Vier Mädchen vertreiben sich heute beim Malen die Zeit in der Ganztagsbetreuung an ihrer Grundschule. Foto: Uwe Anspach/dpa

Ab diesem Jahr haben alle Erstklässler Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Wie hoch werden die Gebühren ausfallen, gibt es Alternativen und was Eltern sonst noch wissen müssen.

Das neue Jahr 2026 bringt für die Grundschulen im Land eine ziemlich revolutionäre Veränderung mit sich. Denn alle etwa 115 000 baden-württembergischen Erstklässler haben vom Schulstart nach den Sommerferien an, an jedem Werktag in 48 von 52 Wochen jährlich einen Anspruch auf bis zu acht Stunden Ganztagsbetreuung in ihrer gesamten Grundschulzeit. Der Rechtsanspruch wird in den nächsten vier Jahren Zug um Zug von den Erstklässlern auf alle Grundschüler bis zur vierten Klasse ausgeweitet. Ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte.

 

Wann beginnt das Recht auf Betreuung genau?

Jeder künftige Erstklässler hat „ab dem Schuleintritt“ ein Recht auf ganztägige Betreuung, so ist es im Schulgesetz vor wenigen Wochen verankert worden. Das wird nach dem Ende der Sommerferien ab 14. September 2026 nicht an jeder der 2200 Grundschulen im Land exakt der gleiche Tag sein. Wann die Erstklässler mit Schultüte und großem Bahnhof erstmals an ihrer Schule empfangen werden, war bisher auch nicht einheitlich. Der Betreuungsanspruch der künftigen Erstklässler endet übrigens nicht mit dem letzen Schultag der vierten Klasse sondern mit dem Eintritt in die Fünfte. Das heißt, dass sie für ihre letzten Grundschul-Sommerferien nach der vierten Klasse ebenfalls Betreuungsangebote erhalten müssen.

Kann jedes Kind den Anspruch an seiner Schule einlösen?

Nein. Tatsächlich wird nicht jede Grundschule im Land ein Betreuungsangebot vorhalten, weil die Nachfrage regional unterschiedlich ist. Seit langem zeichnet sich ab, dass benachbarte Schulen aber auch benachbarte Gemeinden im Südwesten beim Rechtsanspruch auf Betreuung zusammenarbeiten werden. Der Rechtsanspruch bedeutet laut Norbert Brugger, dem Schuldezernenten des Städtetags, dass ein Schüler „in zumutbarer Entfernung“ zum Wohnort ein Angebot bekommen muss. Zumutbar könnte aus seiner Sicht ein dreißigminütiger Weg sein – das leitet Brugger aus der Rechtssprechung zum Rechtsanspruch auf Kitabetreuung ab.

Wann können Eltern ihr Kind anmelden?

Der Stichtag für die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung ist der 15. März. Es sind also noch etwa zehn Wochen bis zum ersten Termin, an dem Eltern ihren Bedarf für das Schuljahr und die sich anschließenden Sommerferien signalisieren sollen. Der Schulexperte des Städtetags Norbert Brugger geht davon aus, dass es zwar „kein Wunschkonzert“ für die Eltern geben wird, eine gewisse Flexibilität aber schon: Etwa wenn jetzt noch nicht alle Familien ihre Sommerferien 2027 schon vorab planen können. In bestimmten Fällen, so ist auch in den Erläuterungen zum Schulgesetzentwurf nachzulesen, soll auch eine Meldung nach dem 15. März noch möglich sein.

Wann macht die Grundschulbetreuung Ferien?

Einheitliche Ferien wird es in Baden-Württemberg nicht geben, das wird regional unterschiedlich sein. Festgelegt hat die Landesregierung lediglich, dass die Betreuung an zwanzig Werktagen im Jahr während der Schulferien Pause macht. Laut den Erläuterungen zum Schulgesetz sollen die Schließtage der Grundschulen am Ort so organisiert und mit den Ferien in der Kitabetreuung abgestimmt werden, dass Geschwisterkinder zur gleichen Zeit Ferien haben.

Was ist die größte Herausforderung?

Die Ferienbetreuung landesweit so zu organisieren, dass der Rechtsanspruch erfüllt ist. Etwa 75 Ferientage haben die baden-württembergischen Schüler jedes Jahr – das heißt, es muss für rund 55 Tage ein bis zu achtstündiges Betreuungsangebot geschaffen werden. Die Landesregierung hat in den Erläuterungen zum Schulgesetz dargelegt, dass „unterschiedliche Einrichtungen“ dieses Angebot tragen können. Klar scheint auch, dass die Ferienbetreuung bedarfsdeckend gestaltet werden soll. Das heißt: Ist der Betreuungsbedarf an einem Ort geringer, muss nicht das maximale Acht-Stunden-Programm vorgehalten werden.

