Die Polizei wird auch in diesem Jahr auf dem Festgelände nach dem Rechten schauen. Foto: www.imago-images.de/IMAGO/Arnulf Hettrich

Bier gehört zum Frühlingsfest wie das Riesenrad. Aber wie verhält es sich eigentlich mit Cannabis in den Zelten? Und was ist auf dem Festgelände?

An diesem Samstag beginnt das Frühlingsfest auf dem Cannstatter Wasen. Ab dem Fassanstich wird das Bier in Strömen fließen – ohne geht es auf dem Volksfest nicht. Kiffen hingegen ist auf dem Stuttgarter Frühlingsfest nicht erlaubt. Experten raten ohnehin vom Mischkonsum ab – zur Wahrheit gehört aber auch, dass zu viel Alkohol, auch Bier, gesundheitsschädlich ist.

 

Das Cannabis-Verbot galt schon im vergangenen Jahr – sowohl beim Frühlingsfest vor einem Jahr, als auch beim Wasen im Herbst –, und daran hat sich also nichts geändert. Die Stuttgarter Volksfeste würden sich insbesondere auch an „Kinder und Familien“ richten. „Im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes haben wir uns dazu entschlossen, das Cannabis-Verbot auch für den Platz gelten zu lassen“, hieß es damals. An dieser Haltung hat sich offenbar nichts geändert. In den Festzelten ist der Joint also tabu.

Neben dem Kiff- gilt auch wieder ein Waffen- und Messerverbot auf dem Wasen. Das Frühlingsfest soll wie im vergangen Jahr möglichst friedlich ablaufen. Um Anschläge vorzubeugen und die Sicherheit zu erhöhen, werden zusätzliche Poller und Betonblöcke aufgestellt.

Die wichtigsten Infos zum Frühlingsfest in diesem Jahr haben wir hier zusammengefasst.

Kiffen auf dem Wasen: Was gilt außerhalb der Zelte?

Seit der Cannabis-Legalisierung im vergangenen Jahr ist der Konsum für Erwachsene (unter bestimmten Voraussetzungen) erlaubt. Theoretisch könnte man also auf dem Wasengelände, außerhalb der Zelte kiffen – oder? Die Antwort darauf ist ebenfalls ein klares „Nein“.

Mindestens 14,10 Euro kiostet die Maß Bier in diesem Jahr auf dem Frühlingsfest. Foto: Marijan Murat/dpa/Marijan Murat

Die Veranstalter des Frühlingsfests regeln die Sache in ihrer „Benutzungsordnung“. Unter Paragraf 4 (Verhalten auf dem Festgelände) heißt es dort: „Den Besuchern des Festgeländes ist insbesondere untersagt Cannabis zu konsumieren.“

Die Deliktzahlen in Sachen Cannabis waren im vergangenen Jahr beim Wasen im Übrigen überschaubar. Damals stand auch ein generelles Rauchverbot in den Zelten im Raum. Die Wasen-Wirte liefen gegen das Aus herkömmlicher Zigaretten Sturm – sodass der grasfreie Glimmstängel bleiben durfte.