Nach dem Spiel der Stuttgarter Kickers am Samstag bei den Offenbacher Kickers ist Melkamu Frauendorf rassistisch beleidigt worden. Nun ist klar, welche ersten Folgen dies hat.
Bei den Stuttgarter Kickers herrscht nach wie vor Betroffenheit. Beim Spieler der Blauen, der am Samstag nach dem Auswärtsspiel bei den Offenbacher Kickers rassistisch beleidigt worden ist, sowieso. „Angefasst“ sei Melkamu Frauendorf nach der Sache gewesen, heißt es aus Degerloch. Der Mittelfeldspieler, der in Äthiopien geboren wurde und auch schon beim FC Liverpool aktiv war, ist am Samstag Rassismus vonseiten der Offenbacher Zuschauer ausgesetzt gewesen. Die beiden Vereine haben bereits am Samstagabend mit einer gemeinsamen Stellungnahme darauf reagiert.
„Rassistisches Verhalten widerspricht in eklatanter Weise den Werten des Fußballs und hat in unseren Stadien keinen Platz“. heißt es da. Und: „Die Stuttgarter Kickers und die Kickers Offenbach werden bezüglich des Vorfalls im Austausch bleiben. Und das mit einer klaren Haltung: Kein Platz für Rassismus. Nicht im Stadion, nicht im Fußball, nicht in unserer Gesellschaft.“
Eine Frage blieb aber zunächst offen: Welche Folgen wird der Vorfall haben? Am Montag ist klar geworden: Auf eine Anzeige verzichten sowohl die Stuttgarter Kickers als auch der betroffene Spieler. Das Polizeipräsidium Südosthessen hat unserer Redaktion bestätigt, dass keine Anzeige eingegangen sei. Jedoch ist der Sachverhalt der Behörde bekannt – und sie hat entschieden, „von Amts wegen“ Ermittlungen aufzunehmen. Das bestätigte das Präsidium am Montagnachmittag.
Die Stuttgarter Kickers haben derweil den Fall beim Sportgericht der Regionalliga Südwest gemeldet. Dort heißt es: „Es wurde ein Verfahren eingeleitet, jetzt beginnen die Ermittlungen.“ Zumal der Schiedsrichter der Partie, Veron Besiri aus Vöhren, einen Sonderbericht verfasst hat.
Ermittelt wird nun zunächst nicht gegen „einzelne Zuschauer“, die laut der Stellungnahme der Clubs, für die Beleidigungen verantwortlich waren, sondern gegen die Offenbacher Kickers. Im Statut der Regionalliga Südwest heißt es nämlich: „Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.“ Und würden im Falle eines Schuldspruchs auch mit einer Strafe belegt.
Das Strafmaß kann empfindlich hoch sein
Laut Paragraph 9 sind gegenüber Vereinen Geldstrafen zwischen 4000 und 100 000 Euro möglich, wenn Anhänger einer Mannschaft die „Menschenwürde einer Person oder einer Gruppe von Personen durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen in Bezug auf ethnische oder soziale Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion, Behinderung, Alter, geschlechtliche oder sexuelle Identität, politische oder sonstige Anschauung, Geburt oder sonstigen Status verletzen oder sich auf andere Weise rassistisch und/oder menschenverachtend verhalten“. Wird ein Spieler dementsprechend beleidigt, kann sich das Strafmaß gar auf 500 000 Euro erhöhen.
Allerdings gibt es auch strafmildernde Umstände. Zum Beispiel, wenn Clubs einen „umfassenden Plan entwickeln, um Maßnahmen gegen Diskriminierung einzuführen und erneute Vorfälle zu verhindern“. Auch die Ermittlung der Täter kann sich positiv auf das Strafmaß auswirken.
Bei den Kickers aus Offenbach wurden mittlerweile Bilder gesichtet, man geht von einer einzelnen Person aus, die für die Beleidigungen verantwortlich war. Diese soll nun ermittelt werden. Mit den Stuttgarter Kickers und der Polizei, hieß es, stehe man im Austausch.