Alltag im Pflegeheim Foto: dpa

Wem geht es im Alter finanziell besser – Pensionären oder Rentnern? Im Pflegefall fällt die Antwort eindeutig aus.

Stuttgart - Die Absicherung im Pflegefall funktioniert für Pensionäre wie Rentner nach dem Teilkaskoprinzip. Das heißt: Nur ein Teil der Pflegekosten wird übernommen, Pflegebedürftige müssen selbst einen Beitrag leisten. Bei der Höhe des Eigenanteils gibt es jedoch gravierende Unterschiede.

Bei gleichem Haushaltseinkommen von 2200 Euro und gleichen Pflegeheimkosten von 3550 Euro in Pflegestufe 3 bleiben einem Pensionärshaushalt (Pensionär plus Ehegatten) 1443 Euro übrig, einem Rentnerhaushalt (Rentner plus Ehegatten) dagegen nur 262 Euro. Das ergibt sich aus unterschiedlichen Zahlbeträgen der jeweiligen Versorgungssysteme, die im Prinzip auch für die ambulante Pflege gelten.

Während der Rentner aus der sozialen Pflegeversicherung 1612 Euro (bis 2014: 1550 Euro) erhält, gibt es für den Pensionär nach Recherchen unserer Zeitung 2793 Euro. 483 Euro erstattet die private Pflegeversicherung, 2310 Euro die Beihilfe, das staatliche Versorgungssystem für Beamte.

Volker Stich, Chef des Beamtenbunds in Baden-Württemberg, nennt die „ungleichen Verhältnisse“ aus Sicht der Rentner „bedauerlich“. Er verweist auf das Prinzip der „amtsangemessenen Alimentation“. Es verpflichte den Dienstherr, Beamte auch im Alter „vollumfänglich“ zu versorgen und so ihre Familien vor finanzieller Überforderung zu schützen.

Ulrike Mascher, Chefin des Sozialverbands VDK, kritisierte, „dass das Risiko der Pflegebedürftigkeit bei vielen gesetzlich Versicherten zu großen finanziellen Problemen bis hin zur Armut führt“. Die Abgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung sei ungerecht. Daher sollte die gesamte Bevölkerung im gesetzlichen System für das Pflegerisiko vorsorgen müssen, „also auch Beamte“.