Gegen manche Fotos kann man sich wehren. Foto: Lichtgut//Max Kovalenko

Der Verfassungsgerichtshof baut seine Rechtsprechung weiter aus. Betroffen ist auch eine Radaranlage auf der Autobahn bei Stuttgart, die täglich zehntausendfach passiert wird. Bekommen die Temposünder nun ihr Geld zurück?

Gleich drei Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilungen wegen Geschwindigkeitsübertretungen sind vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes in dieser Woche erfolgreich gewesen. Die Autofahrer, die zuvor zu Bußgeldern zwischen 80 und 320 Euro verurteilt worden waren, hatten von den Bußgeldbehörden und während der sich daran anschließenden Gerichtsverfahren nähere Informationen zu den Details ihrer Messung verlangt – und nicht bekommen. Das sei ein Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens, so der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart. Das Gericht bestätigt damit im Grundsatz seine bisherige Rechtsprechung – baut diese in einem nicht ganz unwesentlichen Detail jedoch sogar noch weiter aus.

 

Anspruch auf Informationen

Die Behauptung, dass eine Geschwindigkeitsmessung technisch nicht in Ordnung gewesen sei, gehört landauf und landab zu den beliebtesten Angriffspunkten, wenn ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot droht. Die Behauptung auch zu beweisen, ist ungleich schwerer. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020 festgestellt, dass die Autofahrer im Falle eines Falles grundsätzlich einen Anspruch auf Informationen haben, die sich zwar nicht in der Bußgeldakte befinden, aber bei der Bußgeldbehörde vorhanden sind. Vor den Bundesrichtern in Karlsruhe hatte das auch schon das Landesverfassungsgericht im Saarland so gesehen. Initiator des damaligen Verfahrens war der Verkehrsrechtsanwalt Alexander Gratz, der auch die drei Fälle betreut hat, die nun in Stuttgart entschieden wurden.

Nach Angaben des Anwalts handelte es sich bei den drei Fällen zweimal um Messungen, die mit einem mobilen Messgerät erfolgten, einmal hatte die stationäre Radaranlage auf der A8 bei Leonberg ausgelöst. Die Stelle in Fahrtrichtung Stuttgart wird täglich von tausenden Autos passiert. Der Anwalt forderte von den Behörden Messdaten, Rohmessdaten und Wartungsunterlagen der Messgeräte an, um eventuellen Fehlern auf die Spur zu kommen. Diese bekam er aber nicht ausgehändigt. Das wird sich nach der aktuellen Entscheidung nun ändern.

Gericht betritt Neuland

Neuland betrat das Gericht nach Angaben von Alexander Gratz bei dem fest installierten Blitzer auf der Autobahn. Hier forderte der Anwalt Datenmaterial einer ganzen Messreihe an – und zwar nicht nur von der Spur, auf dem sein Mandant zu schnell unterwegs gewesen war, sondern auch von der Nebenspur. „Zu diesem Thema hat bisher noch kein Verfassungsgericht entschieden“, sagte Gratz gegenüber unserer Zeitung. Notwendig seien diese Daten, da das verwendete Messgerät bei einem Spurwechsel des Fahrers unter Umständen verschiedene Geschwindigkeiten für die beiden Spuren ausweisen könne. Im Extremfall könne ein Unterschied von wenigen Kilometern bei der Geschwindigkeit große Auswirkungen auf die zu verhängende Strafe haben.

Ob die Erfolge bei den Verfassungsbeschwerden auch zu konkreten Erfolgen für die drei Autofahrer führen, steht derweil noch nicht fest. Das Recht auf Dateneinsicht eröffnet nun erst einmal die Möglichkeit für Anwalt und Gutachter, mögliche Fehlerquellen zu suchen. Der Verkehrsrechtsexperte hält es jedoch für denkbar, dass die Verfahren mit dem aktuellen Urteil im Rücken wegen des langen Zeitablaufes eingestellt werden – dann müssten auch die Bußgelder zurückbezahlt werden. Der Geschwindigkeitsverstoß auf der Autobahn stammt immerhin aus dem Sommer 2020.