Stuttgart gehört zu den Großstädten in Deutschland, für die im Juli 2026 eine neue Regelung für den Heizungstausch greift. Foto: Imago/Westend61, imagebroker

Ab Juli 2026 dürfen in Stuttgart keine rein fossilen Heizungen mehr eingebaut werden. Geht im Herbst die Gasheizung kaputt, gibt es Übergangsregelungen.

Noch sechs Monate, dann greift für Großstädte wie Stuttgart die nächste Stufe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern dürfen ab dem 1. Juli 2026 keine rein fossilen Heizungen mehr eingebaut werden. Was bisher nur für Neubaugebiete galt, wird nun in Großstädten auf den Bestand ausgerollt. Ab Mitte 2028 ist es dann in kleineren Kommunen so weit. Was bedeutet dies, wenn in einem Mehrfamilienhaus in Stuttgart im Herbst die Gasheizung kaputtgeht?

 

Was ist ab dem 1. Juli 2026 erlaubt?

Neue Heizungen, die in Stuttgart eingebaut werden, müssen sich laut GEG zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen speisen. Ziel ist der Klimaschutz. Es ist beispielsweise möglich, eine Wärmepumpe oder ein Klima-Splitgerät einzubauen und an besonders kalten Tagen mit einer Gasheizung zu kombinieren.

Die Zahl an Baustellen wie dieser werden in Stuttgart zunehmen, wenn weitere Wärmenetze gebaut werden. Foto: Archiv Judith A. Sägesser

Die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, wer sich an ein Wärmenetz anschließen lässt – auch wenn diese aktuell zu einem Großteil fossil betrieben werden. Ziel ist mittel- und langfristig der Umstieg auf erneuerbare Quellen.

Ob das so bleibt, ist derzeit in der Schwebe. In der amtierenden Bundesregierung ist eine Reform des GEG von Anfang Thema. Bis Ende Januar sollen Vorschläge auf dem Tisch liegen; vor allem die 65-Prozent-Regel ist Gegenstand der Debatte. Allerdings sind sich CDU/CSU und SPD offenbar nicht einig.

Wo sind in Stuttgart Wärmenetze geplant?

Davon vermittelt die kommunale Wärmeplanung der Stadt einen ersten Eindruck. Diese wurde vor zwei Jahren vom Gemeinderat beschlossen und soll Mitte 2026 fortgeschrieben sprich aktualisiert werden. Es handelt sich dabei allerdings um eine strategische und rechtlich unverbindliche Planung.

Ursprünglich sollte bis spätestens Mitte 2026 feststehen, in welchen Teilen Stuttgarts Wärmenetze gebaut werden. Dieser Termin ist aber nach Auskunft der Stadt nicht zu halten. Grundproblem: die Platznot in Stuttgart.

Wärmenetz heißt auch, dass in der Nähe eine Energiezentrale nötig ist; und auch die Erschließung von beispielsweise geothermischen Wärmequellen braucht Raum. „Da die Planungen zu den Gebieten daher noch andauern, können bis Mitte 2026 noch nicht in allen Bereichen endgültige Entscheidungen getroffen werden“, sagt Sven Matis, Sprecher der Stadt.

Was, wenn im Herbst 2026 meine Gasheizung kaputt geht?

Kommt darauf an. Grundsätzlich gilt, dass es nicht mehr möglich ist, rein fossile Heizungen einzubauen. Doch um Härten abzufedern und die Übergangszeit in der Wärmewende zu regeln, gibt es Ausnahmen.

Fallbeispiel eins: In einem Mehrfamilienhaus havariert die Gaszentralheizung im Winter 2026. Für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren darf hier eine Gasheizung eingebaut werden, spätestens danach muss diese aber raus. Entsteht in dem Gebiet ein Wärmenetz und man bekundet die Absicht, sich anschließen zu lassen, verlängert sich die Übergangszeit auf insgesamt zehn Jahre.

Fallbeispiel zwei: In einem Mehrfamilienhaus in der Stuttgarter Innenstadt heizen die Bewohner mit Gas-Etagenheizungen. Angenommen, eine der Gas-Etagenheizungen geht kaputt, kann die Übergangszeit auf bis zu 13 Jahre gestreckt werden – wenn in den ersten fünf Jahren verbindlich versichert wird, dass eine Zentralisierung der Heizung im Haus vorgesehen ist.

Die Stadt Stuttgart rät Immobilienbesitzern, sich im Zweifelsfall an das Energieberatungszentrum in Stuttgart zu wenden.