Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen hat, muss den Perso oder Pass vorlegen. Dann prüft der Wahlvorstand, ob der Name im Wählerverzeichnis steht. Foto: dpa

Manche Wähler treibt die Frage um, warum man sich bei der Bundestagswahl nicht zwingend ausweisen muss. Grund zur Sorge besteht jedenfalls nicht, denn die fehlende Ausweispflicht macht es dem Wähler einfacher.

Stuttgart - Wählen ist ein denkbar einfacher Vorgang. Man geht mit seiner Wahlbenachrichtigung in das Wahllokal, macht ein Kreuz und wirft den Stimmzettel in die Urne. Aber woher wissen die Wahlvorsteher, wer da vor ihnen steht? Müsste man sich nicht vor der Wahl mit dem Personalausweis ausweisen?

Oder anders gefragt: Welche Dokumente muss ich ins Wahllokal mitnehmen? Wichtig sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis oder Reisepass. Anhand dieser Dokumente wird geprüft, ob jemand zur Stimmabgabe berechtigt ist.

Das Gesetz verlangt zwar nicht ausdrücklich, sich im Wahlraum auszuweisen, der Wahlvorstand kann dies aber verlangen. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen hat, muss den Perso oder Pass vorlegen. Dann prüft der Wahlvorstand, ob der Name im Wählerverzeichnis steht.

Regelung kommt Wählern zugute

Das ist im übrigen auch bei Landtagswahlen so. Der Paragraph 34 der Landeswahlordnung regelt alles zur Stimmabgabe im Wahlraum. Demnach muss man seine Wahlbenachrichtigung vorzeigen, um einen amtlichen Stimmzettel zu erhalten. Wer keine Wahlbenachrichtigung vorzeigen kann, muss sich auf Verlangen ausweisen, heißt es in dem Gesetz.

Denn jeder wahlberechtigte Bürger ist auch im Wählerverzeichnis aufgeführt. Dort kann der Wahlvorstand dann anhand des Namens nachschauen. So ist gewährleistet, dass der Wähler entweder ohne Wahlbenachrichtigung wählen kann oder ohne Personalausweis. Dass es keine Ausweispflicht gibt, kommt also manchen Wählern zugute.