20 Vorranggebiete für Windkraft im Kreis Ludwigsburg hat die Regionalversammlung am Mittwoch beschlossen. Wo tatsächlich gebaut wird, steht aber noch längst nicht fest.
Die große Überraschung ist ausgeblieben: Ohne größere Diskussionen hat die Stuttgarter Regionalversammlung am Mittwoch festgelegt, wo in der Region künftig Windräder gebaut werden dürfen. Vorausgegangen waren mehr als drei Jahre langwieriger Planungen, Diskussionen und teilweise auch Proteste.
20 der nun beschlossenen Gebiete liegen im Kreis Ludwigsburg. Ob überall auch wirklich Windräder entstehen werden, ist aber noch völlig offen. Zu einem Gebiet steht im Februar noch ein Bürgerentscheid bevor, von einem anderen sind selbst das Regierungspräsidium Stuttgart und das Ludwigsburger Landratsamt nicht überzeugt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
1. Was bedeuten die Vorranggebiete für den Ausbau der Windenergie?
Dass es in der Region Stuttgart jetzt festgelegte Gebiete gibt, in denen Windkraft besondere Priorität hat, liegt maßgeblich daran, dass die Landesregierung in Sachen Erneuerbare Energien aufs Tempo drückt. Mindestens 1,8 Prozent der Flächen der Region sollten für Windkraft ausgewiesen werden, hat das Land im Regionalplan vorgegeben. 1,9 Prozent sind es letztlich geworden.
In den Gebieten werden Planung und Genehmigung von Windrädern vereinfacht – das soll Investoren dazu bringen, dort Windparks zu bauen. Bis die ersten Windräder stehen, wird es allerdings noch dauern. Denn ob ein Standort wirklich geeignet ist, wird nochmals im eigentlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Dieses Verfahren führt in der Regel das zuständige Landratsamt durch.
Auf der anderen Seite hat die Festlegung der Gebiete zur Folge, dass es an Orten außerhalb der Vorranggebiete nur noch in Ausnahmefällen möglich sein wird, eine Genehmigung für den Bau von Windrädern zu erhalten.
2. Wo sollen im Kreis Ludwigsburg Windräder entstehen?
20 Gebiete hat die Regionalversammlung für den Landkreis beschlossen. Ursprünglich hatte der Verband Region Stuttgart (VRS) 24 geplant, die Gebiete LB-01, 10, 22 und 23 fielen aber durch die Prüfung. In den übrig gebliebenen Gebieten sind die Pläne unterschiedlich weit fortgeschritten.
Für sieben Gebiete sind bereits konkrete Anträge für Windräder eingegangen. Das betrifft den Windpark Hochdorfer Höhe (LB-07) mit drei Windrädern, den WindparkHemmingen (LB-08) mit vier beantragten Anlagen und die beiden Anlagen bei Enzweihingen-Hochdorf (LB-09). In Nussdorf-Eberdingen (LB-11) sollen vier Windräder entstehen, zwei weitere sollen in Pulverdingen gebaut werden (LB-13). Hinzu kommen ein Windrad in Unterriexingen (LB-14) sowie der Windpark zwischen Sersheim und Oberriexingen (LB-16) mit acht Windrädern. Eine Sonderrolle spielt derweil das Gebiet auf der Gemarkung Schwieberdingen (LB-15). Hier arbeitet der Autozulieferer Bosch an zwei Windrädern, zudem könnte ein weiteres durch eine Bürgerinitiative entstehen.
Das Landratsamt Ludwigsburg weist allerdings darauf hin, dass noch kein einziges Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist. Zudem könne das Amt nicht absehen, ob und wann die Windräder im Falle einer Genehmigung tatsächlich gebaut würden.
3. Wo gibt es noch Konfliktpotenzial?
Der größte Streitpunkt im Kreis bleibt der Windpark Hemmingen. Dort steht zwar bereits ein Anlagenbauer in den Startlöchern, allerdings hatten selbst das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landratsamt Bedenken geäußert. Der Grund: In dem Gebiet liegt der Regenpfeiferacker, laut Nabu eines der wichtigsten Rastgebiete für Zugvögel im Land. Die Naturschützer hatten erbitterten Widerstand gegen die Ausweisung des Gebiets geleistet, nun zeigen sie sich ernüchtert. „Es gibt jetzt keinen Vogelschutz mehr für das Gebiet“, sagt Thomas Gölzer, der Sprecher des Nabu Schwieberdingen-Hemmingen. „Ich bin frustriert, das ist ein Unding.“
Widerstand hatte sich auch in Oberriexingen und Sersheim formiert. Dort kommen sich die Windkraftpläne des Landes mit einer vom Bund geplanten Stromtrasse in die Quere. Die Bürgermeister hatten deshalb erfolglos versucht, das dortige Vorranggebiet zu verhindern. „Dass es nicht geklappt hat, kam zwar nicht überraschend, ist aber schade“, sagt Oberriexingens Bürgermeister Ron Keller. Die Kommunen hoffen nun, auf das kommende Genehmigungsverfahren Einfluss nehmen zu können.
Kompliziert ist die Situation in Sachsenheim. Dort kommt es im Februar zum Bürgerentscheid, zwei Bürgerinitiativen stehen sich gegenüber. „Die Entscheidung der Regionalversammlung ändert nichts an unserem Plan“, sagt Daniel Manka von der Initiative „Gegenwind Sachsenheim“, die sich gegen die Windräder ausspricht. „Wir sind zuversichtlich, die Mehrheit der Bürger auf unserer Seite zu haben.“
Ähnlich gelassen ist Hans-Georg Hummel, der als Sprecher der Initiative „Energie von hier“ den Bau der Windräder unterstützt: „Den Bürgern hier wird immer klarer, dass es mehr Sinn ergibt, die Energiewende mitzugestalten, als sie abzuwehren.“ Ohnehin geht es im Sachsenheimer Entscheid nur um zwei der vier angedachten Windräder. Die anderen beiden sollen auf der Fläche stehen, die der Hofkammer des Hauses Württemberg gehört – hier hat die Kommune ohnehin kein Mitspracherecht.
Ingersheim dagegen hat ein ganz anderes Problem: Dort steht bislang das einzige Windrad im Landkreis, die Gemeinde würde gerne noch ein zweites bauen. Weil der Verband Region Stuttgart aber kein weiteres Vorranggebiet ausgewiesen hat, bräuchte es dafür jetzt eine Ausnahmegenehmigung. Über die müsste dann das Regierungspräsidium Stuttgart entscheiden.