In Sulzbach hat die Polizei drei Kinder auf unversicherten E-Scootern erwischt. Dabei gelten auch für diese Roller einige Vorschriften – wir erklären, was man beachten sollte.
Eine unbeschwerte Fahrt mit Electro-Scootern endete am Donnerstag für drei Kinder und Jugendliche in Sulzbach (Rems-Murr-Kreis) mit Ärger. Die Polizei erwischte einen 13-Jährigen mit einem solchen Roller ohne Versicherungskennzeichen, am Abend entdeckten Beamte noch einmal zwei Mädchen im Alter von zehn und neun Jahren, die mit Rollern mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs waren. Dies zeigt: Offenbar besteht Aufklärungsbedarf.
Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 sind die kleinen Elektro-Flitzer aus dem Stadtbild kaum noch wegzudenken. Rund eine Million E-Scooter sind mittlerweile auf Deutschlands Straßen unterwegs. Doch was viele nicht wissen: Wer mit einem solchen Gefährt am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, braucht zwar keinen Führerschein und kein Nummernschild, eine Haftpflichtversicherung ist aber Pflicht. Das gilt nicht nur für Autos, Lastwagen oder Motorräder, sondern eben auch für die E-Roller.
Was ist zu beachten?
- Versicherungspflicht: Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht. Nachweis ist eine Versicherungsplakette am Roller. Diese wechselt jährlich die Farbe; damit ist auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein aktueller Versicherungsschutz besteht. Im Jahr 2025 ist die Versicherungsplakette grün.
- Mindestalter: Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss mindestens 14 Jahre alt sein – alle drei in Suulzbach Angehaltenen waren also zu jung für einen E-Scooter. Einen Führerschein braucht man allerdings nicht.
- Technische Voraussetzungen: Der E-Scooter muss über zwei voneinander unabhängige Bremsen, Front- und Rücklicht, seitliche Reflektoren und eine Klingel verfügen. Er darf laut dem ADAC maximal zwei Meter lang, 70 Zentimeter breit und 1,40 Meter hoch sein. Der Motor darf höchstens 500 Watt leisten (bei selbstbalancierenden Fahrzeugen 1400 Watt). Das Gewicht darf 55 Kilogramm nicht übersteigen.
Was passiert, wenn man ohne Versicherungsschutz erwischt wird?
Für das Fahren ohne gültige Versicherung sieht das Gesetz Geldstrafen oder sogar Haftstrafen von bis zu einem Jahr vor. Außerdem gibt es einen Eintrag in Flensburg. Wer noch in der Probezeit ist, muss mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit rechnen. So weit kam es in Sulzbach allerdings nicht: Die Kinder und ihre Eltern kamen mit ermahnenden Worten davon, die Polizisten klärten sie über die Versicherungspflicht auf.