Vor dem Landgericht Stuttgart muss sich ein Sextett wegen eines brutalen nächtlichen Angriffs mit Messer und Hammer in Ludwigsburg verantworten.
Der größte Saal des Stuttgarter Landgerichts ist gut gefüllt, als vier der insgesamt sechs Angeklagten aus der Haft vorgeführt werden. Die Vorwürfe, die die Erste Staatsanwältin Silke Busch in der Anklage kurz darauf gegen sie erhebt, sind massiv: Sie wirft den sechs Männern, die zwischen 24 und 42 Jahren alt sind und aus Kornwestheim und Ludwigsburg kommen, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung durch einen Racheakt mit Waffeneinsatz in Ludwigsburg im September vergangenen Jahres vor.
Auslöser soll ein Streit zwischen einem 24 Jahre alten Angeklagten und dem späteren Opfer wegen einer Frau sein. Die Frau war mit dem 24-Jährigen in einer Beziehung, zusammen haben sie zwei Kinder. Im Juni 2024 haben sich beide nach Angaben des 24-Jährigen wegen Problemen getrennt. Am 24. September vergangenen Jahres kam es laut Anklage zu einem Streit zwischen dem 24-Jährigen und einem 34-jährigen Mann, mit dem sich die Frau offenbar zumindest ab und zu traf. Bei dieser Auseinandersetzung, bei der der Angeklagte auf seinen Kontrahenten mit einem Messer losgegangen sein soll, erlitt dieser jedoch selbst drei Stichverletzungen, da sich der Angegriffene wohl zu wehren wusste.
Polizei-Ankunft rettet mutmaßlich das Leben des Opfers
Laut Anklage fasste der 24-Jährige daraufhin den Entschluss, sich zu rächen und traf sich zusammen mit den fünf anderen Angeklagten in der Nacht zum 26. September an einem Friedhof in Neckarweihingen. „Dort entschlossen sie sich, dem 34-Jährigen eine Abreibung zu verpassen und nahmen dabei tödliche Verletzungen in Kauf“, verlas die Erste Staatsanwältin. Gegen 0.30 Uhr hätten sie sich zur Wohnung des Mannes aufgemacht. Zwei der Angeklagten sollen dann vor dem Haus Schmiere gestanden haben, vier seien – zum Teil mit Masken über dem Kopf – mit Messer und Hammer bewaffnet in das Haus eingedrungen.
Laut Anklage haben sie zunächst die Zimmertür eines anderen Mannes eingetreten und nach dem 34-Jährigen gefragt. Anschließend hätten sie dessen Zimmertür eingetreten, einer der Angeklagten habe mit einem Messer auf ihn eingestochen und ihm dabei lebensgefährliche Verletzungen zugefügt. Unter anderem erlitt der 34-Jährige einen zwölf Zentimeter tiefen Schnitt am Oberarm, einen sechs Zentimeter tiefen Schnitt am Oberschenkel und einen ein Zentimeter tiefen Schnitt am unteren Rücken. Als die zwei Angeklagten vor der Haustür telefonisch vor nahenden Polizeisirenen gewarnt hätten, habe das Sextett von dem sich wehrenden Mann abgelassen und sei geflohen.
Wer hat zugestochen?
Als besonders gefährlich erwies sich die Stichverletzung am Oberschenkel, dabei wurde ein großes Blutgefäß verletzt. Der 34-Jährige konnte nur durch eine Not-Operation gerettet werden. Laut Anklage sollen alle sechs Angeklagten davon ausgegangen sein, dass ihr Opfer lebensgefährlich verletzt wurde. Dem widersprach Rechtsanwalt Dubravko Mandic, der einen der Angeklagten vertritt, in einem so genannten opening statement. Er wies darauf hin, dass es nach den bisherigen Ermittlungen überaus fraglich sei, welchen der Angeklagten der Messerangriff zuzurechnen sei.
Der Prozess wird am 29. Mai fortgesetzt, bis zum Urteil am 31. Juli sind von der 19. Großen Strafkammer sieben weitere Verhandlungstage angesetzt worden.