Die LBBW-Immobiliengesellschaft hat jetzt in eigener Regie geklärt, wie sie an der Einkaufsmeile auf dem Grundstück Königstraße 1c bauen will. Eine Mehrheit der Stadträte findet das Ergebnis gut. Aber war das Verfahren der richtige Weg?
Oberer Schlossgarten und Königstraße zählen zum Wichtigsten, was Stuttgart zu bieten hat. Und was an der Nahtstelle dieser Achsen in den nächsten Jahren gebaut wird, zeichnet sich punktuell nun ab. Das Gebäude Königstraße 1c (früher Sport-Karstadt) soll nach teilweisem Rückbau und Revitalisierung ein Schrägdach bekommen, das sich zum Schlossgarten hin neigt; ein Dach, das in der Mitte zur Belichtung der Innenräume über dem Erdgeschoss geöffnet ist und ansonsten begrünte Dachgärten bietet. Ansichten davon hat die LBBW Immobilien-Management GmbH in dieser Woche an die Medien verschickt.
Wer sich die Bilder anschaut, könnte beeindruckt sein, denn sie zeigen nicht nur eine offene Fußgängerzone, wo sich bisher die triste Theaterpassage befindet, die man abends lieber meidet; unten soll es im Gebäude 1c künftig viel Gastronomie geben, viel Glas und viel Offenheit auch zum Schlossgarten hin, wo bisher einfach nichts ist. Zur Königstraße hin wird es unten Läden geben. Oben soll entlang der Einkaufsmeile mit Hilfe einer leichten Holzkonstruktion wieder etwas Baumasse aufgebaut werden, denn mit dem Schrägdach und seiner Öffnung schleifen die Planer die Baumasse ja. Der Dachgarten setzt zumindest ein symbolisches Zeichen gegen Klimawandel und Überhitzung der Innenstadt.
Rückhalt bei der Mehrheit des Gemeinderats
Anfang Oktober hatten die Schlossgartenbau AG und ihre Muttergesellschaft schon den Rückhalt im Rathaus sondiert – und eine Mehrheit im Technik-Ausschuss befand sowohl die Erhaltung und Revitalisierung der Gebäude 1 bis 3 wie auch die Weiterentwicklung des Entwurfes für 1c für gut. Dem Linksbündnis-Fraktionschef Hannes Rockenbauch allerdings gefällt der Entwurf bis heute nicht recht. Klar, Dachbegrünung in der Form sei erst einmal positiv. Aber die Formensprache leuchtet ihm nicht ein. Er findet sie „zeitgeistig“. Dagegen rechnet CDU-Fraktionschef Alexander Kotz damit, dass die Königstraße 1c „zu einem Pilgerziel für die Stuttgarter Bürgerschaft wird“. Er sieht in dem Entwurf und der Ausrichtung des Gebäudes auf den Schlossgarten hin eine „große Geste“ – auch wenn die hohen Bäume in den Illustrationen vielleicht nicht realistisch seien.
Wolfgang Riehle, früherer Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, spricht von einem „mutigen Ansatz“. Städtebaubürgermeister Peter Pätzold (Grüne) hält das Konzept für gut geeignet, Licht in das Gebäude zu bringen und durchweg Vorderseiten zu schaffen. Zeitgeist spiegele jede Architektur wieder, hält er Rockenbauch entgegen. Die Illustrationen stellten freilich auch etwas ins Schaufenster, was man in der Realität wegen hoher Bäume im Schlossgarten so kaum sehen werde.
Auftrag für spezialisierte Architekten
Die Investorin lobte in ihrer Pressemitteilung den „identitätsstiftenden Charakter“ des Entwurfs, nannte aber noch nicht einmal den Namen des Architekturbüros, das mit dem Gebäude Königstraße 1c betraut wurde: das Münchner Büro Oliv GmbH Thomas Sutor Architekt. Wie es zur Zusammenarbeit kam, wollen Bauherrin und Architekten frühestens im November beantworten. Aus dem Internetauftritt ergibt sich, dass Oliv Architekten eine ihrer Kernkompetenzen in der Revitalisierung von Gebäuden sehen, in der Herausarbeitung der Umbaumöglichkeiten mit bestehendem Planungsrecht, ohne neuen Bebauungsplan.
Wie in der Königstraße. Ursprünglich hatte die Investorin den Gebäudekomplex 1-3 und das Hotel Am Schlossgarten komplett abreißen wollen, aber vor ein paar Jahren schwenkte sie um. Das entschärfte die Brisanz, dass Bürgerschaft und Ratsfraktionen die Nutzungen stark mitbestimmen wollten. Aber auch die Pandemie hatte die Immobilienwelt verändert. Zudem ging es um Zeitersparnis und graue Energie: Verbaute Materialien würden wiederverwendet, und darin seien immerhin rund 45 000 Tonnen Kohlendioxid gebunden.
Es bleibt ein Dissens
OB Frank Nopper (CDU) und der Gemeinderat gaben damals für den Schwenk grünes Licht und ließen damit zu, dass die Bauherrin ohne Wohnungsbauziel und ohne Architektenwettbewerb an das erste Teilprojekt, die Königstraße 1c, heranging. Insofern wird die Öffentlichkeit niemals nachvollziehen können, was andere Planungsbüros an diesem Standort empfohlen hätten. Ein Irrweg? Die Investorin sagt, sie habe zur „architektonischen Qualitätssicherung“ beim Abschnitt 1c ja eine Baukommission aus Experten berufen. Und diese Kommission, der auch Riehle angehört, habe mit ihren Anregungen „eine komplette Überarbeitung des ursprünglichen Entwurfs“ bewirkt.
Das Linksbündnis stört sich dennoch an der „Formfindung“ für 1c. Qualitätssicherung stelle man üblicherweise mit Wettbewerben sicher, nicht in einem nichtöffentlich beratenden Beirat der Bauherrin, sagt Rockenbauch. Aber Wettbewerbe hat die Investorin – auf Drängen von Stadträten – nur für das Hotel (Fassade, untere Etage und Freianlagen) vorgesehen sowie für den Umbau der Königstraße 1a und 1b. Baubürgermeister Pätzold denkt anders als Rockenbauch: Bei unverändertem Bebauungsplan sei es eigentlich der Normalfall, dass der Bauherr sich einen Architekten nehmen könne. Der Prototyp der Baukommission für 1c habe sich als hilfreich erwiesen. Das bedeutet: Wie viel Wettbewerb und wie viel Mitsprache und Mitentscheidung durch die Öffentlichkeit an so zentralen Stellen der Stadt nötig sind, ist umstritten.
Der Entwurf für das Gebäude mit Schrägdach freilich ist über den Berg. Die Stadträte müssen darüber nun nicht mehr entscheiden. Über die rechtliche Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags und den „roten Punkt“ entscheidet die Verwaltung nach den üblichen Kriterien.
So soll der Ablauf sein
Zeitplan
Spätestens anfang 2023 will die Bauherrin den Bauantrag für das Gebäude 1c stellen und die Bauarbeiten Anfang 2024 starten. Anfang oder Mitte 2026 soll das Gebäude in Betrieb gehen. Die Gebäude 1a und 1b möchte man Ende 2027 fertig haben – noch ohne das Gebäude Königstraße 3. Hier hängt der Zeitplan davon ab, ob und wann für das gemeinsame Projekt mit der Architektenkammer (Arbeitstitel: Zentrum für Baukultur) Fördergelder von Land und Stadt zugesagt werden.