Bis zuletzt habe Jürgen Rudloff versucht, das Geld für seine Steuerschulden aufzutreiben, sagt sein Anwalt. Nun hat der Ex-Paradise-Betreiber nur noch einen Wunsch.
Der Tag endet nicht gut für den Mann, der 21 Verhandlungstage lang auf der Anklagebank, mal mehr, mal weniger eloquent, Platz nehmen musste. „Ich will nicht mehr ins Gefängnis“, sagt Jürgen Rudloff. Es ist der Tag der Plädoyers und der Staatsanwalt hat gerade wegen fünf Fällen vollendeter oder versuchter Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe – nicht ausgesetzt zur Bewährung – von einem Jahr und sieben Monaten gefordert. Die Anforderungen, die die Haftaussetzung ermöglichen, seien nicht erfüllt, so Peter Holzwarth. „Jetzt ist es soweit“, sagt Jürgen Rudloffs Anwalt Alexander Kubik daraufhin zur Einleitung seines Schlussvortrags. Soll heißen: Jetzt wird sich zeigen, ob seine Wertung des Steuergebahrens des Ex-Paradise-Betreibers Eingang ins Urteil der 6. Wirtschaftsstrafkammer finden wird. Oder die der Staatsanwaltschaft.
Kubik lässt die Zeit seit dem Prozessbeginn im Juni 2025 Revue passieren: 18 Zeugen, ein Gutachter, 1800 Aktenseiten, die alle in einer sogenannten Selbstleseverfügung durcharbeiten mussten, liegen hinter den Prozessbeteiligten. Und ein Videofilmchen, wie er sarkastisch anmerkt. Das Gericht hatte zum Abschluss seiner Beweisaufnahme noch einen 23-minütigen Film aus dem Jahr 2015 gezeigt. Es sei ihm die innere Haltung der Kammer gegenüber seinem Mandanten nicht verborgen geblieben.
In einem Film aus der Schweiz spricht Rudloff von Transparenz
Wiederholt hatte der Vorsitzende Richter deutlich gemacht, dass es manchmal erstaunlich sei, wie Angeklagte in Wirtschaftsstrafverfahren dann doch noch Geld auftreiben, um ihre Schuld zu begleichen. Die Plastiktüten mit Geld gebe es nicht. Bis einen Tag vor diesem Verhandlungstag habe sein Mandant versucht, ein Darlehen aufzunehmen. Es sei ihm nicht gelungen. Wie sehr ihm das zusetzte, zeige sich darin, dass er noch am Mittwoch wegen Herzbeschwerden ärztliche Hilfe in Anspruch genommen habe. Kubic zeichnet das Bild eines arg mitgenommenen Mandanten.
In besagtem Talkformat im Schweizer Fernsehen hatte Rudloff gemeinsam mit dem Schweizer Milieuanwalt Valentin Landmann das Wesen der sauberen Prostitution und den Vorteil von Großbordellen zu erklären versucht. Die Razzien in seinen Bordellbetrieben Ende 2014 waren da bereits gelaufen. Die Ermittlungen mündeten dann 2019 in einer Verurteilung unter anderem wegen der Beihilfe zum Menschenhandel und der Zwangsprostitution. Weil er sich zum Zeitpunkt der Razzien im Ausland aufgehalten hatte, kehrte Rudloff 2014 zunächst nicht nach Deutschland zurück und lebte in der Schweiz. In dem abgespielten Interview sagt er einen Satz, der nach diesem Verfahren wohl nicht mehr haltbar ist: „Transparenz heißt für mich eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden“. Ausdrücklich nennt er dann auch die Steuerbehörde.
In den vergangenen sechs Monaten haben sich alle Verfahrensbeteiligten ausführlich über Abbuchungsbelege, Kontoauszüge, Quittungen, Gewinnausschüttungen und Verträge gebeugt oder gehört, was der Beamte der Steuerfahndung herausgefunden hat. Sie haben versucht, das Rudloff’sche Firmengeflecht offenzulegen. Transparenz in der Buchhaltung ist jedoch nicht das, was die 21 Verhandlungstage dominiert hat. Unterm Strich geht es in dem Verfahren um die Steuerpflichten der Jahre 2013 bis 2017 und die daraus resultierenden Steuerschulden. Auf insgesamt 900.000 Euro addiert der Ankläger den Steuerschaden. Der Verteidiger kommt auf etwas weniger als die Hälfte. Er nennt Rudloff eine Art Frühstücksdirektor, der sich mit diversen Beratern umgeben habe, „die nicht unbedingt in der ersten Liga spielten“.
Wie teuer waren die Anteile?
Unterschiedlicher Auffassung sind Anklage und Verteidigung vor allem darüber, für welchen Betrag Rudloffs Frankfurter Geschäftspartner und alter Freund ein 2002 erhaltenes Darlehen in Höhe von 300.000 Euro abgelöst habe. Ob für den ursprünglichen Betrag oder mit dem inzwischen drastisch gestiegenen Wert der damit verbundenen Geschäftsanteile. In einem Vertrag heißt es, die Beteiligten hätten sich außervertraglich auf einen nicht genannten Kaufpreis geeinigt. Wenig später wechselten die restlichen 50 Prozent für 1,8 Millionen Euro den Besitzer. Für einen Kaufmann und Unternehmer, als den sich Rudloff gerne bezeichnet, ein für die Staatsanwaltschaft schwer nachvollziehbarer Verzicht auf einen Gewinn.
Anwalt des Angeklagten Ex-Paradise-Betreibers: Haftempfindlichkeit
Kubik will die drohende Haft abwenden und verweist zudem auf noch laufenden finanzgerichtliche Verfahren und Rudloffs Zeit in Haft, die ihn davon abgehalten habe, Steuererklärungen zu verfassen. Rudloff bekennt, er habe zu sehr Dritten vertraut. Vieles habe sich seiner Kontrolle entzogen. „Die Dinge haben eine Eigendynamik entwickelt“, sagt er am Ende. Sein Anwalt setzt der Strafforderung der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von neun Monaten entgegen, ausgesetzt zur Bewährung. Strafmildernd einbezogen hat er, was der Staatsanwalt auch schon getan hat, die lange Verfahrensdauer. Die für eine Aussetzung der Haft geforderten Kriterien wie ein umfassendes Geständnis, die Schadenswiedergutmachung, keine Vorstrafen oder Aufklärungshilfe des Angeklagten kann er hingegen nicht geltend machen. Er verweist stattdessen auf die positive Prognose des 72-jährigen Angeklagten, seinen Gesundheitszustand und seine Haftempfindlichkeit. In seinem Schlusswort hofft der, „dass man zu einem guten Ende kommt“ und er noch einmal eine Chance bekomme. Das Urteil wird die Kammer am 22. Januar verkünden.