Mähroboter sind für Igel lebensgefährlich. Der Kreis Esslingen hat deshalb eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Tiere erlassen. Warum das notwendig ist.
Mähroboter können für Igel eine tödliche Gefahr sein. Vor allem dann, wenn sie spätabends und nachts im Garten zum Einsatz kommen. Die autonom fahrenden Geräte können den Tieren mit ihren scharfen und schnell rotierenden Klingen schwere Schnittverletzungen zufügen. Der Kreis Esslingen verbietet daher ab sofort die nächtliche Inbetriebnahme.
Zum Schutz von Igeln und anderem Kleingetier, wie Erdkröten und Blindschleichen, hat das Landratsamt jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis Ende Herbst gilt. Aber auch darüber hinaus: Künftig ist es jedes Jahr vom 1. März bis 31. Oktober untersagt, in privaten Gärten Mähroboter fahren zu lassen. Das Verbot gilt ab einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang.
Begründet wird die Maßnahme damit, dass der Bestand des europäischen Igels seit Jahrzehnten rückläufig ist – seit 2020 wird er auf der Vorwarnliste der gefährdeten Säugetiere für Deutschland geführt. In der sechsseitigen Verfügung geht die Kreisverwaltung ausführlich darauf ein, warum der Schutz der bedrohten Art so wichtig ist.
Mähroboter sind beliebt, die Verkaufszahlen steigen stetig
Unter anderem wird darauf verweisen, dass nicht nur das Nahrungsangebot aufgrund des Insektensterbens schwindet, sondern auch die Lebensräume der Igel in der freien Natur immer rarer werden. Sie weichen daher auf Grün- und Parkanlagen sowie Friedhöfe aus – und auf private Gärten. Dort aber kommen häufig Mähroboter zum Einsatz. Deren Nutzung habe in den vergangenen zehn Jahren stark zugenommen, teilt das Landratsamt mit Verweis auf stetig steigende Verkaufszahlen mit.
Das Problem: Der nachtaktive Igel ist kein Fluchttier. Wenn ihm ein Mähroboter zu nahe kommt, rollt er sich zusammen oder zieht nur den Kopf ein. Er verharrt – und wird dann nicht selten verletzt. Tierschutzverbände fordern daher seit langem ein Nachtfahrverbot für Mähroboter, auch der Deutsche Städtetag spricht sich dafür aus.
Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Esslingen bittet alle Grundstücks- und Gartenbesitzer, die neue Regelungen zu beachten und damit „aktiv zum Schutz des Igels und weiterer Kleintiere beizutragen“. Es können Befreiungen vom Verbot beantragt werden – etwa wenn Mähroboter mit technischen Schutzvorrichtungen ausgestattet sind. Ob und wie die Einhaltung des Verbots kontrolliert wird und welche Strafen bei einem Verstoß drohen, dazu macht das Landratsamt keine Angaben.