Als sie angegriffen wird, setzt die Polizei unter anderem Tränengas ein. Foto: Tiktok/red

Nach der Teilnahme an einer Kundgebung zur Solidarität mit Rojava hat ein Teilnehmer gesundheitlich gelitten. Warum konnte er nicht weggehen?

Ein Teilnehmer hat nach dem großen Polizeieinsatz bei einer kurdischen Solidaritätsdemo für die Menschen in Rojava eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei eingereicht. Er habe – wie die große Mehrzahl der friedlichen Demonstrierenden – unter den Maßnahmen gelitten, die aufgrund des aggressiven Verhaltens einer kleinen Gruppe in der Versammlung ergriffen wurden. Das habe starke negative Auswirkungen auf seine psychische Gesundheit gehabt. Die Polizei bestätigt gegenüber unserer Zeitung, dass die Beschwerde eingegangen ist.

 

Am Dienstag kamen zu einer mit weniger als 100 Personen angemeldeten Kundgebung plötzlich rund 2000 Teilnehmende. Aus der Demo heraus wurde die Polizei attackiert, unter anderem mit pyrotechnischen Gegenständen. Die Polizei stoppte daher – nach Rücksprache mit der Stadt als Versammlungsbehörde – den Aufzug. Die Demo musste schon wenige Meter nach dem Treffpunkt am Börsenplatz stehenbleiben. Bis in die späten Abendstunden nahm die Polizei Personalien auf und suchte nach den Urhebern der Attacken.

„In dem Bereich, in dem ich mich befand – seitlich beziehungsweise hinten – , habe ich keinerlei aggressive oder gewalttätige Handlungen wahrgenommen“, schildert der Mann. Er stellt daher die Frage, ob das Einschreiten verhältnismäßig war, wenn so viele friedlich demonstrierende Personen davon mit betroffen waren: „Bei einer Demonstration mit rund 2000 Teilnehmenden führte das mutmaßliche Fehlverhalten weniger Personen im vorderen Bereich dazu, dass auch hunderte friedliche Menschen erheblich belastet wurden. Statt gezielt einzelne Störer herauszulösen, entstand der Eindruck einer pauschalen Behandlung der gesamten Versammlung“, so der Teilnehmer weiter.

Psychische Probleme: Teilnehmer wollte Demo verlassen

Der Mann habe die Kundgebung dann verlassen wollen, weil er psychische Probleme habe. Das sei nicht möglich gewesen. Konkret leide er an einer Angst- und Panikstörung. Er habe es mehrfach versucht und in ruhigem Ton gefragt, dabei auch auf seine Lage hingewiesen. Aber man habe ihn nicht gehen lassen.

Der Mann stellt klar, dass es ihm nicht um eine pauschale Kritik der Polizeiarbeit gehe. Er hat aber nach dem Erlebten den Eindruck, dass man mit gesundheitlichen Problemen nicht auf Demos gehen könne, was seiner Auffassung von Versammlungsfreiheit widerspreche. Er hofft auf eine „sachliche öffentliche Auseinandersetzung mit der Frage, welche Auswirkungen eine sehr starke und kollektiv wirkende Einsatzstrategie auf friedliche Demonstrierende haben kann, insbesondere auf gesundheitlich vulnerable Menschen“. Jahrelang habe er an einer Stabilisierung seines Gesundheitszustandes gearbeitet – und sei in wenigen Minuten wieder auf einen schlechteren Stand zurückgefallen.

Der Polizeisprecher Timo Brenner sagt, man suche nach einer Erklärung für den Zwischenfall. „Es war grundsätzlich möglich, die Kundgebung jederzeit zu verlassen. Das haben wir auch über Lautsprecher immer wieder durchgegeben“, sagt er. Warum der Mann mit seiner Bitte gehen zu können nicht durchdrang, kann er daher nicht nachvollziehen. Man werde das aufarbeiten.

Polizei sieht Hilfe bei gesundheitlichen Problemen als ihre Aufgabe

Aufgefallen sei der Polizei, dass in der Demo auch Personen waren, die andere am Gehen hinderten. Davon spricht aber der Betroffene nicht. Die Polizei sehe es bei Lagen wie der Demo mit den aggressiven Ausschreitungen in Teilen der Menge am Dienstag auch als ihre Aufgabe, Menschen, die krank sind oder Probleme bekommen, zu helfen. So sei es auch am Dienstag gewesen. Zum Beispiel habe eine Person im Bereich zwischen Friedrich- und Lautenschlagerstraße Atemprobleme gehabt. „Da haben wir natürlich einen Rettungswagen geholt und dafür gesorgt, dass die Rettungskräfte durchkommen“, erläutert Brenner. Wer Probleme habe, könne sich jederzeit an alle eingesetzten Beamten wenden und auch nach dem Anti-Konflikt-Team Ausschau halten. Die einzige Bedingung sei, dass das Weggehen von der Kundgebung „keinen Versammlungscharakter“ habe. Man dürfe einzeln oder in kleinen Gruppen gehen, aber nicht Fahnen schwenken oder Parolen rufen.