Todesfahrt in Heidelberg
: Die Polizei sucht nach dem Motiv

Ein Autofahrer fährt in Heidelberg in eine Menschengruppe und verletzt Fußgänger. Ein Mann stirbt. Die Polizei nimmt einen Tatverdächtigen fest – und sucht nach dem Motiv.
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red/dpa/lsw
Stuttgart
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  • Auf dem zentralen Bismarckplatz in Heidelberg ist ein Mann mit seinem Fahrzeug in eine Menschenmenge gefahren.

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  • Der Autofahrer war von der Straße auf einen Fußgängerbereich gefahren und hatte dort drei Fußgänger verletzt.

    dpa
  • Polizisten schossen auf den Mann, der anschließend in ein Krankenhaus gebracht wurde.

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  • Der Bismarckplatz mit Straßenbahn- und Bushaltestellen ist stark belebt.

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  • Das Fahrzeug war gegen einen Pfosten geprallt. Die Polizei sperrte den Ort des Geschehens ab.

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  • Beamte der Spurensicherung untersuchten den schwarzen Wagen.

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  • Ein Kriminaltechniker machte Fotos.

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  • Anhaltspunkte für einen terroristischen Hintergrund gab es nach Angaben der Polizei zunächst nicht.

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  • Die Spurensicherung im Einsatz

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  • Experten der Kriminaltechnik in weißen Schutzanzügen untersuchen den Mietwagen.

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  • Ein schwer bewaffneter Polizist sichert den Ort des Geschehens.

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  • Die Fahnder setzten auch einen Sprengstoffspürhund ein. Das Tier habe aber nicht angeschlagen, hieß es.

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  • Passanten haben Blumen und Kerzen für die Opfer niedergelegt.

    dpa
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Heidelberg - Nach der tödlichen Autofahrt in eine Menschenmenge in Heidelberg rätseln die Ermittler noch über das Motiv des Fahrers. Der mutmaßliche Täter ist nach Auskunft der Polizei vom Sonntag noch nicht vernehmungsfähig, aber außer Lebensgefahr. Der 35 Jahre alte Deutsche war von der Polizei mit einem Bauchschuss gestoppt und danach operiert worden. Er soll mit einem Mietwagen in die Gruppe der Passanten gefahren sein - ein 73-Jähriger wurde getötet und zwei weitere Fußgänger verletzt. Der 35-Jährige flüchtete zu Fuß mit einem Messer, bis die Polizisten ihn niederstreckten.

Der Verdächtige kommt nach dpa-Informationen aus dem Raum Heidelberg und soll nicht polizeibekannt sein. Das Auto, das er für die Todesfahrt nutzte, ist laut Polizei ein Mietwagen mit Hamburger Kennzeichen. Ob der Mann die Absicht hatte, auf der Flucht mit dem Messer mehr Menschen zu verletzen, war einem Polizeisprecher zufolge nicht bekannt. Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gebe es nicht. Die beiden verletzten Spaziergänger erlitten Prellungen und konnten nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen.

Gegen den Polizeischützen wird ermittelt

Nach den Schüssen auf den 35-Jährigen wird auch gegen den Polizeischützen ermittelt. Solche Überprüfungen finden nach einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei grundsätzlich statt, wie ein Polizeisprecher sagte. Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen. Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Das Schießen ist im Ernstfall aber auch erlaubt, wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindern werden können. Der Gebrauch der Waffe sollte angedroht oder ein Warnschuss abgefeuert werden.

Im Fall von Heidelberg ist dies laut Polizei auch geschehen. Der 35-Jährige wurde mehrmals aufgefordert, sein Messer wegzulegen - das belegt auch ein verifiziertes Video, das auf Twitter zu sehen ist. In dem Video sind mehrere Polizeifahrzeuge und Beamte zu sehen, die ihre Waffe auf den mutmaßlichen Täter richten. Der 35-Jährige ist auf der Aufnahme nicht zu sehen. Nach den Aufforderungen, die Waffe wegzulegen, ist ein Schuss zu hören.

Polizei will gegen anstößige Tweets vorgehen

Die Polizei in Mannheim prüft auch, ob sie gegen beleidigende und anstößige Beiträge vorgehen kann, die nach der Todesfahrt auf Twitter verbreitet wurden. „Wir werden uns einzelne Meldungen anschauen und nach ihrem strafbaren Inhalt bewerten“, sagte Polizeisprecher Norbert Schätzle. Die Pressestelle der Polizei hatte kurz nach dem Vorfall stundenlang mit Anfragen und ausfallenden Tweets aus dem In- und Ausland zu tun. Einige davon hat sie ungewöhnlich harsch von ihrem offiziellen Account aus beantwortet und so manchen Twitternutzer zurechtgewiesen.

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