Das Nachtleben im Stuttgarter Leonhardsviertel stand in diesem Jahr oft in der Kritik: Der Erfolg der neuen beliebten Bars zieht Probleme und Beschwerden nach sich.
Im Leonhardsviertel herrscht dicke Luft. Das Altstadtgebiet, das unter Alteingesessenen auch „Städtle“ heißt, ist im Wandel. Und der Wandel – von der Stadt gewollt und unterstützt – bringt Probleme mit sich. Denn das Rotlichtmilieu soll möglichst raus aus den idyllischen Gässchen. Stattdessen soll ein lebendiger Ausgehbezirk entstehen. Erste Neuansiedlungen von Bars sind schon da. Doch deren Erfolg beziehungsweise die Fortwirkungen des Erfolgs tragen zu der aktuellen Konfliktsituation bei: Weil die Bars gut besucht sind – zu gut, wenn man die Kritikerinnen und Kritiker fragt –, ist es manchen zu laut und zu voll im Viertel.
Was ist im „Städtle“ erlaubt?
Im Leonhardsviertel sind „ausschließlich Schank- und Speiselokale, oder reine Schankbetriebe erlaubt“, sagt Karl-Christian Knapp, der Leiter des Sachgebiets Gaststätten im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart. Das heißt auch: Es sind dort keine „besonderen Betriebsformen erlaubt“. Das wären zum Beispiel Diskos und Clubs.
Wem nützt diese Regelung?
Das Leonhardsviertel nehmen viele nur wegen seiner Bedeutung für das Nachtleben wahr. Aber es ist auch für viele etwas anderes: ihre Wohngegend, ihr Zuhause in der Stadt. Für die Wohnungen gilt ein Immissionsschutz. Sie sollen noch schlafen können in den Wohnungen über und neben den gastronomischen Betrieben, deswegen darf die Musik nicht zu laut werden.
Gemessen wird übrigens nicht dort, wo der Lärm entsteht, sondern dort, wo er ankommt: Also wenn sich jemand beschwert, dass er oder sie nicht schlafen kann, dann misst man, was am Schlafzimmerfenster von unten ankommt. Mit Schallschutz ist nicht viel zu machen: Die Häuser haben zum Teil alte Holzfenster. „Wir sprechen hier von einem urbanen oder Mischgebiet, da dürfen ab 22 Uhr 45 Dezibel vorm Fenster sein“, erläutert Knapp. Zum Vergleich: Eine normale Unterhaltung hat schon 60 Dezibel.
Was spricht gegen Tanzmusik?
Zum einen ist es das Lärmargument, das gegen einen schleichend einziehenden Clubcharakter in den Bars des Viertels spricht. Zum anderen geht es noch um die Sicherheit der Gäste, erläutern Karl-Christian Knapp und Albrecht Stadler, der Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung im Ordnungsamt: Wenn die Musik lauter wird und die Möbel weggeräumt werden, passen mehr Menschen in die Räume. Dann reichen die vorhandenen Fluchtwege meist nicht mehr aus, um die Menschen im Ernstfall rechtzeitig aus dem Gebäude zu bringen.
„Ein Betreiber muss nachweisen, dass er die Leute raus kriegt“, betont Stadler. Um das zu gewährleisten, wären häufig teure Umbauten notwendig. Nicht nur das Geld, auch der Denkmalschutz spreche dagegen, da es sich im Leonhardsviertel oft um alte Gebäude handele. Erlaubt ist in Schank- und Speiselokalen Hintergrundmusik, bei der man sich noch unterhalten kann.
Dehnen sich die Bars aus?
Einer der Kritikpunkte aus dem Viertel ist, dass der öffentliche Raum zunehmend belegt wird. Vor allem wenn es warm ist, stehen viele Feiernde in den Gässchen vor den Lokalen, über die Außenbestuhlung hinaus. „Es muss immer ein Durchkommen geben“, sagt Stadler. Nicht nur für Anwohnende, auch für Polizei und Rettungsdienste. Der Verantwortungsbereich der Wirte sei hier jedoch begrenzt.
Viele würden Getränke mitbringen aus lange geöffneten Supermärkten. „Die Wirte können und sollen entscheiden, dass sie den Leuten auf der Straße nichts verkaufen.“ Was nicht stimme: Es habe keine Situation gegeben, in der Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei massiv blockiert worden wären. „Wir haben nachgefragt“, sagt Knapp.
Hilft eine einheitliche Sperrstunde?
In Stuttgart gibt es keine generelle Zeit, zu der Ruhe herrschen muss. Im Innenbetrieb gelten auch für die Lokale im Leonhardsviertel die allgemeinen Sperrzeiten: bis 3 Uhr ist an Werktagen auf, dann ist zu bis um 6 Uhr. Am Wochenende geht es auch mal bis 5 Uhr in der Früh, zu ist dann ebenfalls bis 6 Uhr. Für außen wird die Öffnungszeit separat festgelegt, erläutern Stadler und Knapp vom Ordnungsamt: „Wir entscheiden hier nach den Gegebenheiten des Einzelfalls“, sagt Stadtler. Im „Städtle“ variieren die Zeiten zwischen 23 Uhr und 1 Uhr, so wie von den Betreibenden beantragt, wenn nichts dagegen spricht.
Über allem schwebt das, was in Heidelbergs Altstadt aufgrund ähnlicher Problemlagen geschehen ist: Wenn jemand klagt und Messungen vorgenommen werden, könnte es passieren, dass alle gleich früh zu machen müssen. „Lärmquellen kann man nicht so zielgenau trennen“, erläutert Knapp.
Was ist schon geschehen?
Bei Kontrollen im Sommer wurden zwei Betriebe sofort mit einem Einlassstopp belegt. So gut wie alle, die wegen Lautstärkeverstößen auffielen, wurden abgemahnt. Die Stadt erließ Auflagen zu Lautstärke und maximaler Personenzahl von Räumen. Die Kontrollen werden fortgesetzt.