Unter einem Dach lernen Schüler der Theodor-Heuglin-Schule und der Karl-Georg-Haldenwang-Schule bisher gemeinsam Foto: Jürgen Bach

Schüler mit geistiger Behinderung von der Haldenwangschule werden in der Ditzinger Gemeinschaftsschule unterrichtet. Das könnte sich mittelfristig ändern.

Es kommt vor, dass Kommunen streiten und politische Ebenen gegensätzlicher Meinung sind. Gleichwohl äußert sich der Ditzinger Oberbürgermeister Michael Makurath (parteilos) in öffentlicher Ratssitzung in der Wortwahl meist eher zurückhaltend, um nicht zu eskalieren. Insofern ist die Deutlichkeit außergewöhnlich, mit der er das Verhalten des Landkreises Böblingen bewertet. „Ich bedaure sehr, dass diese fehlende Verhandlungsbereitschaft des Landkreises Böblingen die Fortsetzung einer bewährten Kooperation gefährdet.“

 

Der Kreis Böblingen und die Stadt Ditzingen kooperieren seit einigen Jahren in Sachen Inklusion. Schüler der Karl-Georg-Haldenwang-Schule in Leonberg, einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden in einer Außenklasse an der Ditzinger Theodor-Heuglin-Gemeinschaftsschule gemeinsam mit deren Schülern unterrichtet.

Die Haldenwang-Schule wird vom Landkreis Böblingen getragen. Träger der allgemeinbildenden Heuglin-Schule – und damit finanziell für sie verantwortlich – ist die Stadt Ditzingen. Zur Finanzierung der laufenden Kosten steht jedem Schulträger Geld aus den Finanzausgleich zu, also aus jenem Topf der Steuereinnahmen, die zwischen Land und Kommunen verteilt werden. Im konkreten Fall sind das laut Makurath jährlich 7000 Euro pro Schüler.

Kooperation auch mit der Kullen-Schule

Derzeit werden 14 Haldenwang-Schüler mit geistiger Behinderung in zwei Klassen der Theodor-Heuglin-Schule (THS) unterrichtet. Wegen Platzmangels sei die Zahl der Haldenwang-Außenklassen schon um eine reduziert worden, so die Stadt. Grundsätzlich stehe die Stadt Ditzingen der Kooperation, zu der sie nicht verpflichtet sei, sehr wertschätzend gegenüber und sei auch bereit, sich hierfür weiterhin einzusetzen. „Eine angemessene Kostenaufteilung muss aber die Grundlage bilden“, fordert Ditzingens Verwaltungschef Makurath. „Dem Abschluss einer Kooperation mit entsprechender Vereinbarung zur Kostenaufteilung hat die Johannes-Kullen-Schule in der Trägerschaft der Diakonie der Brüdergemeinde Korntal zugestimmt. Allein der Landkreis Böblingen als Träger der Karl-Georg-Haldenwang-Schule war bislang leider noch nicht einmal zu Verhandlungen bereit.“

Die THS kooperiert in Sachen Inklusion zudem mit der Johannes-Kullen-Schule in Korntal. Elf Kinder mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden ebenfalls in Ditzingen-Hirschlanden unterrichtet, „Die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler im Regelunterricht ist herausfordernd. Die Lehrkräfte der THS, die diese Aufgabe übernommen haben, erbringen hier durch ihr Engagement einen besonderen Beitrag für die Inklusion, der eher ungewöhnlich ist“, heißt es aus dem Ditzinger Rathaus. Im Kreis Ludwigsburg „gibt es keine vergleichbare Kooperation einer Schule mit der Johannes-Kullen-Schule“.

Der Landkreis Böblingen hat seine Sicht auf die Diskussion mit den Ditzingern, die offenbar schon seit geraumer Zeit die Spitze der Behörden erreicht hat. Letztmalig im Herbst 2022 hätten Oberbürgermeister Makurath und Landrat Roland Bernhard hierzu Kontakt gehabt, teilt die Sprecherin der Kreisbehörde, Rebecca Kottmann mit. Sie verweist auf die Rechtslage. „Bis heute gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Kostenteilung bei den Sachkostenbeiträgen.“ Der Kreis Böblingen wäre grundsätzlich bereit, in Verhandlungen über die Weiterleitung anteiliger Sachkostenbeiträge einzusteigen. „Dies würde aber nur erfolgen, wenn es eine Einigung zwischen Städte- und Landkreistag und einen entsprechende landesweite Empfehlung gibt.“ Das sei erforderlich, „da es sich ohne rechtliche Verpflichtung nur um eine zusätzliche Freiwilligkeitsleistung des Landkreises handeln würde, die ebenfalls durch die landkreiseigenen Gremien abgesegnet werden müsste“.

Ein Geben und Nehmen zwischen den Beteiligten

Sie verweist unter anderem auch darauf, dass der Landkreis die Kosten für die Schülerbeförderung trage sowie für sämtliche benötigten Lehr- und Lernmittel, die zur Umsetzung des Bildungsplans notwendig seien. Fazit der Behördensprecherin: „Bei Kooperationen zwischen Schulen, die das gemeinsame Ziel der Inklusion verfolgen, ist es ein Geben und Nehmen zwischen den Beteiligten.“ Dieses stehe zwischen den Schulträgern auf Ebene der Städte und Landkreise aktuell in einem angemessenen Verhältnis.

Michael Makurath sieht das freilich völlig anders: Die Aufteilung der Sachkostenbeiträge halte die Stat deshalb „gerade im Hinblick auf die Zielsetzung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Geben und Nehmen unter den Beteiligten für angemessen.“