Zahlreiche Grundstücksbesitzer in bester Lage müssen vorerst die hohen Grundsteuer-Rechnungen bezahlen. Foto: www.imago-images.de

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Grundsatzurteil die Klagen gegen die Neuregelung abgewiesen. Kommt nun das Bundesverfassungsgericht zum Zuge?

Für Tausende von Grundstücksbesitzern ändert sich erst einmal nichts. Der Bundesfinanzhof, die höchste Instanz der Republik in Steuersachen, hat am Mittwoch zwei Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer in Baden-Württemberg abgewiesen. Das Urteil hat Wirkung weit über die beiden Einzelfälle aus Stuttgart und Karlsruhe hinaus. Bis auf weiteres müssen alle Grundstücksbesitzer davon ausgehen, die neuen Rechnungen bezahlen zu müssen.

 

Besonderheit im Südwesten

Das Landesgrundsteuergesetz verstößt laut Urteil des II. Senats weder gegen das Grundgesetz noch gegen die baden-württembergische Landesverfassung, sagte die Vorsitzende Richterin Franceska Werth bei der Urteilsbegründung in München. Anders als in anderen Bundesländern wird der Wert eines Grundstücks im Südwesten unabhängig davon bestimmt, ob auf der Fläche ein Gebäude steht oder nicht. Vor allem Besitzer großer Grundstücke mit großen Gärten und kleinerer Bebauung müssen daher deutlich mehr bezahlen als zuvor.

Der BFH sieht darin keinen Verstoß gegen die Verfassung. Der Gesetzgeber handele „im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes in verfassungsrechtlich zulässiger Art und Weise“, heißt es in dem Urteil. Zudem habe jeder die Möglichkeit, eine Bewertung mit Hilfe eines qualifizierten Gutachtens anzugreifen. Der Bundesfinanzhof hat damit die Entscheidung des baden-württembergischen Finanzgerichts aus dem Juni 2024 bestätigt.

Der Bundesfinanzhof in München Foto: Sven Hoppe/dpa

Finanzminister Danyal Bayaz zeigte sich erfreut über das Urteil. „Wir haben uns bewusst für ein einfaches, transparentes und unbürokratisches Modell entschieden. Genau dieser Weg wird nun bestätigt“, sagte er. Die von mehreren Organisationen unterstützten Kläger planen derweil den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Davon gehe er aus, sagt der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler im Land, Eike Möller, unserer Zeitung. „Dabei werden sie natürlich auch weiter von uns unterstützt“.

Ähnlich klingt es bei Haus und Grund Württemberg und Baden. Das Gesetz führe zu erheblichen Ungerechtigkeiten, dieser Zustand „kann unserer Meinung nach nicht verfassungsmäßig sein“, sagen die Landesvorstände Sebastian Nothacker und Thomas Haller. Man kämpfe weiter darum, eine faire, verfassungskonforme Lösung zu erreichen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bis dahin geltenden Regeln zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil die darin zugrunde liegenden Einheitswerte veraltet waren.

Mehrere Klagen noch anhängig

Die Bundesländer hatten bei der Neuregelung unterschiedliche Ansätze gewählt. Zwölf Länder entschieden sich für das gleiche Modell, dagegen gerichtete Klagen hat der BFH ebenfalls bereits abgewiesen. Klagen gegen die Modelle aus Hamburg, Hessen und Bayern werden in diesem und im kommenden Jahr verhandelt.