Eine Organistin liegt seit 19 Jahren mit der Evangelischen Landeskirche über Kreuz. Foto: imago//Wojciech Kozielczyk

Eine Organistin verliert ihre Arbeit und weiß nicht warum. Trotz eines höchstrichterlichen Urteils will die Kirche den Grund dafür nicht nennen. Nun drohen Hausdurchsuchung oder Zwangshaft.

Nach einem 19 Jahre währenden, allen Widrigkeiten trotzenden Marsch durch die Instanzen des kirchlichen und staatlichen Arbeitsrechts mit vielen Demütigungen hat eine 76-jährige Stuttgarter Kirchenmusikerin nun höchstrichterlichen Beistand erhalten. Das Bundesarbeitsgericht hat ihre ehemalige Arbeitgeberin, eine evangelische Kirchengemeinde in Stuttgart, verpflichtet, ihr endlich den Grund zu nennen, warum gegen sie im Mai 2006 – von einem Tag auf den anderen – ein Spielverbot in „ihrem“ Gotteshaus verhängt wurde.

 

Fortan setzte man sie lediglich noch als Ersatzorganistin ein, wenn Bedarf bestand. Die Gemeinde wurde nun aber verpflichtet, Einsicht in ein Protokoll der Kirchengemeinderatssitzung vom 18. Mai 2006 zu gewähren, in der das ehrenamtliche Gremium hinter verschlossenen Türen arbeitsrechtliche Maßnahmen besprochen hatte.

Gerichtsvollzieher vor der Kirchentür

Trotz des Richterspruchs vom 17. Oktober 2024 ist das Bemühen der Betroffenen und ihres Rechtsanwalts Thomas Lang bislang gescheitert, mit Hilfe einer Gerichtsvollzieherin vor Ort eine Kopie des Protokolls einzufordern. Man hat ihnen im Pfarramt die Tür gewiesen. Ob und wann dort die Suche nach dem corpus delicti mittels eines Durchsuchungsbeschlusses unter Mithilfe der Polizei erfolgt, ist ungeklärt.

Das Amtsgericht Stuttgart hält Zwangsgeld und Zwangshaft für die Pfarrerin für geeignetere Maßnahmen als eine Durchsuchung, weshalb sie die Verantwortung an das Arbeitsgericht delegierte. Anwalt Lang legte aber beim Landgericht Einspruch gegen die Entscheidung der untersten Instanz ein. Aber egal mit welchem Zwangsmittel, über kurz oder lang werde seine Mandantin die Kopie in Händen halten, ist er sich sicher.

Dekan hält Urteil für falsch

Laut Stadtdekan Søren Schwesig geht es der evangelischen Kirche nicht um eine Eskalation, die Herausgabe des Protokolls werde nur wegen einer Verfassungsbeschwerde weiter verweigert. Man halte die BAG-Entscheidung für falsch. Rechtsanwalt Lang wundert sich über das Rechtsverständnis des Dekans. Eine Verfassungsbeschwerde sei keinesfalls geeignet, die Rechtskraft des letztinstanzlichen Urteils zu hemmen.

Dieser datenschutzrechtlich bedeutsame Fall hat aber nicht nur eine juristische Komponente, sondern auch eine tragische. Die gläubige Kirchenmusikerin wurde nach Jahrzehnten nicht nur in einer Art und Weise von ihren Aufgaben in ihrer Gemeinde entbunden, die man einer Kirche nicht zutrauen würde. Ihr Kampf um Gerechtigkeit veranlasste Schwesig sogar dazu, gegen sie nach Eintritt in den Ruhestand von 2015 an wegen der gerichtlichen Auseinandersetzung „ein gottesdienstliches Orgelspielverbot für entgeltliche wie ehrenamtliche Dienste“ – etwa in Altenheimen und Krankenhäusern – auszusprechen. „Es ist offensichtlich, dass ich als Organistin im Evangelischen Kirchenkreis Stuttgart gänzlich ausgelöscht und als Mensch ausgegrenzt werden sollte“, sagt die sichtlich erschütterte Musikerin.

