Nicht nur private Grundstücksbesitzern sind betroffen: Auch mehrere Leonberger Sportvereine sollen jetzt das Drei- bis Fünffache an Grundsteuer zahlen.
Als bei Carsten Nestele vor einigen Wochen der Grundsteuerbescheid für 2025 im Briefkasten lag, da war der Geschäftsführer des SV Leonberg/Eltingen doch überrascht. Und zwar positiv. „Ich hatte tatsächlich mit mehr gerechnet, da ich privat für mein Eigentum mehr zahlen muss“, erzählt Nestele. „Als der Stadtverband für Sport bei uns nachgefragt hat, waren wir aber die Ersten, die keine Erhöhung bekommen haben. Wir zahlen sogar weniger“, berichtete der Geschäftsführer weiter.
Durch die bundesweite Grundsteuerreform, die seit Jahresanfang greift, haben nicht nur private Grundstücksbesitzer teilweise mit erheblich gestiegenen Beiträgen zu tun. „Tatsächlich gibt es einige Sportvereine, die von einem unerwartet hohen Grundsteuerbescheid Anfang des Jahres überrascht worden sind“, sagt Dieter Härter, der Vorsitzende des Stadtverbands für Sport Leonberg (SVS). Namen oder Zahlen wollen weder er noch die Stadtverwaltung Leonberg nennen.
Vereine haben Widerspruch eingelegt
„Da die betroffenen Vereine, mit welchen der SVS Kontakt hatte, nun zuerst gegen diese Bescheide Widerspruch einlegen und dann aus den sich ergebenden Fakten die nächsten Schritte abgeleitet werden, ist es Wunsch dieser Vereine, derzeit keine öffentlichen Statements abzugeben“ erklärt Härter. Auch wollen sie nicht namentlich in der Presse erwähnt werden. Die Stadt Leonberg verweist ihrerseits auf das Steuergeheimnis. Der Redaktion sind aber mehrere betroffene Sportvereine bekannt. Nachfragen bei Vereinen aus anderen Sparten ergaben dagegen keine Probleme mit den Grundsteuerbescheiden.
Grundsätzlich sind gemeinnützige Vereine in Deutschland von der Grundsteuer befreit, sofern der Grundbesitz eben gemeinnützigen Zwecken dient, beispielsweise dem Trainings- und Wettkampfbetrieb auf Sportanlagen. Das gilt auch für Erbbaupacht-Grundstücke. Ist mit der Nutzung aber ein wirtschaftlicher Zweck verbunden, etwa wenn ein Vereinsheim an einen Gastrobetreiber verpachtet ist, dann wird Grundsteuer fällig.
Im Falle des SV Leonberg/Eltingen betrifft dies drei Grundstücke: die Gaststätte am Engelberg, die Tennishalle in der Bruckenbachstraße sowie das Sportvereinszentrum mit Fitnessstudio. Die übrigen Sportanlagen – das Stadion in Eltingen sowie Fußball- und Tennisplätze in Eltingen und am Engelberg – sind grundsteuerbefreit. Nestele gibt ein Beispiel: „Für die Gaststätte am Engelberg zahlen wir dieses Jahr nicht ganz 600 Euro. Im vergangenen Jahr waren es noch 715 Euro Grundsteuer.“
Gemeinderat hat Senkung der Hebesätze beschlossen
Der Grund für den niedrigeren Beitrag: Der Leonberger Gemeinderat hat mit Blick auf die Grundsteuerreform eine Senkung der Hebesätze beschlossen, da die Mehrzahl der Grundstücke im Wert gestiegen ist. Mit einem gesunkenen Hebesatz sollten die Beiträge möglichst stabil gehalten werden.
Warum haben dann aber so viele Vereine deutlich höhere Gebührenbescheide erhalten? „Wie sich herausstellt, wurden Sportflächen – zum Beispiel Fußballfelder oder Tennisplätze – einer falschen Zuordnung unterzogen, sodass bei den jeweiligen Grundsteuerbescheiden 2025 teilweise das Drei- bis Fünffache mehr als 2024 von der Finanzbehörde gefordert wurde“, berichtet Dieter Härter vom Stadtverband für Sport.
„Wenn es falsche Zuordnungen bei Flächen oder ähnlichem gab, sind eventuell die Messbescheide nicht korrekt. Diese erstellt das Finanzamt Leonberg. Die Stadt selbst ordnet keine Flächen oder ähnliches zu“, teilt die Stadt Leonberg auf Anfrage mit. Um die Grundstückswerte und damit den Messbetrag zu ermitteln, hatten die Vereine bis Jahresende 2021 ihre Liegenschaften detailliert an das zuständige Finanzamt melden müssen. Danach waren die entsprechenden Feststellungsbescheide ergangen, gegen die schon damals Widerspruch hätte eingelegt werden müssen.
Bis über die jetzigen Widersprüche entschieden ist, müssen die Vereine aber zunächst den höheren Betrag begleichen. Denn die Grundsteuer wird zwar aufs Jahr berechnet, ist aber quartalsweise zu bezahlen. Der Stichtag dafür war der 15. Februar.
Grundsteuer für Vereine
Befreit
Vereine und Organisationen im Inland sind steuerbefreit, sofern sie „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen“. Auch der Grundbesitz muss diesen Zwecken dienen. Das können Sportanlagen sein, Umkleiden, Lagerräume für Sportgeräte, aber auch Räume für eine Geschäftsstelle. Das gilt ebenso, wenn ein Verein Räume oder Flächen an andere zu gemeinnützigen Zwecken weiter vermietet.
Steuerpflichtig
Die Grundsteuer wird auch bei Vereinen fällig, wenn die Nutzung des Grundbesitzes wirtschaftlicher Natur ist, beispielsweise wenn ein Sportheim an einen Gastronomiebetreiber verpachtet ist oder Vereinsgrundstücke land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Unbebaute Grundstücke, die noch nicht für steuerbegünstigte Zwecke hergerichtet wurden, unterliegen ebenfalls der Grundsteuerpflicht.
Berechnung
Die Finanzämter legen für jedes Grundstück einen Grundstückswert fest. Hierfür wird die Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert multipliziert. Dieser Wert wird mit der Steuermesszahl – einem festgelegten gesetzlichen Wert – sowie die Hebesatz der Kommune multipliziert.