Ein erster Fall des Vogelgrippe-Virus ist in Stuttgart aufgetaucht. Was Geflügel-, Hundehalter und Passanten nun beachten sollten.
Bei einer verendeten Graugans in Stuttgart-West ist das Vogelgrippe-Virus festgestellt worden. Das teilte die Stadt Stuttgart mit. Es handle sich um das Influenza-A-Virus der Variante H5N1, das hätte eine Untersuchung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit ergeben. Das Tier sei am Neuen See im Rotwildpark aufgefunden worden, konkretisierte die Stadt auf Anfrage. „Ein andernorts tot aufgefundener Vogel wird derzeit routinemäßig beprobt und analysiert“, heißt es weiter.
Die Vogelgrippe ist für Wildvögel und Geflügel hochansteckend, auf Menschen und Säugetiere aber schwer übertragbar. Was bedeutet der Befund nun für Menschen und Tiere in Stuttgart?
Geflügelhalter
„Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt erlässt keine Stallpflicht, da es sich momentan um einen Einzelfall handelt und die Gänse aktuell mit dem Beginn des Brutgeschehens relativ standorttreu sind“, schreibt die Stadt in ihrer Mitteilung. Allerdings müssen Stuttgarter Geflügelhalter, die ihre Tiere noch nicht bei der Stadtverwaltung haben registrieren lassen, dies jetzt nachholen.
Da sich die Seuche durch Wildvögel vorwiegend im Umfeld von Gewässern ausbreiten könne, gelte es den Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel zu vermeiden. Das Veterinäramt fordert daher alle Geflügelhalter auf, sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen „weiter strikt einzuhalten“. Zu den Empfehlungen gehören:
- Desinfektionsmatten am Stalleingang
- das Desinfizieren der Gerätschaften
- Kleiderwechsel vor und nach dem Arbeiten bei den Tieren
- kranke Tiere unverzüglich der Veterinärbehörde melden
„Vergleichbare Vorgaben gelten für die zahlreichen Vogelarten im Bestand der Wilhelma als Zoologisch-Botanischer Garten“, heißt es von der Stadt.
Spaziergänger
In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden, deshalb wird das Risiko für die allgemeine Bevölkerung als sehr gering eingeschätzt. „Bürgerinnen und Bürger sollten dennoch Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen“, rät die Stadtverwaltung, auch sollte man Abstand zu toten oder sichtbar kranken Vögeln halten.
Tote Vögel ans Veterinäramt melden
„Wer auf solche Vögel stößt, sollte das Tier mit Angabe des Fundorts der Veterinärbehörde oder zwischen 6 und 22 Uhr dem Städtischen Vollzugsdienst unter Telefon 07 11 / 21 69 19 00 melden, der die Tiere abholt und zur Untersuchung gibt. Dies gilt insbesondere, wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt.“
Hundehalter
Die Amtstierärzte bitten zudem Hundehalter, ihre Hunde im Bereich von Gänseweiden und Gewässern anzuleinen. Ansonsten könnten „bereits kranke Vögel aufgescheucht werden, wegfliegen und die Seuche weitertragen“.
Mehr Infos
Ministerium
Ausführliche Hintergrundinformationen zur Vogelgrippe liefert die Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter auf seiner Internetseite.