sei durch die Abgabe mit zusätzlichen Einnahmen von rund fünf Millionen Euro für das zweite Halbjahr 2026 zu rechnen, heißt es in der Beschlussvorlage zur Einführung der Steuer. Anschließend liege der erwartete Ertrag bei etwa zehn Millionen Euro jährlich. Demgegenüber stehen der Verwaltung zufolge fünf städtische Stellen, die für die Steuer neu geschaffen werden müssen. Dadurch entstehen demnach zusätzliche Kosten in Höhe von 619 600 Euro pro Jahr – unter dem Strich also ein klares Plus für die Stadt.

Dagegen sieht der Deutsche Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) den Beschluss kritisch. Landessprecher Daniel Ohl bezeichnet die Entscheidung als „bedauerlich und in der Sache kontraproduktiv“. Er fügt hinzu: „Gerade im preissensiblen und für Stuttgart sehr wichtigen Tagungs- und Geschäftsreisetourismus wird es kaum möglich sein, die Steuer über den Preis an die Übernachtungsgäste weiterzugeben.“ Deshalb sei mit einer zusätzlichen Belastung für die ortsansässige Hotellerie zu rechnen.

Alle Übernachtungsgäste zahlen in Stuttgart drei Euro

Die Abgabe ähnelt der Kurtaxe, die in Tourismusregionen wie dem Schwarzwald oder am Bodensee anfällt. Allerdings dürfen nur ausgewiesene Fremdenverkehrsgemeinden eine solche Abgabe erheben. Dazu zählt Stuttgart nicht. In der Landeshauptstadt ist deshalb nur die Erhebung einer Steuer möglich.

Die Steuer fällt künftig bei privaten Zimmervermietungen über Onlineplattformen ebenso an wie bei klassischen Hotelübernachtungen. Damit will die Stadt einer befürchteten Wettbewerbsverzerrung entgegenwirken. Außerdem soll der pauschale Betrag von drei Euro den bürokratischen Aufwand gering halten. Er gilt für alle Übernachtungsgäste, egal ob privat oder beruflich. Lediglich Minderjährige und Schülergruppen sind von der Steuer befreit.

Vertreter des Deutsche Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) hatten im Vorfeld dafür plädiert, die Gäste selbst als Steuerschuldner festzulegen. In diesem Fall hätten sie die Abgabe direkt an die Stadt zahlen müssen. Dagegen sprachen laut der Beschlussvorlage jedoch „rechtliche Unsicherheiten“. Das Geld im Zweifelsfall bei den Gästen einzutreiben, wäre demnach aufgrund fehlender Aufzeichnungspflichten und der kleinen Beträge kaum möglich gewesen. Außerdem hätte dies einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand bedeutet, heißt es in der Vorlage weiter.