Eltern fordern Hilfe von der Stadt Stuttgart, wenn die Kita-Betreuung ausfällt. Foto: picture alliance/dpa/Jens Büttner

Weil Kita-Betreuung immer wieder ausfällt, forderten Elternvertreter kürzlich Gebühren zurück. Wie wird das bislang gehandhabt? Und was würde Eltern außer Geld jetzt helfen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Finanzielle Unterstützung, wenn die Kita stunden- oder tageweise zu hat – das forderte der Gesamtelternbeirat der städtischen Kitas und Horte kürzlich in einem Offenen Brief an die zuständige Bürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) und das Jugendamt sowie die Fraktionen des Gemeinderates. Wie stehen die Chancen für diese Forderung? Fragen und Antworten.

 

Was fordern die Eltern?

Weil viele Kindertagesstätten wegen Personalmangel, Krankheit oder Streiktagen immer wieder stunden- oder sogar tageweise geschlossen sind, forderte der Gesamtelternbeirat der städtischen Kitas, Horte und Schülerhäuser (GEB) in einem offenen Brief eine „wirksame Abhilfe“ für Eltern. Als Beispiel nannte der GEB „Angebote der Ersatzbetreuung oder Kostenbeteiligung bei Ersatzbetreuung, Rückerstattung von Beiträgen, Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten zur selbstständigen Notbetreuung durch die Eltern, Übernahme von Verdienstausfällen“.

Wie wird das Thema Gebühren bislang gehandhabt?

Die Kita-Satzung der Landeshauptstadt schließt einen Anspruch, dass Beiträge zurückbezahlt werden, aus. Dort heißt es in Paragraf 10: „ Eine Aussetzung des Kostenbeitrags erfolgt nicht, auch wenn aus organisatorischen oder personellen Gründen zeitlich befristet keine sozialpädagogische Betreuung erfolgen kann. Ausgenommen sind Kinderkuren und Krankenhausaufenthalte des Kindes von länger als einem Monat.“ Auf Anfrage schreibt das Jugendamt, dass die Elternbeiträge eine Kostenbeteiligung seien und nur sieben Prozent der Kita-Betriebskosten abdeckten. Deshalb könne bei einem Ausfall der Betreuung auch kein Anspruch abgeleitet werden, diese zurück zu bekommen. Dennoch hat die Stadt in der Vergangenheit bei längeren Schließungen, zum Beispiel wegen Streiks oder in der Pandemie, Elternbeiträge pauschal nicht eingezogen oder zurückbezahlt. „Faustregel war bislang, dass bei Schließungen, die länger als zehn Tage andauerten, eine Erstattung auf freiwilliger Basis vorgeschlagen wird.“

Was sagen Jugendamt und politische Vertreter?

Dass Eltern individuell einzelne ausgefallene Stunden oder Tage in ihrer Kita geltend machen können, hält das Jugendamt „aufgrund des großen Verwaltungsaufwandes“ für nicht umsetzbar. Für den Vorschlag des GEB, Babysitterkosten zu übernehmen oder Verdienstausfälle zu kompensieren, sieht „die Landeshauptstadt aktuell keine rechtliche Handhabe“. Vertreter der Fraktionen FDP, Grüne und des Linksbündnisses hatten sich gegenüber unserer Zeitung offen für die Forderungen der Eltern gezeigt und wollen diese in den politischen Entscheidungsprozess einbringen.

Wie machen es andere Träger?

Die beiden christlichen Kirchen erstatten generell keine Elternbeiträge – Ausnahmen gab es in der Coronazeit. „Im einzelnen Notfall verzichten wir auf einen Beitrag, etwa wenn ein Kind erkrankt ist und eine längere Behandlung vor sich hat“, sagt Jörg Schulze-Gronemeyer von der Evangelischen Kirche. Das Essensgeld werde ab dem 15. Abwesenheitstag erstattet. Er sagt: „Grundsätzlich halten wir eine trägerübergreifende Regelung für sinnvoll.“ Nicole Höfle, Sprecherin des Katholischen Stadtdekanats, betont, dass man versuche, eine kurzfristige Reduzierung der Öffnungszeiten zu verhindern. Gebe es diese dennoch, könnte kein Geld zurückbezahlt werden. Der Verwaltungsaufwand sei zu groß. Beim privaten Kita-Betreiber Element-i gilt laut einer Sprecherin die Regel: „Bei einem Betreuungsausfall von mehr als 20 Prozent innerhalb eines Monats erstatten wir für den darüber hinausgehenden Ausfall anteilig die Elternbeiträge.“

Wie geht es jetzt weiter?

