Lebensgefährtin erstochen: Elf Jahre Gefängnis für 35-Jährigen
Der Angeklagte hatte die Tat nie bestritten. Allerdings musste in der Verhandlung sein Motiv noch geklärt werden. Ein Gutachter wurde gehört, weil sich der Angeklagte in einem psychisch schwierigen Zustand befand. Der 35-Jährige war nach der Tat in einem Justizvollzugskrankenhaus untergebracht, unter anderem weil er sich selbst Schnittwunden zugefügt hatte.
Seine Lebensgefährtin war am Tattag mit ihrem Sohn beim Kinderarzt. Davon wusste der Angeklagte und tauchte dort auf. Das Paar stritt sich in der Praxis heftig, ging aber gemeinsam. Danach fuhr die 26-Jährige den Mann zu seinem Auto, das an einer Tankstelle abgestellt war. Beide stiegen aus und unterhielten sich zunächst. Die Frau stieg dann wieder in ihr Auto ein und wollte wegfahren. In der Zwischenzeit holte der 35-Jährige aus seinem Wagen ein Messer und stach damit auf die Frau ein.