Gegen manche Fotos kann man sich wehren. Foto: Lichtgut//Max Kovalenko

Der Verfassungsgerichtshof baut seine Rechtsprechung weiter aus. Betroffen ist auch eine Radaranlage auf der Autobahn bei Stuttgart, die täglich zehntausendfach passiert wird. Bekommen die Temposünder nun ihr Geld zurück?

Gleich drei Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilungen wegen Geschwindigkeitsübertretungen sind vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes in dieser Woche erfolgreich gewesen. Die Autofahrer, die zuvor zu Bußgeldern zwischen 80 und 320 Euro verurteilt worden waren, hatten von den Bußgeldbehörden und während der sich daran anschließenden Gerichtsverfahren nähere Informationen zu den Details ihrer Messung verlangt – und nicht bekommen. Das sei ein Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens, so der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart. Das Gericht bestätigt damit im Grundsatz seine bisherige Rechtsprechung – baut diese in einem nicht ganz unwesentlichen Detail jedoch sogar noch weiter aus.