Eine Stuttgarter Besonderheit, die hier jeder kennt, macht die Installation von Wärmepumpen in der Innenstadt kompliziert bis unmöglich. Wir geben einen Überblick zu den Regeln.
Grundsätzlich gilt: Eine Wärmepumpe zu installieren, ist baurechtlich verfahrensfrei. Doch die Vorgaben, was die Abstände zu Nachbarn betrifft, sind kompliziert. Das hat vor allem Folgen für Mehrfamilienhäuser in der dicht bebauten Innenstadt von Stuttgart. Grund ist eine Stuttgarter Besonderheit. Wir geben einen Überblick darüber, was möglich ist – und was nicht.
Muss man eine Wärmepumpe genehmigen lassen?
„Wärmepumpen sind an sich verfahrensfrei“, erläutert der Stuttgarter Baubürgermeister Peter Pätzold. Unabhängig von diesem Grundsatz müssen allerdings gewisse Vorgaben eingehalten werden.
Dies betrifft vor allem die Abstände, die zum Nachbarhaus – und schutzbedürftigen Räumen – eingehalten werden müssen. Eine Tabelle der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gibt hier einen Überblick zu den Abstandsregeln in verschiedenen Gebieten. Allerdings wird betont, dass jede gewünschte Wärmepumpe im Einzelfall betrachtet werden müsse.
In welchen Fällen ist die Stadt Stuttgart im Boot?
Soll die Wärmepumpe außerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters errichtet werden, muss man dies bei der Stadt beantragen. „Das ist die Regel, weil im Baufenster steht ja das Haus“, sagt der Bürgermeister Pätzold.
Sind Erleichterungen für Eigentümer geplant?
Ginge es nach Stuttgart, sollte es einfacher werden, Wärmepumpen auch außerhalb des Baufensters zu installieren. Auf Anregung der Stadt habe das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg dem Bundesbauministerium vorgeschlagen, hier eine Änderung vorzunehmen. Dahingehend, „dass Wärmepumpen außerhalb des Baufensters ohne aktive Zulassungsentscheidung zulässig sind“, erklärt Pätzold. „Ob der Vorschlag angenommen wird, bleibt abzuwarten.“
Was gilt bei Wärmepumpen an der Fassade?
Wärmepumpen am Boden gelten als bauliche Anlagen; an der Fassade – als Split-Gerät oder Etagen-Wärmepumpen – wiederum sind sie Teil des Gebäudes. Treten sie nicht mehr als anderthalb Meter von der Gebäudewand hervor, werden sie als „untergeordnete Bauteile“ kategorisiert. Das werde in der Regel eingehalten, so Pätzold.
Gleichzeitig aber müsse die Vorderkante der hängenden Wärmepumpe mindestens zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein, so Pätzold. „Daran scheitert in den dicht bebauten Innenstadtbereichen, zum Beispiel in Stuttgart-West, dann in der Regel die Anbringung im Bauwich zwischen zwei Gebäuden.“
Was ist der Stuttgarter Bauwich?
Vielleicht noch nie gehört, aber als Stuttgarter sicher schon oft gesehen: den Stuttgarter Bauwich. Dabei handelt es sich um eine Stuttgarter Besonderheit. Der Bauwich ist die Hofeinfahrt zwischen den Gründerzeithäusern, der in der Regel 2,685 Meter misst und dem Brandschutz diente.
Wie oft gibt es Nachbarschaftsbeschwerden wegen Abständen?
Diese Frage hatte Katrin Steinhülb-Joos, Landtagsabgeordnete der SPD, im Sommer 2024 im Rahmen eines Antrags gefragt. Die Antwort des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen: Bekannt seien „vereinzelt Nachbarschaftsbeschwerden über Lärmimmissionen“. Eine konkrete Zahl könne nicht genannt werden.
Seit diesem Jahr, also dem 1. Januar 2026, fördert der Bund nur noch Geräte, die zehn Dezibel leiser als die Grenzwerte der EU-Ökodesignverordnung sind. Konkret bedeutet das: Die Fördergrenze liegt bei 60 Dezibel für Geräte mit sechs bis zwölf Kilowatt Leistung. Geräte mit einer geringeren Leistung dürfen 55 Dezibel nicht überschreiten. Die Geräusche entstehen in der Regel durch den Ventilator am Außengerät sowie Vibrationen des Kompressors.