Die Welt müsse dabei nicht neu erfunden werden, betont der Schulexperte Norbert Brugger vom Städtetag. „Wenn bisher der Fußballverein in den Ferien ein Jugendtrainingslager gemacht hat, kann man das auch für den Rechtsanspruch nutzen“ betont er. Klar ist aber, dass die Ferienbetreuung im Land mit Inkrafttreten des Betreuungsanspruchs erheblich ausgebaut werden muss. Dennoch gibt sich Brugger optimistisch. Nach seiner Einschätzung ist beim Thema Ferienbetreuung inzwischen eine große Dynamik in Gang gekommen. „Zuletzt haben zwanzig bis dreißig Jugendherbergen im Land erklärt, dass sie dabei mitmachen wollen“, berichtet er. Der Sprecher des Gemeindetags macht dagegen aus seiner Skepsis keinen Hehl: „Wir fordern das Land auf, gegenüber dem Bund für einen deutlich längeren Zeitraum, in dem der Rechtsanspruch nicht erfüllt werden muss, einzutreten“, erklärt er auf Anfrage.

Ist die Betreuung kostenlos?

Schulbesuch und Unterricht sind in Baden-Württemberg an öffentlichen Schulen kostenlos, die Grundschulbetreuung ist es nicht. Gut zwei Drittel der Kosten für die Ganztagsbetreuung tragen Land und Bund gemeinsam. Einen Teil der darüber hinaus gehenden Kosten werden die Kommunen durch Gebühren finanzieren. Wie hoch sie ausfallen „hängt von der örtlichen Ausgestaltung, von der Angebotsform sowie dem Umfang der Betreuungszeit ab“, erklären der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Alexis von Komorowski und ein Sprecher des Gemeindetags übereinstimmend. „Ein Überblick über das ganze Land liegt uns nicht vor“, ergänzt von Komorowski. Norbert Brugger schätzt, dass mit einer dreistelligen Monatsgebühr rechnen muss, wer das maximale Betreuungsangebot von acht Stunden täglich benötigt.

Gibt es Alternativen für Eltern, denen die Betreuungsgebühren zu hoch sind?

An Orten mit Ganztagsschulen, deren Besuch kostenlos ist, schon. Zwar deckt die ganztägige Unterrichtszeit den achtstündigen Rechtsanspruch nicht vollständig ab. Aber die Betreuungsangebote, die um den Unterricht herum gebaut werden müssen, um den Rechtsanspruch zu erfüllen, sind deutlich kürzer und mithin kostengünstiger als bei einer normalen Halbtagsgrundschule. 651 Grundschulen mit Ganztagsschulkonzept hat das Statistische Landesamt 2023 im Land gezählt, das waren knapp 30 Prozent.

Welche Probleme zeichnen sich ab?

Unklar ist, wer der zentrale Ansprechpartner für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen und mithin die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist. Die Schule, von denen interessierte Eltern am ehesten wissen wollen, welche Betreuungsangebote sie im nächsten Schuljahr erwarten können, ist nicht zuständig. Klar ist, dass das Land, Städte und Gemeinden als Schulträger und die Landkreise zusammenarbeiten müssen. Wie die Verantwortlichkeiten verzahnt werden, ist in Baden-Württemberg offenbar hoch umstritten. Nominell weist das Ganztagsfördergesetz des Bundes die Verantwortung den Trägern der Jugendhilfe – den Landkreisen – zu. Der Städtetag sieht deshalb die Landkreise in der ersten Reihe, wenn es etwa um die Festlegung der Schließzeiten geht. „Schlichtweg praxisfremd“, nennt der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Alexis von Komorowski diese Idee. Er schreibt den Landkreisen lediglich eine Art passive „Wächterfunktion“zu.

Komplizierte Gesetzesarchitektur

Sozialgesetz
Es war Trick 17, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule im Bundessozialgesetzbuch verankert wurde. Nur auf diesem Weg konnten Bundesregierung und Bundestag eine Zuständigkeit für die Schulbetreuung für sich ableiten. Denn eigentlich sind für Schulthemen alleine die Länder zuständig.

Folgen
Da der Bund den Rechtsanspruch unbedingt durchsetzen wollte, wurden der Rechtsanspruch auf Grundschulbetreuung im Sozialgesetz geregelt und die Verantwortung für die Umsetzung den „Trägern der Jugendhilfe“ zugeordnet. Das sind die Landkreise, die ansonsten mit der Organisation von Grundschulen nichts zu tun haben.