Mit 53 verwirklichte Friedrich Merz seinen Traum vom Pilotenschein. Foto: dpa/Axel Heimken

Friedrich Merz hebt gern ab. Der CDU-Chef ist einer der wenigen Politiker mit Pilotenschein. Doch darf er als Bundeskanzler weiterhin privat fliegen?

Sein zweimotoriges Flugzeug vom Typ Diamond DA62 – Reisegeschwindigkeit 325 Kilometer pro Stunde – hat CDU-Chef Friedrich Merz (69) nahe seines Heimatortes in einer Halle des Flugplatzes Arnsberg-Menden im Sauerland geparkt. Manchmal holt er es heraus und fliegt – nach Berlin oder spektakulär wie im Juli 2022 zur Hochzeit von FDP-Chef Christian Lindner nach Sylt.

 

Aber werde er das nach einer Wahl zum Kanzler auch noch dürfen, fragte ihn kürzlich Caren Miosga in der ARD. Oder sitze dann jemand vom Bundeskriminalamt (BKA) neben und hinter ihm in der Maschine, aus Sicherheitsgründen? „Ich weigere mich im Augenblick, diese Frage zu stellen“, sagte Merz. „Schauen wir mal, was ich noch darf.“

Merz besitzt den Privatpilotenschein PPL

Merz besitzt den Privatpilotenschein PPL, sowie die IFR-Lizenz für den Instrumentenflug bei jedem Wetter, die er gerade um ein Jahr verlängert hat. Für eine Verlängerung der PPL müsse ein Pilot zwölf Flugstunden im Jahr nachweisen, sagt Gesa Walkhoff vom Deutschen Aero Club. Aber schafft ein möglicher Kanzler Merz überhaupt so viele Flugstunden? Werde die PPL-Lizenz nicht verlängert, dann seien „Auffrischungsschulungen an einer Flugschule möglich und eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer“, so die Sprecherin. Gut möglich also, dass ein privat nicht fliegender Kanzler nochmals zur Flugschule muss.

Alle Beteiligten tappen noch im Dunkeln

Aber in der Hauptfrage – darf ein Kanzler allein in die Wolken? – tappen alle Beteiligten noch im Dunkeln. Das BKA ist zuständig für den Schutz der Mitglieder von Verfassungsorganen des Bundes und eine BKA-Sprecherin bittet auf eine Anfrage unserer Zeitung um Verständnis dafür, dass alle Antworten auf konkrete Fragen nach Sicherheitsvorkehrungen nur „sehr allgemein“ gehalten seien: „Art und Intensität von Maßnahmen des Personenschutzes bestimmen sich grundsätzlich nach der individuellen Gefährdungslage, die durch einen interdisziplinär besetzten Arbeitsbereich in der Abteilung Sicherungsgruppe bewertet wird“, sagt sie. Die Maßnahmen seien nicht allein auf den unmittelbaren Personenschutz beschränkt.

Gut möglich also, dass das BKA seine Sicherheits-Einschätzung für Merz noch nicht abgeschlossen hat, schließlich ist die Kanzlerwahl erst am 6. Mai. Was seinen Flugmodus anbelangt, so hat Merz allerdings stets eine Portion Eigenwilligkeit bewiesen. Erst mit 53 Jahren – nach dem Abschluss seiner Familienphase - verwirklichte er seinen Jugendtraum vom Pilotenschein. „Wenn man durch die Wolken stößt, den blauen Himmel sieht und die Motoren friedlich vor sich hinlaufen – das ist für mich eine große Freude“, vertraute er der „Bunten“ in einem Interview an. Vom Luftwaffenstützpunkt Laage bei Rostock flog er im Juni 2024 als Copilot in einem Eurofighter mit und durchbrach dabei die Schallmauer. „Schönes Abenteuer. Hat Spaß gemacht“, bekundete er nach der Landung. Merz wird – falls gewählt – der erste Kanzler mit Pilotenschein sein. Einen anderen prominenten Politiker mit PPL gab es aber schon: Der Ex-Bundesverteidigungsminister und bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß (1915-1988) war leidenschaftlicher Hobbypilot. Im Dezember 1987 steuerte er eine Cessna Citation mit einigen CSU-Spitzenpolitikern an Bord direkt nach Moskau, um den mit ihm befreundeten Präsidenten Michail Gorbatschow zu besuchen. Dass Strauß damals auf einer verschneiten und eigentlich gesperrten Piste landete, hatte bei Mitreisenden ein mulmiges Gefühl verursacht. Heute ist eine solche Aktion aufgrund der Weltlage unvorstellbar. Und eine solche Kühnheit, so ist zu vermuten, wird auch der Pilot Merz nicht toppen wollen.