Ein 45-Jähriger hat in seinen Testzentren in Beilstein und Bad Wimpfen knapp 200.000 fingierte Coronatests abgerechnet und gut 1,7 Millionen Euro kassiert. Nun muss er ins Gefängnis.
Weil er knapp 200.000 fingierte Coronatests bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingereicht und damit einen Schaden von mehr als 1,7 Millionen Euro verursacht hat, muss ein 45-Jähriger für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Zu dieser Haftstrafe hat das Landgericht Heilbronn den Stuttgarter, der früher in Beilstein gelebt hatte, wegen Computerbetruges im besonders schweren Fall verurteilt und schloss sich damit der Forderung der Staatsanwaltschaft an.
Die Verteidigung hatte für den geständigen Angeklagten eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren gefordert. „Das ist bei einem Schaden von mehr als einer Million Euro laut der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht möglich“, erklärte der Vorsitzende Richter Lutz Hils.
Auch aufgrund des Geständnisses des Angeklagten sah es das Gericht als erwiesen an, dass dieser zwischen Juli 2021 und März 2023 insgesamt 15 monatliche Abrechnungen für knapp 200.000 Covid-19-Testungen bei der KVBW eingereicht hatte, von denen weniger als zehn Prozent tatsächlich stattgefunden hatten. Den Schaden hatte die KVBW auf gut 1,7 Millionen Euro beziffert. „Der Angeklagte hat ein System ausgenutzt, das allerdings zu Beginn keine besondere Sicherung eingebaut hatte“, erklärte Hils.
Angeklagter war in einer hypomanischen Phase
Nach Ansicht der Richter litt der Angeklagte während des Tatzeitraums an einer bipolaren affektiven Störung und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Letztere habe für die Taten allerdings keine Rolle gespielt. Der 45-Jährige sei dennoch grundsätzlich schuldfähig gewesen, da er in der fraglichen Zeit in einer sogenannten hypomanischen Phase gewesen sei. In dieser sei die Manie nicht völlig ausgeprägt und an ihrem Höhepunkt gewesen. Seine Steuerungsfähigkeit sei eingeschränkt, aber nicht aufgehoben gewesen.
Der 45-Jährige, der eine Lehre als Versicherungskaufmann und Schauspieler abgeschlossen hatte, und später eine Parfumfirma und eine Partnervermittlungsagentur gründete, hatte vor Gericht eingeräumt, drei Testzentren in Beilstein und eines in Bad Wimpfen betrieben zu haben. In den ersten beiden Monaten habe er auch wirklich einige Tests durchgeführt. In der Folge habe er jedoch nur noch Luftbuchungen gemeldet. Er habe einfach mit einem Zufallsgenerator fiktive Namen und Adressen generiert und sei eineinhalb Jahre nicht kontrolliert worden.
„Der Angeklagte hat ein System ausgenutzt, das allerdings zu Beginn keine besondere Sicherung eingebaut hatte.“
Lutz Hils, Vorsitzender Richter am Landgericht Heilbronn
Auf die Idee sei er gekommen, weil es in der Coronazeit keine Hilfen für Schauspieler gegeben habe und er keine Jobs hatte. Er habe zunächst Tests bei einer Bekannten in deren Friseursalon in Tübingen gemacht. Am Ende des Monats seien ihm trotz Zwölf-Stunden-Schichten nach Abzug der Fahrtkosten nur gut 800 Euro übrig geblieben. Da habe er beschlossen, selbst ein Testzentrum anzumelden. Mit dem ergaunerten Geld habe er sich am gesamten Körper tätowieren lassen. Eine halbe Million Euro habe er für Escort-Männer ausgegeben. „Genau dieses Verhalten zeigt, dass die Manie beim Angeklagten nicht komplett ausgeprägt war, da er sonst mit seinem Reichtum geprahlt hätte“, erläuterte der Vorsitzende Richter.
Rücksicht auf die Therapie des 45-Jährigen
Zugunsten des 45-Jährigen spreche sein frühes Geständnis, dass er nicht vorbestraft sei, und die Taten lägen bereits einige Zeit zurück „Außerdem hat bei ihm das Motto ,Gelegenheit macht Diebe‘ mitgespielt“, führte Hils weiter aus. Gegen ihn habe vor allem der sehr hohe Schaden gesprochen.
Auch wenn die Haftstrafe bei dem Angeklagten, der nicht in Untersuchungshaft war und sich dennoch dem Prozess gestellt hatte, keine Resozialisierungswirkung habe, müsse der Staat seinen Strafanspruch bei einem derart hohen Schaden umsetzen. Es gebe jedoch Möglichkeiten, die Haft sozialverträglich zu gestalten und dabei auf die Therapie, die der 45-Jährige derzeit durchläuft, Rücksicht zu nehmen.
Der Mann war nach seinen Angaben in seiner Kindheit von seinem Großvater jahrelang vergewaltigt worden. Die Zeugen Jehovas, zu denen seine Familie gehörte, hätten weggeschaut und später keine Anzeige erstattet. „Denkbar ist, dass Sie erst nach der Therapie Ihre Haft antreten oder in den offenen Vollzug kommen“, deutete der Vorsitzende Richter Möglichkeiten an.