Für Feuerwerkskörper gelten verschiedene Abgabevorschriften. Foto: InfinitumProdux / shutterstock.com

Feuerwerkskörper haben je nach Kategorie verschiedene Alters- und Abgabebeschränkungen. Alles Wichtige zu dem Thema lesen Sie hier.

Feuerwerkskörper werden in Deutschland in vier Kategorien eingeteilt: F1 bis F4. Je höher die Kategorie, desto gefährlicher sind die Feuerwerkskörper. Darum gelten auch schärfere Abgabevorschriften, je höher die Kategorie.

Ab welchem Alter darf man Feuerwerkskörper kaufen?

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen in Deutschland ganzjährig von Personen ab 12 Jahren gekauft und eingesetzt werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen zwischen dem 28. bzw. 29. und 31. Dezember an Personen ab 18 Jahren verkauft und zwischen dem 31.12. und 01.01. des Folgejahres abgebrannt werden.

An den restlichen Tagen des Jahres ist für den Erwerb und den Einsatz von Feuerwerk der Kategorie F2 eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis, ein Befähigungsschein oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4 dürfen ganzjährig nur von qualifizierten Personen mit einem Befähigungsschein erworben und eingesetzt werden.

Welches Mindestalter gibt es im Ausland?

Im Ausland (z.B. Polen oder Tschechien) können Böller und Feuerwerk der Kategorie F2 teilweise bereits ab 16 Jahren erworben werden. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass solche Feuerwerkskörper erst ab 18 Jahren nach Deutschland eingeführt und hier verwendet werden dürfen. Zudem ist darauf zu achten, dass bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, welche die folgenden Bedingungen erfüllen, auch an Silvester eine Erlaubnis bzw. ein Befähigungsschein benötigt wird:

  • Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz
  • Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse
  • Schwärmer und pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand