Die Reisezeit beginnt. Manchmal können Familien mit Kindern nicht schnell genug wegkommen – dann wird die Schule geschwänzt. Was droht den Eltern und dem Nachwuchs?
Wer nicht an die Pfingstferien gebunden ist, meidet das kommende Wochenende beim Urlaubbuchen wie der Teufel das Weihwasser. Denn: Teurer wird es nicht mehr als in der Hochsaison, auf die wiederum alle Familien mit Kindern und alle an Schulen Beschäftigten angewiesen sind. Umso verlockender, den Nachwuchs ein paar Tage zu früh aus der Schule zu holen, und so einen kleinen Vorsprung bei der großen Reisewelle rauszuschlagen. Das merkt man schließlich auch an der Verkehrsdichte auf den Straßen, den Warteschlangen am Flughafen und dem Gedränge auf Bahnsteigen sowie in Waggons.
Früher in die Ferien zu starten ist aber verboten. In Einzelfällen kann man eine Erlaubnis bekommen – aber eher wegen wichtiger Familienfeiern oder anderer Anlässe. Ein Schnäppchen bei der Urlaubsplanung zählt nicht dazu – auch wenn manche Schulleitungen da hin und wieder ein Auge zudrücken.
Die Bundespolizei sucht nicht gezielt nach Schulschwänzern
Wer sich einfach ins Auto setzt mit den Junioren, bleibt meist unentdeckt. Schwieriger wird es schon am Flughafen. Im Gegensatz zur Autobahn und dem Bahnsteig muss man dort schließlich durch eine Kontrolle, an der die Bundespolizei steht. Und die weiß natürlich, wann der erste Ferientag ist.
Gezielte Jagd auf Frühstarter in die Ferien macht die Bundespolizeiinspektion am Stuttgarter Flughafen nicht. Aber wenn den Streifen etwas auffällt, dann fragen sie nach und melden es der Schule und damit auch der zuständigen Aufsichtsbehörde, also dem Schulamt oder dem Regierungspräsidium. Eine Statistik existiere nicht, sagt der Pressesprecher Dennis Tudina. In den zurückliegenden Jahren hatte die Bundespolizei die Zahl der am Stuttgarter Flughafen erwischten Schülerinnen und Schüler auf 40 bis 60 pro Jahr geschätzt – alle Ferien zusammengenommen.
Ab 14 droht Bußgeld für Ferienverlängerung oder Frühstart
Es kann dabei übrigens auch den Geldbeutel des Nachwuchses treffen, erläutert Harald Knitter. Wenn die Tochter oder der Sohn schon strafmündig ist, als von 14 Jahren an, geht der Bußgeldbescheid an den Nachwuchs. Ob das dann vom Taschengeld bestritten wird oder Mami und Papi die Rechnung begleichen, kann die Bußgeldstelle natürlich nicht nachvollziehen. Ein nicht genehmigter Ferienverlängerungstag wird übrigens härter bestraft als ein „normaler“ geschwänzter Tag, für den 60 Euro angesetzt sind. Wenn man jedoch weder spendable Eltern noch ein volles Sparschwein hat, bleibt noch ein Ausweg: Das Amtsgericht kann das Bußgeld in Sozialstunden umwandeln, die dann abgeleistet werden müssen – das harte Kontrastprogramm zu unerlaubt verlängerten Sommerferien.