Bezirkskantor berichtet über gravierende Vorwürfe und Beschwerden

Alle Versuche, in das Protokoll der Sitzung Einsicht zu erlangen, waren gescheitert, nachdem ihr der Bezirkskantor 2006 lediglich von angeblich „gravierenden Vorwürfen und Beschwerden“ berichtete hatte, über die er wegen der Nichtöffentlichkeit der Sitzung nicht reden dürfe. Der Vorhalt fand auch keinen Eingang in die Personalakte, obwohl die Betroffene beim Evangelischen Oberkirchenrat deren Unvollständigkeit anmahnte und darum bat, das Protokoll in die Akte zu nehmen.

Jahr für Jahr gestellte Anträge und Anfragen blieben erfolglos. Sogar der kirchliche Datenschutzbeauftragte hatte die Gemeinde 2021 wegen eines Rechtsverstoßes aufgefordert, das Protokoll geschwärzt zur Verfügung zu stellen. Er zog aber die Anordnung wieder zurück. Niederlagen vor den Kirchenverwaltungsgerichten veranlassten die Musikerin, von 2022 an mit Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung die staatliche Justiz um Gerechtigkeit zu ersuchen.

Recht auf Einsicht in vollständige Personalakte

Sowohl das Arbeitsgericht Stuttgart wie das Landesarbeitsgericht verneinten ein Recht auf Einsichtnahme. Das Bundesarbeitsgericht ließ in der Revision jedoch den Datenschutz außer Acht und konzentrierte sich auf das kirchliche Arbeitsrecht – die in der Landeskirche Württemberg geltende Kirchliche Anstellungsordnung (KAO). Darin ist ein Recht auf Einsicht in die vollständigen Personalakten sowie ein Recht auf Auszüge und Kopien enthalten.

Das ominöse Protokoll sei zwingend ein Teil der „materiellen Personalakte“. Das BAG schrieb der Kirche ins Stammbuch, die Offenlegung aller Vorgänge, die einen Arbeitnehmer betreffen, seien die Voraussetzung dafür, diesem das Gefühl zu nehmen, „Objekt undurchsichtiger fremder Beurteilung zu sein“. Es sei doch selbstverständlich, dass er sich gegen unzutreffende Angaben in der Personalakte zur Wehr setzen können müsse.

„Eine tragische Situation“

Dekan Schwesig sagt auf Anfrage unserer Zeitung, ihm sei von Personen, die seinerzeit in den Prozess eingebunden gewesen seien, bestätigt worden, dass es viele Versuche gegeben habe, in dem lange währenden Konflikt zu einer Befriedung zu kommen. Das sei zu seinem Bedauern nicht gelungen. Angestellte würden „allgemein gesprochen, selbstverständlich über die Gründe einer Versetzung informiert“.

Diese sei keine Schuldzuweisung, „vielmehr soll einer Person die Möglichkeit eines Neubeginns an einem neuen Ort gegeben werden“. Es gehöre „zur Tragik der Situation, dass die Klägerin nicht vom Narrativ abgewichen ist, sie sei nicht über die Gründe des Wechsels informiert worden“. Zudem sei sie mit der Umsetzung einverstanden gewesen. „Hier steht nun Wort gegen Wort.“

Dekan Schwesig der Lüge bezichtigt

Die Betroffene zeigt sich empört über die „wahrheitswidrigen Aussagen“ des Stadtdekans. Wären ihr die Gründe genannt worden, „hätte ich doch nicht seit Jahren unter großen psychischen und finanziellen Belastungen um die Offenlegung gekämpft“. Mindestens 50 000 Euro seien bislang in die juristische Auseinandersetzung geflossen. Es habe bis heute „kein einziges Gespräch mit der Kirchengemeinde und dem Stadtdekan“ über das Protokoll gegeben, nur einmal traf man sich, um – erfolglos – über die Aufhebung des Orgelspielverbots zu reden.

Schwesig sei an keiner „Befriedung“ gelegen, da sämtliche Anträge und Bitten über viele Jahre, teils in harschem Ton abgelehnt wurden – und er sich nun sogar weigere, das höchstrichterliche Urteil zu akzeptieren. Und so lange habe der Konflikt doch nur deshalb gewährt, weil sie die Missachtung ihrer Grundrechte durch die Evangelische Landeskirche nicht kampflos hinnehmen wollte.