Ab wann dürfen Jugendliche vapen? Foto: Aleksandr Yu / shutterstock.com

Lesen Sie hier, was das Jugendschutzgesetz in Deutschland in Bezug auf das Rauchen von Vapes vorschreibt.

E-Zigaretten und E-Shishas mögen herkömmlichen Zigaretten zwar nicht ähneln, im Jugendschutz werden sie aber gleichgestellt. Deshalb gelten auch hier strenge Abgabe- und Konsumvorschriften.

Mindestalter für Vapes

In § 10 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist geregelt, dass Kinder und Jugendliche nikotinhaltige Produkte weder kaufen noch konsumieren dürfen. Darunter fallen auch Verdampfer bzw. Vapes. E-Zigaretten und E-Shishas dürfen damit erst ab 18 Jahren legal geraucht werden.

Dürfen Jugendliche eine Vape ohne Nikotin rauchen?

Nein, auch das Rauchen von Vapes ohne Nikotin ist gemäß § 10 Abs. 4 JuSchG erst ab 18 Jahren gestattet. Konkret heißt es dort, dass E-Zigaretten oder E-Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft wird und der Dampf eingeatmet wird, nicht von Kindern und Jugendlichen erworben oder konsumiert werden dürfen.

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Dürfen Jugendliche zuhause rauchen?

Im privaten Bereich greift die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Eltern. Das heißt, sie können entscheiden, ob sie ihr Kind zuhause rauchen oder trinken lassen. Anders sieht es in der Öffentlichkeit aus. Selbst wenn die Eltern es erlauben, dürfen Kinder und Jugendliche außerhalb des privaten Bereichs nicht rauchen.