Ein Bürger zweifelt die Rechtmäßigkeit des Gewerbegebiets Rosenloh in Weilheim an und hat eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
Mitte November ist Johannes Züfle noch optimistisch gewesen. Im Dezember, so verkündete der Weilheimer Bürgermeister damals im Gemeinderat, würden Weilheim (Kreis Esslingen) und Cellcentric einen Optionsvertrag für den Kauf eines großen Grundstücks unterzeichnen. Cellcentric, ein Joint Venture von Daimler Truck und Volvo, möchte bekanntlich im neuen Weilheimer Gewerbegebiet Rosenloh eine der größten Brennstoffzellen-Produktionsstätten in Europa bauen. Bis das Unternehmen damit beginnt, wird es zwar noch einige Jahre dauern: Erst Anfang der 2030-er Jahre soll es soweit sein. Aber bereits im laufenden Jahr sollten die Erschließungsarbeiten in dem 30 Hektar großen, zwischen der Autobahn A8 und Weilheim gelegenen Areal beginnen. Doch daraus wird nun wohl nichts werden.
Andrea Kloster, die Sprecherin des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, bestätigt auf Nachfrage, dass eine Privatperson im Dezember, unmittelbar vor Ende der einjährigen Einspruchspflicht gegen den Bebauungsplan für das Gebiet Rosenloh, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Normenkontrollklage eingereicht hat. Sie richtet sich gegen den Gemeinderatsbeschluss vom Dezember 2023. Damit wird sich das Projekt aller Voraussicht nach weiter verzögern.
Stadt und Cellcentric wollen sich Dienstag äußern
Normenkontrollklagen sind ein wichtiges Instrument, mit dessen Hilfe Bürger aber auch Institutionen die Rechtmäßigkeit unter anderem von Bebauungsplänen juristisch überprüfen lassen können. Sie ermöglichen es, gegen Satzungen und Verordnungen vorzugehen, wenn man berechtigte Zweifel an deren Rechtmäßigkeit hat.
Zu den Details, welche Auswirkungen die nun vorliegende Klage haben könnte und ob das Konsequenzen für die Entwicklung des Gewerbegebiets haben wird, wollten sich am Montag weder Vertreter der Stadt Weilheim noch von Cellcentric äußern. Die Weilheimer Hauptamtsleiterin Daniela Braun verwies auf eine mit Cellcentric abgestimmte Pressemitteilung, die am Dienstag, 14. Januar, veröffentlicht werden soll.
Normenkontrollklage hat keine aufschiebende Wirkung
Grundsätzlich ändert sich, so betont die Gerichtssprecherin Andrea Koster, durch die Klage allein nichts am aktuellen Status des Bebauungsplans. Kloster: „Ein Normenkontrollantrag hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Grundsätzlich bleibt der Bebauungsplan bis zu einer anderweitigen gerichtlichen Entscheidung wirksam.“ Ob die Klage faktische Auswirkungen habe, müsse die Gemeinde entscheiden.
Die Sprecherin skizziert auch das weitere Vorgehen. Nach dem Eingang eines mit Begründung versehenen Normenkontrollantrags erhalte die Gegenseite Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Weilheimer Fall müsse die Antwort bis zum 27. Februar in Mannheim eintreffen. Danach werde das Verfahren von einem Berichterstatter bearbeitet. Wie lange das dauere, könne im Vorhinein schlecht prognostiziert werden. Üblicherweise finde auch eine mündliche Verhandlung statt. Durchschnittlich dauere ein solches Normenkontrollverfahren rund ein Jahr.
Eine Revision ist möglicherweise zulässig
Nach Abschluss des Verfahrens gebe es die Möglichkeit der Revision beim Bundesverwaltungsgericht, wenn diese vom Senat zugelassen wurde. Auch könne sich der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision wehren. Die Fristen für das jeweilige Rechtsmittel betrage einen Monat nach der vollständiger Zustellung des Urteils.