Der Prozess um eine getötete 25-jährige Studentin aus Stuttgart-Ost ist zu Ende. Der Täter erhält eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Zum Ende wird es turbulent im Saal.
Es sind Szenen, die viele der Anwesenden in Saal 1 des Stuttgarter Landgerichts kaum noch ertragen. Gerade eben hat die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Ulrich Tormählen das Urteil im Fall des Todes der 25-jährigen Studentin Aleyna verkündet. Ein 34 Jahre alter Mann muss wegen Mordes lebenslang in Haft. Noch während der Verkündung ruft er dem Gericht zu: „Muss ich mir das anhören? Sie stellen Behauptungen auf, die nicht stimmen. Keiner von Ihnen war dabei!“ Haarscharf schrammt er daran vorbei, des Saales verwiesen zu werden.
„Das Opfer war arg- und wehrlos. Es gab keinerlei Abwehrverletzungen. Die junge Frau wurde völlig überrascht.“
Ulrich Tormählen, Vorsitzender Richter am Landgericht
Unter den Zuschauern kreisen die Taschentücher. Tränen wechseln sich mit Fassungslosigkeit ab. Tormählen begründet ausführlich, warum die Kammer keinerlei Zweifel daran hat, dass der Angeklagte schuldig ist. Die Tat erfülle die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe. „Das Opfer war arg- und wehrlos. Es gab keinerlei Abwehrverletzungen. Die junge Frau wurde von dem Angriff mit einem Küchenmesser völlig überrascht.“
Täter kannte das Opfer kaum
Kennengelernt hatten sich Täter und Opfer in einem Fitnessstudio. Der heute 34-Jährige hielt sich dort praktisch täglich auf, hatte kaum soziale Kontakte. Dafür fanden sich auf seinem Handy Ordner mit Fotos von Frauen, die er flüchtig kannte. Darunter auch Aleyna. Die fühlte sich von dem flüchtigen Bekannten bedrängt, das bestätigen ihre Familie und zahlreiche Freunde. Der Mann selbst empfand das offenbar anders: Er habe eine narzisstische Veranlagung, idealisiere eigenes Verhalten und habe Besitzansprüche auf die junge Studentin gehabt, ohne sie überhaupt richtig zu kennen, urteilen Gericht und ein Gutachter.
Als Aleyna einen Mann kennenlernt und mit ihm gemeinsam das Studio besucht, beobachtet der heute 34-Jährige die beiden. Wut sei in ihm hochgekocht, so der Richter. Der Frustrierte habe daraufhin den Femizid beschlossen und stundenlang das Wohnhaus der Studentin ausgespäht. Am nächsten Morgen, dem 10. Januar 2025, sei er mit einem Küchenmesser und Handschuhen zurückgekehrt, habe sein Handy ausgeschaltet und erneut stundenlang vor der Wohnung des Opfers in der Landhausstraße gewartet.
Als Aleyna mit Kopfhörer, in Jacke und Schuhen die Tür geöffnet habe, um das Haus zu verlassen, habe er sie zurück in die Wohnung gedrängt und mit zahlreichen Messerstichen getötet. Sie verstarb innerhalb kürzester Zeit an einem Verblutungsschock. Danach habe der Mann noch sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen, so das Gericht. Dabei hinterließ er seine DNA.
34-Jähriger räumt Tat ein – und spricht von Notwehr
Eingeräumt hatte der 34-Jährige die Tat erst ganz zum Schluss, in seinem letzten Wort. Zuvor hatte er, der erst als Zeuge vernommen, dann aber schnell als Verdächtiger in den Blickpunkt gerückt war, scheibchenweise immer neue Geschichten erzählt. „Sie haben Ihre Angaben wiederholt dem Ermittlungsfortschritt angepasst“, sagt der Richter.
Erst hatte der Angeklagte behauptet, die Getötete nur ganz flüchtig gekannt zu haben und nie in ihrer Wohnung gewesen zu sein. Die Schnittverletzung an seinem Finger, die bei der Vernehmung bei der Polizei bemerkt worden war, stamme vom Spülen. Später erzählte er, er sei zwar in der Wohnung gewesen, habe mit der Tat aber nichts zu tun. Dann wollte er die Tote gefunden haben.
Schließlich gab der Mann zu, Aleyna umgebracht zu haben. Allerdings in einer Art Notwehrsituation, weil sie angeblich mit einem Messer auf ihn losgegangen sei. „Sie haben versucht, alles in einem günstigeren Licht für Sie erscheinen zu lassen“, sagt Richter Tormählen. Die Kammer sei überzeugt, dass „es sich um eine geplante und entschlossen durchgeführte Tat gehandelt hat“. Eine besondere Schwere der Schuld stellt die Kammer allerdings nicht fest – unter anderem, weil der Angeklagte nicht wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür lägen nicht vor.
Am Ende wird es noch einmal turbulent im Saal. Als die Sitzung schon geschlossen ist, greift der Verurteilte zum Mikrofon, kritisiert den Richter erneut und will sich an die Medien wenden. Justizbeamte halten ihn davon ab. „Halt’s Maul!“, ruft jemand im Publikum. Dort fließen erneut die Tränen.