Ob die sechs Windräder in Renningen gebaut werden, entscheidet sich erst endgültig, wenn alle Voruntersuchungen abgeschlossen sind. Foto: imago/Westend61

Seit Mitte November sammelt eine Bürgerinitiative in Renningen Unterschriften für einen Bürgerentscheid über den Windpark. Warum er dennoch nicht stattfinden könnte.

In 20 Geschäften in Renningen liegen aktuell noch Unterschriftenlisten aus. Die Bürgerinitiative Gegenwind Renningen ist sich aber schon sicher, genügend Unterzeichner für einen Bürgerentscheid über den geplanten Windpark im Norden der Stadt zusammen zu haben. Sieben Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung sind dafür notwendig.

 

„Sind Sie dagegen, dass der ‚Windpark Renningen’ gebaut wird?“ – so soll die Frage in einem möglichen Bürgerentscheid lauten. Die Bürgerinitiative (BI) beklagt eine mangelnde Kommunikation seitens der Stadt über das Projekt und bewirbt den Bürgerentscheid als demokratische Abstimmung über das Vorhaben. Ob es zu einem Bürgerentscheid kommt, ist indes fraglich.

Stadt Renningen beruft sich auf Verträge zu Windpark

Die Stadt Renningen verweist darauf, dass der Nutzungsvertrag unterschrieben und wirksam sei. Am 20. Oktober 2025 hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, einen Nutzungsvertrag für ein Stück des städtischen Waldes mit dem Entwickler ABO Energy und den Stadtwerken Tübingen als späterem Betreiber zu schließen. Geplant sind sechs Windräder mit einer Nabenhöhe von 179 Metern im Renninger Hardtwald, zwischen Bosch-Gelände und Autobahn. Ob der Windpark überhaupt gebaut wird, entscheidet sich erst nach Abschluss aller Voruntersuchungen.

„Nach der geltenden Rechtsprechung dürfen Bürgerentscheide nicht auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet sein“, sagt Renningens Bürgermeisterin Melanie Hettmer. Dazu zähle auch der Bruch eines gültigen Vertrags. Bürgerentscheide wären dagegen nach früheren Beschlüssen des Gemeinderates aus den Jahren 2023 und 2024 möglich gewesen. Damals war noch Hettmers Vorgänger Wolfgang Faißt Bürgermeister in Renningen.

Verwaltungsgericht bestätigt: Windpark-Bürgerentscheid unzulässig

Die Stadt bezieht sich in ihrer Begründung auch auf ähnliche Fälle aus dem Raum Calw. Zwei Bürgerbegehren gegen einen Windpark auf kommunalen Flächen in Calw und Wildberg waren als unzulässig abgelehnt worden. Wie im Fall von Renningen war bereits ein Vertrag mit einem Entwickler geschlossen worden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte zudem Eilanträge auf Zulassung der Bürgerbegehren abgelehnt. „Diese Entscheidungen bilden die Grundlage unserer vorläufigen juristischen Bewertung“, sagt Melanie Hettmer. Abschließend entscheiden muss der Gemeinderat, sobald das Bürgerbegehren abgeschlossen ist.

„Sobald eine Kommune Verträge abgeschlossen hat, die das Vorhaben rechtlich binden, ist ein nachträglicher Bürgerentscheid ausgeschlossen.“ Über diese Rechtsauffassung habe man die Bürgerinitiative auch informiert, bevor diese mit der Unterschriftensammlung begonnen habe. Damit jeder, der Unterschriften sammle oder unterschreibe, auch wisse, dass ein Vertragsrücktritt aufgrund eines Bürgerentscheids nach aktueller Rechtslage voraussichtlich nicht möglich sei.

Melanie Hettmer ist seit einem Jahr Bürgermeisterin von Renningen. Erste Pläne für den Windpark beriet der Gemeinderat bereits 2023. Foto: Simon Granville

Auf den vorgedruckten Listen hingegen fehlt dieser Hinweis. „In der Unterschriftenliste für unser Bürgerbegehren ist rechtlich nur gefordert, dass wir Auskunft über eventuell anfallende Kosten geben, wenn der Bürgerentscheid positiv beschieden werden sollte“, erklärt Michael Otto für die Bürgerinitiative. Diese Kosten habe die Stadt aber nicht transparent darstellen können.

Ostelsheim kündigt Windpark-Vertrag nach Bürgerentscheid

Angesprochen auf das Gerichtsurteil zu den Bürgerbegehren in Calw und Wildberg bringt die BI einen anderen Fall ins Spiel. „Ostelsheim ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Gemeinderat sehr wohl trotz unterzeichneter Verträge einen Bürgerentscheid zulassen kann und sich an das Ergebnis auch bindet. Selbst wenn es sechsstellige Kosten nach sich zieht“, berichtet Michael Otto.

Im April hatte sich dort die Mehrheit gegen den Bau von drei Windrädern ausgesprochen. 215 500 Euro musste die Gemeinde an die Stadtwerke Tübingen für erbrachte Leistungen zurückzahlen.

Windpark Renningen

Planung
Im Windvoranggebiet BB29 sind sechs Windkraftanlagen geplant. Die Anlagen, die eine Nabenhöhe von 179 Metern haben und 266,5 Meter Gesamthöhe mit Rotorblättern, sollen eine Leistung von rund 40,8 Megawatt erbringen, was etwa 26 500 Haushalte versorgen könnte. 67 000 Tonnen CO2 könnten pro Jahr eingespart werden.

Aussicht
Bis zum 20. Januar müssen die Unterschriften des Bürgerbegehrens bei der Stadtverwaltung abgegeben sein. Dann werden die Listen kontrolliert, unter anderem nach Doppelungen oder Unterschriften von Nicht-Wahlberechtigten. Sollte die Mindestzahl von sieben Prozent der Wahlberechtigten erreicht sein, kann die Stadt zur Zulassung oder Nichtzulassung des Bürgerentscheids eine Empfehlung aussprechen. Die endgültige Entscheidung liegt beim Gemeinderat.