Manfred Peter will, dass in der Metter wieder Fische schwimmen. Foto: Andreas Essig

Nach dem Fischsterben in der Metter wollen Angler neue Fische züchten. Muss der Betreiber der Biogasanlage für die Kosten aufkommen?

Nach einem Gülle-Unfall an der Metter in Sersheim (Kreis Ludwigsburg) wurde die Fischpopulation im Fluss fast vollständig ausgelöscht. „Von alleine regeneriert sich der Fluss aber nicht“, sagt Manfred Peter. Gemeinsam mit seinen Vereinskollegen will der Vorsitzende des Angelsportvereins Bietigheim/Enz Fische nachzüchten und wieder aussetzen. Doch das Vorhaben ist teuer. Der Verein prüft deshalb eine Klage auf Schadensersatz.

 

Muss die Biogasanlage für den Schaden aufkommen?

In diesem Fall könnte der Betreiber der Biogasanlage für den Schaden aufkommen. Am 1. Mai waren etwa 50 Kubikmeter Gülle ausgetreten und in die Metter geflossen. Gut hundert tote Fische zählten Peter und seine Freunde anschließend im Fluss.

Wie es dazu kommen konnte ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt jedoch wegen des Verdachts der fahrlässigen Gewässerverunreinigung. Einen ersten Hinweis gibt das Landratsamt Ludwigsburg. Denn der Betreiber der Biogasanlage soll einen wichtigen Prüfbericht zurückgehalten haben. Hätte das Unglück also verhindert werden können?

Für die Biogasanlage in Sersheim bestand eine Ausnahmeregelung

Auf Anfrage teilte das Landratsamt in Ludwigsburg mit, dass Biogasanlagen mit einer sogenannten Umwallung ausgestattet sein müssen. Eine Sicherheitsvorrichtung, die Schadstoffe mindestens 72 Stunden zurückhält und sicherstellt, dass sie nicht in die Umwelt gelangen. Die Biogasanlage in Sersheim wurde aber von dieser Pflicht befreit.

Sie wurde nämlich erbaut, bevor die schützende Mauer vorgeschrieben war. Ein von dem Betreiber in Auftrag gegebenes Gutachten aus dem Jahr 2022 habe zudem ergeben, dass eine nachträgliche Umwallung wegen Platzmangel und technischer Hindernisse nicht möglich sei. Stattdessen genehmigte das Landratsamt eine Ausnahmeregelung für die Anlage. Diese sah ein Schutzkonzept vor, das unter anderem einen Alarm- und Feuerwehrplan beinhaltet und das Verhalten im Schadensfall regelt. Zudem wurde die gesetzlich auf einen 5-Jahres-Rhythmus angesetzte Prüfpflicht auf 3 Jahre verkürzt.

Kurz bevor es zu der Umweltkatastrophe kam, wurde die Anlage laut dem Betreiber geprüft. Wie der Bericht ausgefallen ist, weiß das Landratsamt jedoch nicht. Eine Sprecherin schreibt: „Trotz mehrfacher Nachfrage haben wir den Prüfbericht bislang nicht erhalten.“

Nachdem Gülle aus der Biogasanlage ausgetreten ist, fanden die Angler rund hundert tote Fische in dem Fluss. Foto: privat

Die Metter wird noch Jahre brauchen, um sich zu erholen

Das genaue Ausmaß der Umweltschäden ist noch unklar. Der Landesfischereiverband erstellt derzeit einen Bericht zum Zustand der Metter. Angler Manfred Peter vermutet aber, dass sich weiterhin giftige Rückstände im Flussschlamm befinden, vor allem zwischen den Steinen am Grund.

Bevor er mit der Wiederaufzucht der Fische beginnen kann, müsse das Wasser vollständig gereinigt sein, betont Peter. Erst dann will er erste Kleinstlebewesen wie Bachflohkrebse und Mückenlarven ansiedeln. „Die dienen den Fischen als Nahrungsquelle“, erklärt er. Denn auch diese Tierarten seien durch die Güllekatastrophe verschwunden.

Erst wenn das natürliche Gleichgewicht wiederhergestellt ist, könne mit der Aufzucht neuer Fische begonnen werden. Doch Peter ist überzeugt: „Bis sich das Ökosystem wieder erholt hat, könnten Jahre vergehen.“