Ist ein kleines Kind krank, darf ein Elternteil daheim bleiben und es betreuen. Statt Verdienst gibt es Kinderkrankengeld. Doch ist das Kind zwölf, gilt die Regelung nicht mehr.
Als ihre Tochter hohes Fieber bekommt, will Anne Sommer* nur noch eines: für ihr Kind da sein. Die Stuttgarterin ruft ihre Kinderärztin an, um eine Kindkrankschreibung für ihren Arbeitgeber zu bekommen und stellt bestürzt fest: „Weil meine Tochter schon zwölf ist, bekomme ich keine mehr.“ Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder ab zwölf Jahren im Krankheitsfall nicht mehr auf die Betreuung eines Elternteils angewiesen sind. „Aber ich muss doch schauen, ob meine Tochter ansprechbar ist und genügend trinkt – da kann ich nicht einfach arbeiten gehen“, findet Anne Sommer.
Doch nur bei Kindern unter zwölf stellen Kinderärzte eine Kindkrankschreibung aus, die ein Elternteil beim Arbeitgeber einreichen und sich dadurch bei der Arbeit freistellen lassen kann. Ausnahmen gib es bei Kinder mit Behinderung: In diesem Fall gilt keine Altersgrenze. Gesetzlich Versicherte können das Schreiben dann bei der Krankenversicherung einreichen – diese springt mit dem Kinderkrankengeld als Ausgleich zum Verdienstausfall ein. Eltern mit kleinen Kindern haben aktuell Anspruch auf 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil, Alleinerziehenden stehen 30 Tage pro Kind zu. Im Jahr 2023 waren es noch doppelt so viele Tage.
Kindkrankschreibung muss am ersten Tag eingehen
Ein gewisser Aufwand steckt allerdings dahinter. Während die meisten Arbeitnehmer im Krankheitsfall erst am vierten Tag eine Krankmeldung vom Arzt benötigen, muss die Kindkrankschreibung bereits am ersten Tag vorliegen. Statt also den leidenden Nachwuchs zu pflegen, hängen Eltern oft in telefonischen Warteschleifen, um beim Kinderarzt die erforderliche Bestätigung zu beantragen, müssen diese dann abholen und bei Arbeitgeber und Krankenkasse einreichen. Wenn keine Behandlung des Arztes nötig und das Kind in der Praxis persönlich bekannt ist, muss es nicht selbst dort hinkommen.
„Wie groß der Aufwand ist, ist wahrscheinlich von Praxis zu Praxis verschieden. Bei uns kann man die Kindkrankschreibung recht unkompliziert per App, E-Mail oder telefonisch anfragen“, sagt Özgür Dogan, Obmann der Stuttgarter Kinder- und Jugendärzte. Falls die Familie keine weiteren Fragen zum Gesundheitszustand des Kindes habe, könne sie die Bestätigung dann einfach abholen. „Wie sinnvoll das ist, weiß ich nicht. Es ist zumindest eine kleine Hürde eingebaut, weil man den Kontakt zu der Kinderarztpraxis aufnehmen muss. Aber missbrauchen kann man das natürlich auch“, meint der Kinderarzt.
Stuttgarter Arzt: Hängt vom Kind ab, ob es allein bleiben kann
Auch Dogan hat schon mitbekommen, dass manche Familien mit älteren Kindern verwundert reagierten, wenn sie bei einem Kind ab zwölf Jahren keine Kindkrankschreibungen mehr bekommen. „In den meisten Fällen denke ich, dass es vertretbar ist, wenn ein zwölfjähriges, krankes Kind auch mal alleine daheim bleibt. Doch das ist von Kind zu Kind verschieden – und kommt auch auf die jeweilige Krankheit an“, sagt Dogan.
So bräuchte manch Achtjähriger kaum mehr elterliche Betreuung, während manch 14-Jähriger noch darauf angewiesen sei. „Da befinden wir uns in einer Grauzone.“ Hat das Kind jedoch beispielsweise einen Magen-Darm-Infekt, bei dem es sich häufig übergeben muss, oder hohes Fieber, könne man es schwerlich allein lassen.
Der Arzt rät dann dazu, mit dem Arbeitgeber im Einzelfall eine Lösung zu finden. Meist ist es dann Aufgabe der Mutter, diese zu finden – denn die Zahlen der Krankenversicherung AOK ergeben, dass sich zu einem Großteil Frauen in Baden-Württemberg um den Nachwuchs kümmern, wenn dieser krank wird.
In Stuttgart kümmert sich meist die Mutter ums kranke Kind
„Dabei fällt auf, dass die Diskrepanz zwischen Frauen und Männern speziell in Stuttgart besonders ausgeprägt ist“, sagt Wassiliki Babel, Pressesprecherin der AOK Stuttgart-Böblingen. Demnach haben im vergangenen Jahr 110.000 Frauen und nur 32.785 Männer in Baden-Württemberg Kinderkrankengeld bezogen. In Stuttgart beantragten 4115 Frauen und nur 1152 Männer im Jahr 2025 die Unterstützung. In der Regel bekommt man von der Kasse 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen – auch im Homeoffice.
Für Anne Sommer ist dies jedoch nicht möglich, da ihre Tochter als „zu alt“ gilt. In ihrem Bekanntenkreis haben ihr viele geraten, sich doch einfach selbst krank zu melden. Doch sie will ehrlich bleiben: „Ich kümmere mich natürlich trotzdem um meine Tochter, wenn sie krank ist. Und werde dabei meine Überstunden abbauen.“
*Der richtige Name ist der Redaktion bekannt.