Ein Mann wittert ein gutes Drogengeschäft. Stattdessen wird er zusammengeschlagen und schwer verletzt. Die Täter kommen mit einer Bewährungsstrafe davon.
Er ist in eine Falle gelockt worden: Am späten Abend des 5. Februar 2025 machte sich das spätere Opfer auf den Weg in den Amselweg nach Altbach. Der Mann hoffte, dort Drogen verkaufen zu können. Doch statt ein gutes Geschäft abzuschließen, setzte es für ihn Tritte und Schläge. Die Täter verletzten ihr Opfer mit einem Messer schwer. Erst als Zeugen eingriffen, ließen sie ab und flohen. Kurz nach der Tat wurden die drei Männer (22, 26 und 27 Jahre alt) in der Esslinger Innenstadt festgenommen. Das blutende Opfer schwebte in Lebensgefahr und musste in einer Esslinger Klinik notoperiert werden.
Das Landgericht Stuttgart hat die drei Angeklagten am Freitag wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen eineinhalb Jahren und einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Haftstrafen wurden jeweils zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt. Außerdem müssen die Männer die Kosten des Verfahrens tragen und Arbeitsstunden ableisten. „Sie können jetzt nach Hause gehen. Sie sind jetzt frei“, ließ der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann den Männern, die 2023 und 2024 aus Tunesien nach Deutschland gekommen waren, auf der Anklagebank über einen Arabisch-Dolmetscher ausrichten. Seit ihrer Verhaftung im Februar saßen die Angeklagten in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlusswort eine viereinhalb beziehungsweise zwei fünfjährige Haftstrafen wegen versuchtem Totschlag gefordert.
Keine Spur mehr vom Opfer
Das milde Urteil ist unter anderem im Verschwinden des Opfers begründet. Der Mann hatte sich bereits kurz nach seiner Not-Operation selbst aus dem Krankenhaus entlassen. Danach hat er bei der Polizei sein Mobiltelefon abgeholt. Anschließend verliert sich seine Spur. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass das Opfer kein großes Interesse an der Bestrafung der Täter hat.
Zugute kam den Angeklagten außerdem, dass sie die Tat im Wesentlichen einräumten und noch nicht wegen Gewaltkriminalität in Deutschland aufgefallen sind. Daraus leitete das Gericht eine günstige Sozialprognose ab. Wer dem Opfer die schweren Verletzungen mit dem Messer zugefügt hat, ließ sich laut Urteil im Nachhinein nicht mehr einwandfrei feststellen. Dass auch eine Machete zum Einsatz kam, wie noch in der Anklageschrift erklärt, ließ sich im Laufe des Verfahrens nicht beweisen.
Hintergründe der Tat bleiben unklar
Die genauen Hintergründe der Tat blieben während der Verhandlung unklar. Zusammengefasst war es wohl ein Disput im Drogenhändlermilieu, der zu der Tat führte. Dem Opfer sollte eine Abreibung verpasst werden. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage zunächst davon aus, dass das Opfer Schulden bei den Tätern hatte. Die Schulden hätte das Opfer als Drogenkurier für die Täter arbeiten sollen. Als sich das Opfer geweigert habe, soll es zu dem Angriff gekommen sein, hieß es in der Anklage im August.
Vor Gericht sagten die Angeklagten allerdings aus, dass das Opfer ihnen 1950 Euro gestohlen habe. Mit den Schlägen sollte der Forderung nach Rückgabe des gestohlenen Geldes Nachdruck verliehen werden. Dass das Opfer nicht getötet werden sollte, weil er dann das Geld nicht mehr hätte zurückzahlen können, glaubte das Gericht den Angeklagten.