Zusammen mit vielen Unterstützern haben Martin Auerbach, Rena Farquhar und Hermann Beck (von rechts), die Initiatoren des Bürgerbegehrens, OB Matthias Klopfer (links) die gesammelten Unterschriften für einen Bürgerentscheid zur Bücherei übergeben. Foto: Roberto Bulgrin

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Esslinger Bücherei-Standort sind am Ziel: Sie haben mehr als genug Unterschriften gesammelt, um einen Bürgerentscheid durchzusetzen.

Ende Juni hatte der Esslinger Gemeinderat mit einer Stimme Mehrheit beschlossen, das frühere Modehaus Kögel zu kaufen und die Stadtbücherei dorthin zu verlegen. Doch das letzte Wort war damit nicht gesprochen. Noch in der Ratssitzung hatten die Stadträte Hermann Beck, Rena Farquhar und Martin Auerbach angekündigt, ein Bürgerbegehren an den Start zu bringen. Drei Monate später sind sie am Ziel: Auf dem Rathausplatz übergaben sie OB Matthias Klopfer 9470 Unterschriften – fast doppelt so viele, wie für einen neuerlichen Bürgerentscheid nötig wären. Als Termin bringt Klopfer den Tag der Landtagswahl am 8. März 2026 ins Gespräch.

 

Seit den 90er-Jahren wurde eine Erweiterung des aktuellen Domizils im Bebenhäuser Pfleghof wiederholt diskutiert und dann wieder verworfen. Diverse Alternativ-Standorte wurden seither geprüft – baulich hat sich im Pfleghof nur wenig Substanzielles getan. 2018 hatte der Gemeinderat dann einen Bücherei-Neubau an der Küferstraße beschlossen. Doch dagegen waren viele Esslinger Sturm gelaufen: Per Bürgerbegehren setzten sie einen Bürgerentscheid durch, der im Februar 2019 ein klares Ergebnis brachte: 19 557 Esslinger stimmten ab, 15 321 wollten die Modernisierung und Erweiterung des Pfleghofs.

Die Bücherei-Debatte geht weiter

So hatten die Pfleghof-Befürworter nach dem Bürgerentscheid 2019 ihren Erfolg gefeiert. Foto: Roberto Bulgrin

Ein Architektenwettbewerb brachte später ein allseits gelobtes Ergebnis. Doch nachdem OB Klopfer 2022 ein düsteres Bild der städtischen Finanzen gezeichnet und Kostensteigerungen auf über 60 Millionen Euro reklamiert hatte, wurden die großen Pläne für den Pfleghof auf eine „kleine, feine Sanierung“ reduziert. Und auch die liegt auf Eis, seit der Oberbürgermeister 2023 vorschlug, die Bücherei ins frühere Modehaus Kögel zu verlegen. Seither ist von dem einst hoch gelobten Konzept für den Pfleghof nicht mehr die Rede. Stattdessen entschied der Gemeinderat Ende Juni 2025, die Bücherei ins frühere Modehaus Kögel zu verlegen.

Ob es soweit kommt, steht nun jedoch in den Sternen. Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens stand von Anfang an fest: „Eine Entscheidung, die die Bürgerschaft an sich gezogen hatte, kann ohne ein neues Votum der Esslingerinnen und Esslinger nicht einfach anders getroffen werden.“ Manche hatten bezweifelt, ob es gelingen würde, nach dem Bürgerbegehren von 2018 erneut genügend Unterzeichner für einen neuen Bürgerentscheid zu mobilisieren. Doch Hermann Beck hatte keinen Zweifel gelassen: „Ich bin sicher, dass wir das schaffen.“ Und er durfte sich bestätigt sehen. Sieben Prozent der Esslinger Wahlberechtigten hätten unterschreiben müssen. Statt der erforderlichen 4900 Unterschriften wurden am Ende sogar 9470 gezählt.

Als Hermann Beck auf dem Rathausplatz das Ergebnis des Bürgerbegehrens verkündete, quittierten seine Mitstreiter ihren Erfolg mit lautem Beifall. „Die starke Resonanz hat gezeigt, dass die Menschen von der Politik wirklich ernstgenommen werden wollen – und zwar nicht nur bei den ganz großen Themen“, befand Beck. Zahlreiche Gespräche an den Informationsständen hätten gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger das Gefühl hätten, von der Politik nicht ausreichend gehört zu werden. „Ihnen bietet ein Bürgerentscheid die Möglichkeit, klar zu sagen, wo sie die Zukunft der Bücherei sehen“, so Beck. Und zwar unabhängig davon, ob sie für die Modernisierung des Pfleghofs oder den Umzug ins Kögel-Haus stimmen wollten.

Bürgermeister äußert sich zum Bürgerentscheid

Den ersten von vielen Aktenordnern mit Unterschriften fürs Bürgerbegehren übergab Hermann Beck (links) an OB Klopfer. Foto: Roberto Bulgrin

„Entscheidend ist, dass die Bürgerschaft das letzte Wort hat, wenn sie das bei wichtigen Themen möchte“, findet Hermann Beck. „Deshalb spaltet ein Bürgerentscheid nicht – er kann vielmehr verbindend wirken.“ Dass das Ordnungsamt zunächst strenge Regularien für die Sammlung von Unterschriften formuliert hatte, habe die Initiative als einschränkend empfunden, so Beck. Doch nach einem klärenden Gespräch habe die Verwaltung doch noch eine konstruktive Rolle eingenommen. So wolle man das auch auf dem Weg zum Bürgerentscheid halten.

Matthias Klopfer sprach der Initiative ein Kompliment dafür aus, dass es ihr gelungen war, fast 10 000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid zu sammeln. Den Weg zum Bürgerentscheid wolle die Stadt „im guten Miteinander“ gehen, versprach der Oberbürgermeister. Nachdem die eingereichten Unterschriften überprüft wurden, soll der Verwaltungsausschuss am 20. Oktober über das weitere Vorgehen beraten, am 11. November soll der Termin des Bürgerentscheids beschlossen werden. Aus praktischen Erwägungen will Klopfer dem Gemeinderat vorschlagen, den Entscheid zusammen mit der Landtagswahl am 8. März durchzuführen. Der OB glaubt: „Es ist offen, wie die Abstimmung ausgehen wird, wenn die stille Mehrheit ihr Kreuzchen macht.“

Spielregeln kommunaler Demokratie

Rechtsgrundlage
 Themen, für die der Gemeinderat zuständig ist, können laut Gemeindeordnung den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden. Ein Bürgerentscheid kann vom Gemeinderat beschlossen oder mit Hilfe eines Bürgerbegehrens durchgesetzt werden.

Ablauf
Ein Bürgerbegehren muss von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet werden und die zu entscheidende Frage sowie eine Begründung und einen Kostendeckungsvorschlag enthalten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat.

Entscheidung
Beim Bürgerentscheid stimmen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde über die gestellte Frage ab. Die Mehrheit der gültigen Stimmen (ja oder nein) entscheidet. Diese Mehrheit muss zugleich mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen. Ist dies nicht der Fall, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden. Der Bürgerentscheid ist innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über seine Zulässigkeit durchzuführen, in Absprache mit den Initiatoren ist auch ein späterer Termin möglich.