Mord an kleiner Tochter
: Vater muss lebenslang in Haft

Ein emotionaler Prozess am Landgericht Freiburg endet. Ein Vater muss lebenslang ins Gefängnis – doch viele Fragen bleiben offen.
Von
jbr/dpa
Freiburg
Jetzt in der App anhören

Prozess am Landgericht Freiburg: Der Angeklagte soll seine achtjährige Tochter getötet haben.

Philipp von Ditfurth/dpa
  • Lebenslange Haft: Ein 59-Jähriger wurde in Freiburg wegen Mordes an seiner Tochter verurteilt.
  • Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest – das Motiv blieb unklar.
  • Er brachte die Achtjährige in Bollschweil in seine Gewalt und tötete sie mit brutaler Gewalt.
  • Nachbarn brachen eine Fensterscheibe auf, worauf er zum Messer griff und das Kind tötete.
  • Erstes Gutachten sah Schuldunfähigkeit, ein zweites verneinte sie; Verfahren wurde umgestellt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Für den Mord an seiner achtjährigen Tochter ist ein 59-Jähriger vor dem Landgericht Freiburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen im Oktober vergangenen Jahres in der Wohnung seiner Ex-Partnerin in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) in seine Gewalt brachte und brutal tötete. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Warum der Angeklagte die Tat beging, blieb unklar. Laut Gericht hat der Deutsche am Tag der Tat von seiner Ex-Partnerin verlangt, das gemeinsame Kind zu sehen - was sie wegen eines anstehenden Ausflugs ablehnte. Daraufhin begab er sich zum Haus der Frau, die Achtjährige öffnete ihm die Tür.

Anschließend verbarrikadierte der Mann sich mit dem Mädchen und schlug sie mit stumpfer Gewalt bewusstlos. Als die zur Hilfe eilenden Nachbarn mit einem Blumenkübel eine Fensterscheibe am Haus einschlugen, griff er zum Messer und sie damit an. Anschließend tötete er das Mädchen mit dem Messer auf brutalste Weise.

Fall nimmt ungewöhnlichen Verlauf

Der Fall nahm einen ungewöhnlichen Verlauf: Ein erstes psychiatrisches Gutachten hatte ergeben, dass der Mann während der Tat schuldunfähig gewesen sein soll - er leide unter paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen.

StN Kompakt - Der Abend
Montag - Samstag um 17.00 Uhr
Die wichtigsten Themen aus Stuttgarter Sicht - mit unserem Newsletter gewinnen Sie abends schnell den Überblick über das Tagesgeschehen.

Das Verfahren startete deshalb zunächst als Sicherungsverfahren mit dem Ziel einer Unterbringung in der forensischen Psychiatrie. Ein zweiter Gutachter kam jedoch zu einem anderen Schluss und verneinte die Schuldunfähigkeit - woraufhin das Verfahren in ein reguläres Strafverfahren umgewandelt wurde.