Laut Elternvertreterin Carolin Heidemann ist der GEB mit verschiedenen Fraktionen und dem Jugendamt über das Thema im Gespräch. Allerdings betont sie auch, dass eine finanzielle Kompensation der Betreuungsausfälle für Eltern zwar wünschenswert sei, aber das eigentliche Problem nicht löse – zumal grob gerechnet für einen Tag Ausfall nur etwa fünf bis zehn Euro zurück bezahlt würden. Wichtiger sei den Eltern deshalb, dass die Öffnungszeiten der Kitas verlässlich werden. Der GEB schlägt unter anderem vor, dass Eltern, wenn zum Beispiel die Kita früher zumacht, im Wechsel weiter in den Räumen der Einrichtungen Kinder betreuen können. Auch eine Einbindung von Sportvereinen, VHS, Kunstschulen und anderen freien Anbietern in die Betreuung am Nachmittag hielten die Eltern für lohnenswert. Sie fordern, solche Konzepte jetzt schnell möglich zu machen. Die Stuttgarter Kita-Landschaft befindet sich in einem Prozess des Umbruchs. Die Stadt will weg vom flächendeckenden Ganztagsangeboten hin zu mehr Plätzen mit sechs Stunden Betreuung pro Tag. Dazu hat das Jugendamt mit Trägern, Fachkräften und Eltern einen Kita-Prozess gestartet. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, inwieweit nach Ende der sechsstündigen Betreuungszeit durch Fachkräfte auch Externe einbezogen werden können.

Gebühren in der Region

Stuttgart
In Stuttgart fallen für einen 30-stündigen Krippenplatz für Kinder bis drei Jahren ohne Ermäßigungen pro Monat 182 Euro an, bei 40 Stunden 219 Euro. Hinzu kommen 70 Euro Essensgeld. Im Kindergarten ab drei Jahren zahlen Eltern für einen Ganztagsplatz 149 Euro plus 70 Euro Essen, im Schülerhort bis 14 Jahre 149 Euro plus Essen.

In der Region
Die Gebühren unterscheiden sich von Kommune zu Kommune teils erheblich. Esslingen beispielsweise knüpft seine Gebühren an das Bruttojahreseinkommen des Haushaltes. Es gibt zehn Gehaltsstufen. Bis zu 50 000 Euro zahlen Eltern monatlich 274 Euro plus 78 Euro für Essen (Platz für Unter-3-Jährige). Den höchsten Satz zahlen jene, die mehr als 160 000 Euro verdienen: 879 Euro plus Essen. Die Gebühren für Kinder ab drei Jahren liegen zwischen 171 und 549 Euro plus Essensgeld. Die Stadt Ludwigsburg berechnet für ein Kind bis drei Jahre 411 Euro plus 70 Euro Essensgeld monatlich, für ein älteres Kind 248 plus 70 Euro. 258 Euro plus 80 Euro für das Essen zahlen Familien in Böblingen, die ein Kleinkind in Betreuung geben. Kindergartenkinder ab drei Jahren kosten 129 plus 90 Euro. Bis drei Jahre werden für ein Kind in Leinfelden-Echterdingen 508 Euro plus rund 80 Euro Essensgeld fällig. Im Kindergarten dann kostet ein Platz monatlich 237 Euro plus Essen. 273 Euro plus 86 Euro Essensgeld zahlen Familien für ein Kind bis drei Jahre in Sindelfingen für einen Ganztagsplatz. Ab drei Jahren kostet es 136,50 plus 86 Euro monatlich.

Empfehlung
Städte-, Gemeindetag sowie die Kirchenkonferenz für Kindertageseinrichtungen schlagen folgende Gebühren vor: Im Krippenbereich für 30 Stunden 439 Euro, im Kindergartenbereich 148 Euro. Außerdem empfehlen die Gremien den Trägern, die Beiträge für das Kindergartenjahr 2024/25 um 7,5 Prozent zu erhöhen, für das darauffolgende um 7,3 Prozent. Ziel müsse es sein, dass die Elternbeiträge 20 Prozent der Kosten des Betriebes decken.