Von der Kunstflug-Maschine blieb am 30. April 2012 bei Kirchheim/Teck nur ein Wrack übrig Foto: dpa

Der jähe Flugunfalltod des Kirchheimer Unternehmers Klaus Lenhart im Jahr 2012 ist juristisch abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft verfolgt die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den damals 24-jährigen Piloten der Kunstflugmaschine nicht weiter.

Kirchheim/Teck - Es segelt sich wieder leichter über den Wolken. Ein 27-jähriger Göppinger gewann erst vor wenigen Monaten den Internationalen Bayreuth Wettbewerb der Segelflieger – und ist nun von der schweren Last des Vorwurfs befreit, den Tod von Klaus Lenhart, des Kirchheimer Kunstflugmeisters und Chefs des bekannten Skistock-Herstellers Leki, verschuldet zu haben. Der 56-Jährige kam 2012 beim Absturz seiner Kunstflugmaschine auf der Hahnweide ums Leben – und der damals 24-jährige Göppinger saß als Flugschüler am Steuerknüppel.

„Das Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ist gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden“, sagt Claudia Krauth, Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Man habe nur eine geringe Schuld feststellen können und habe den Fall daher nach Paragraf 153 a Strafprozessordnung zu den Akten gelegt. Lange hatte die Staatsanwaltschaft auf ein Gutachten der Flugunfallexperten warten müssen. Das Ergebnis war dann aber nicht eindeutig.

„Wir hätten zur Klärung der Schuldfrage einen weiteren Sachverständigen beauftragen müssen“, sagt Staatsanwältin Krauth, „doch alle Beteiligten waren sich einig, dass dies nicht nötig ist.“ Auch die Angehörigen Lenharts hätten einer Einstellung zugestimmt, so Krauth. Über die Höhe der Geldbuße machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben.

Der Flugzeugabsturz am 30. April 2012 hatte große Betroffenheit ausgelöst. Lenhart galt als charismatischer Visionär, Tüftler und Denker, leidenschaftlicher Unternehmer, der 1984 in Kirchheim unter Teck die Firma Leki seines Vaters übernommen und zu einem Unternehmen von Weltruf geführt hatte.

Klaus Lenhart, der am nächsten Tag seinen 57. Geburtstag hätte feiern können, war an jenem 30. April 2012 um 16.44 Uhr mit seiner knallroten Kunstflugmaschine des Typs Extra 300 L zu einem Einweisungsflug gestartet. Der fünffache Deutsche Meister im Motorkunstflug war nicht selbst der Pilot, sondern sein Flugschüler. Der 24-Jährige hatte 2600 Flugstunden als Segelflieger absolviert, außerdem 120 Stunden in Motorflugzeugen. Lenhart hatte ihm den hinteren Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers überlassen.

Kurz nach dem Start begann der Motor der Maschine zu stottern. Der rote Kunstflieger verlor in einer Rechtskurve an Höhe und krachte in ein Waldstück. Lenhart wurde auf dem vorderen Sitz tödlich verletzt, und seine Maschine, mit der er 2009 den deutschen Meistertitel holte, ging in Flammen auf. Der 24-Jährige hatte noch aus dem Wrack klettern können, überstand das Unglück schwer verletzt.

Erst sieben Monate zuvor hatte Lenhart ein ähnlich heikle Lage überstanden. Bei der Oldtimer-Show auf der Hahnweide im September 2011 hatte der Motor seines Flugzeugs plötzlich ausgesetzt, zwang den 56-Jährigen zu einer Bruchlandung im Maisfeld. Die Maschine wurde daraufhin in einer Werft überholt. „Das hätte brenzlig ausgehen können“, so Lenhart damals.

War der Defekt von damals wieder aufgetreten? Hatte man den falschen Sprit verwendet? Der Flugschüler gab an, dass die Probleme aufgetreten seien, als er die Drehzahl durch Rücknahme des Propellerreglers reduziert habe. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) stieß dabei auf ein wichtiges Detail: Auf der linken unteren Seite des Cockpits befanden sich zwei Regler eng beieinander – der Regler für die Drehzahl und der Regler für den Kraftstoffdurchfluss. „Die Regler“, so der Untersuchungsführer Klaus-Uwe Fuchs, „können nur vom hinteren Sitz aus bedient werden.“

Hatte der Flugschüler den falschen Hebel bedient – und versehentlich die Kraftstoffzufuhr unterbrochen? Die Unfallexperten fanden die Tankwahlschaltung auf „Aus“ gestellt, der Zug des Kraftstoffventils war abgebrochen. Der 24-Jährige gab an, den Mischregler erst nach dem Absturz gezogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wartete auf nähere Erkenntnisse über die Jahre vergebens. „Die Stellungen von Schaltern und Bedienhebeln konnten aufgrund des hohen, brandbedingen Zerstörungsgrads nur bedingt geprüft oder nachvollzogen werden“, so die BFU in ihrem Zwischenbericht. Also eine zweite Expertise?

Nein: Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zog nunmehr einen Schlussstrich. Der Flugschüler sei „nicht gänzlich frei von Schuld“, sagt Sprecherin Claudia Krauth. Die Schuld sei aber nicht so gravierend, dass sie zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung führen würde.

Das Leben geht weiter – das Unternehmen wird von Lenharts Frau Waltraud fortgeführt. Sie hatte stets sein Vertrauen – wie Lenhart einst bei einem launigen Interview durchblicken ließ. Frage: „Wen fragen Sie um Rat, wenn es in der Firma Ärger gibt?“ Seine Antwort: „Meine Frau.“ Die hat mit Akrobatik der Lüfte nicht viel im Sinn – und wies in der ersten Unternehmensbilanz nach seinem Tod einen Jahresüberschuss aus – immerhin 1,5 Millionen Euro.