Der Cannstatter Stadtteil Burgholzhof steht auf der Liste für die Einführung des Parkraummanagements. Foto: Manfred Storck

In fünf weiteren Wohnquartieren gilt seit dem 1. Mai die Anwohnerparkregelung. Doch die Stadt hat bereits 18 weitere Gebiete auf ihrer Agenda. Sechs davon in Bad Cannstatt.

Den Auftakt der Maßnahme, die viele in Stuttgart stark begrüßen, andere aber für unnötig halten, machte vor fast 15 Jahren der Stuttgarter Westen: Dort wurde 2011 das Parkraummanagement in der Landeshauptstadt installiert. Die Fachleute sind sich einig: eine erfolgreiche Maßnahme im Kampf gegen die Pendler aus dem Umland, die zum Nulltarif ihr Auto abstellten, um dann mit dem ÖPNV in die City zur Arbeit zu fahren. Seitdem hat der Gemeinderat in sechs Stufen weitere Anwohnerparkregelungen auf den Weg gebracht. Neben den Innenstadtbezirken auch in Randbezirken wie Vaihingen im Jahr 2021, Untertürkheim (2021) und Degerloch (2023). Gleichzeitig wurden Optionsgebiete festgelegt, da viele Wohnquartiere und Stadtteile sich ebenfalls eine Parkraumbewirtschaftung wünschten.

 

Am 1. Mai wurde in fünf weiteren Gebieten in der Stadt aus dem Wunsch Realität. Seitdem gilt in Bad Cannstatt (Espan), Gaisburg, Stuttgart-Ost (Schlachthofviertel) und Vaihingen (zwei) die Anwohnerparkregelung. Doch die Verwaltung hat im Stadtgebiet bereits 14 weitere Wohnquartiere und Stadtteile und vier Gebietserweiterungen auf ihrer Agenda, die für die nächste Umsetzungsstufe im Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt werden sollen. Zwei neue Gebiete und eine Erweiterung sind für Stuttgart- Nord geplant und vier neue in Vaihingen. Auch Plieningen und Birkach (drei Gebiete), Untertürkheim (ein neues Gebiet und eine Erweiterung) tauchen auf der Liste auf.

Vier neue Gebiete in Bad Cannstatt

Zu guter Letzt besteht auch in Bad Cannstatt laut Andreas Hemmerich vom Stadtplanungsamt Handlungsbedarf, weshalb er dem Bezirksbeirat Bad Cannstatt mit dem Hallschlag, den Birkenäckern, der Altenburg und dem Burgholzhof gleich vier Stadtteile präsentierte, die künftig mit einem Parkraummanagement ausgestattet werden sollen. Erweiterungen, so der Verkehrsexperte, sind im Gebiet Veielbrunnen/Wasen und im Quartier zwischen Gnesener/Schmidener/Hofener Straße vorgesehen.

Das Vorhaben, in den neuen Gebieten sind etwa 8700 Parkplätze betroffen, befindet sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung und soll nach Bad Cannstatt auch in den übrigen von der Neuregelung betroffenen Stadtbezirken in den kommenden Wochen in den zuständigen Bezirksbeiräten vorgestellt werden. „Wir wollen in der zweiten Jahreshälfte mit einer Beschlussvorlage in den Gemeinderat“, so Hemmerich. Der Beschluss zur weiteren Ausdehnung des Parkraummanagements in der Stadt soll auf jeden Fall noch in diesem Jahr erfolgen und im nächsten Doppelhaushalt – in Abstimmung mit dem Tiefbauamt und dem Amt für öffentliche Ordnung – umgesetzt werden.

Rasches Handeln dank Gesetzesnovellierung

Dass die Bewirtschaftung von öffentlichem Parkraum mittlerweile zügiger voranschreitet als noch in den vergangenen Jahren, hat einen guten Grund. Durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Juli 2024 haben die Kommunen bei der Einführung einer Anwohnerparkregelung jetzt deutlich mehr Handlungsfreiheit. „Schon bei drohendem Parkraummangel kann ein Bewohnerparken angeordnet werden, um einem erheblichen Parkdruck – wo vermeidbar – vorzubeugen“, so Hemmerich. Damit reichen künftig Prognosen aus, um den Parkraum vorausschauend so zu ordnen, dass „die negativen Auswirkungen auf die Umwelt und das Stadtbild möglichst gering gehalten werden“.

Stadt muss keine Stellplätze mehr zählen

Vor der Novellierung war die Einführung einer Bewohnerparkregelung nur mit dem Nachweis eines erheblichen Parkdrucks möglich. Das war jedoch mit großem Aufwand verbunden. Denn die Erhebungen erfolgten durch Begehungen des Straßenraums. Dabei wurde jedes parkende Fahrzeug sowie jeder Parkplatz erfasst. Falls die Parkplatzauslastung über 100 Prozent lag, hatte die Stadt die Möglichkeit, das Parkraummanagement einzuführen.

Städte und Gebühren

Stuttgart
Die Verwaltungsgebühr in Stuttgart für den Bewohnerparkausweis beträgt seit ihrer Einführung vor 14 Jahren 30,70 Euro im Jahr. Er berechtigt zum gebührenfreien Parken im jeweiligen Bewohnerparkgebiet, in dem Antragsstellende mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Neuregelung
In Deutschland ist mit den Neuregelungen zur Gebührenfestsetzung ein breites Preisspektrum entstanden. Während Städte wie Berlin (20 Euro) deutlich unter der alten Preisobergrenze von 30,70 Euro pro Jahr bleiben, muss man laut ADAC in Bonn inzwischen 360 Euro im Jahr zahlen.

Andere Städte
Laut ADAC verlangen Ulm, Oldenburg, Trier und Kaiserslautern 200 Euro. In Tübingen muss man 240 Euro berappen, in Münster sogar 260 Euro. In Köln sind seit dem 1. März 2025 zwischen 100 und 120 Euro fällig – je nach Länge und Breite des Fahrzeugs.