Der Gewerkschaftsbund fordert Ministerpräsident Kretschmann schriftlich auf, einen aktuellen Entschließungsantrag an den Bundesrat zurückzuziehen. Dies sind die Gründe.
Gerade zwei Wochen ist es her, dass sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der Gewerkschaftsbund auf dessen Bezirkskonferenz in Ludwigsburg würdig voneinander verabschiedet haben. Nun gibt es auf den letzten Metern von Grün-Schwarz doch noch Knatsch. Der Vorwurf des DGB lautet, den „einseitigen Abbau von Arbeitnehmerrechten“ zu befördern.
Ziel des Antrags: Bürokratieabbau beim Arbeitsrecht
Im Zentrum des Streits steht ein Entschließungsantrag des Landes vom 20. Januar für den Bundesrat. Es geht um Bürokratieabbau bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz. Die darin enthaltenen Konfliktpunkte hatte Kretschmann vor Gewerkschaftspublikum weitgehend ausgelassen. Nun warnen DGB-Landeschef Kai Burmeister und Stellvertreterin Maren Diebel-Ebers in einem dreiseitigen Brief (der unserer Zeitung vorliegt) an den Grünen-Politiker davor, „dass die vorgeschlagenen Maßnahmen keine Bürokratieentlastung darstellen, sondern zu einem erheblichen Abbau von Schutzrechten für Beschäftigte führen“. Gleich sechs Punkte des Antrags sieht der DGB sehr kritisch.
Bemängelt wird etwa die vom Land angepeilte Lockerung der Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn. Eine lückenlose Dokumentation sei unerlässlich, um Verstöße zu kontrollieren, kontert der DGB. Schon heute bezögen sich rund 50 Prozent der von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Dokumentation. Weniger zu erlauben, würde Verstöße der Firmen erleichtern.
Ein alter Streitpunkt, der auch auf der Bezirkskonferenz hochkochte, ist die Arbeitszeit: Grün-Schwarz plädiert im Sinne der Wirtschaft für die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, zudem für eine „flexible und bürokratiearme Zeiterfassung“ – inklusive der Option zur nicht elektronischen Aufzeichnung. Damit würde der Acht-Stunden-Tag faktisch abgeschafft, argumentieren Burmeister und Diebel-Ebers. Folge seien längere tägliche Arbeitszeiten, eine geringere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie mehr Gesundheitsrisiken. Sie bestehen auf einer „manipulationssicheren“ Erfassung.
„Acht-Stunden-Tag faktisch abgeschafft“
Ferner regt die Landesregierung an, eine branchenübergreifende Leiharbeit zuzulassen – die Erprobung eines von Kurzarbeit oder Entlassung bedrohten Beschäftigten bei einem potenziell neuen Arbeitgeber könne für alle Beteiligten sinnvoll sein. „Im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten ist es, Beschäftigten einen möglichst nahtlosen Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis zu schaffen“, heißt in dem Antrag. Sogenannte Arbeitsmarktdrehscheiben – gemeint sind regionale Netzwerke – könnten hilfreich sein, doch seien sie im Sozialgesetzbuch III noch nicht angelegt und durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschränkt. Der DGB befürchtet: „Damit würden wesentliche Schutzmechanismen – etwa Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer und Erlaubnispflicht – ausgehebelt.“
Rechte und Gesundheit der Beschäftigten seien zudem gefährdet, wenn Dokumentationspflichten bei Arbeitsunfällen eingeschränkt würden. Aus Sicht der Regierung kann auf deren Erfassung in Betrieben mit geringem Unfallrisiko und maximal 249 Mitarbeitern verzichtet werden. Dies wären aber 99,3 Prozent aller Unternehmen bundesweit, rügen Burmeister und Diebel-Ebers.
DGB-Landesführung will mehr eingebunden werden
Auch halten beide wenig davon, Tarifübernahmeklauseln auszuweiten, wie es die Regierung wünscht – damit würden tarifliche Regelungen auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber nutzbar gemacht. Dies widerspreche der Tarifautonomie, sorgt sich der Gewerkschaftsbund.
Der achtseitige Entschließungsantrag forciere den „einseitigen Abbau von Arbeitnehmerrechten“. Die Regierung solle ihn zurückziehen. „Um Baden-Württemberg als Musterland für gute Arbeit zu stärken, setzen wir auf Dialog“, lautet der Appell des DGB, ihn einzubinden. Gemeinsame Auftritte mit dem Ministerpräsidenten auf Bezirkskonferenzen reichen demnach nicht aus.