Landkreis Freudenstadt
: Kleinkind tot – Eltern aus „Reichsbürger“-Szene verurteilt

Ein zweijähriges Kind stirbt, weil seine Eltern medizinische Hilfe verweigern – aus Überzeugung. Ein Gericht entscheidet über die Verletzung elterlicher Fürsorgepflicht, Verantwortung und Strafe.
Von
red/dpa
Horb am Neckar

Die Eltern riefen den Notarzt aus Sicht des Gerichts zu spät. (Symbolbild)

Lino Mirgeler/dpa
  • Eltern aus „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
  • Urteil: je ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung – plus 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.
  • Kind wurde nie ärztlich untersucht, trotz monatelanger Atemprobleme vor dem Tod.
  • Gericht: Notarzt wurde aus ideologischen Gründen verspätet gerufen, Fürsorgepflicht verletzt.
  • Verfahren möglich: Eltern und Staatsanwaltschaft können Berufung oder Revision einlegen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Weil sie aus ideologischen Gründen zu spät den Notarzt für ihr krankes Kleinkind gerufen haben, hat ein Gericht die Eltern aus der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Das Amtsgericht Horb am Neckar (Landkreis Freudenstadt) verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung und jeweils 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Sowohl die Eltern des Zweijährigen als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil vom Montag Berufung oder Revision einlegen.

Gericht überzeugt: Kind hätte geholfen werden können

Die 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten das Kind laut Mitteilung des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen – auch dann nicht, als es schon Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. „Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können“, stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes Anfang 2023 sichtlich verschlechterte, hätten die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt verständigt.

Nach Auffassung des Amtsgerichts verletzten sie damit ihre Pflicht als Sorgeberechtigte, sich um eine erforderliche medizinische Behandlung zu kümmern. Dies sei so gravierend, dass Freiheitsstrafen geboten erschienen. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht den Angaben nach die persönliche Betroffenheit durch den Tod des eigenen Kindes.

Eltern per Haftbefehl gesucht 

Die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ist vielfältig. Sie haben gemeinsam, dass sie die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Der Verfassungsschutz rechnet der Szene in Baden-Württemberg mehr als 4000 Menschen zu. Die Angeklagten hatten sich laut dem Gericht in zum Teil umfangreichen Schreiben gegenüber verschiedenen Behörden in der für diese Szene typischen Art und Weise geäußert.

Ursprünglich hatte das Amtsgericht einen Prozess im April 2025 anberaumt. Zu dem Termin erschienen die Angeklagten trotz Ladung nicht. Da laut dem Gericht eine polizeiliche Vorführung nicht möglich war, erließ es Haftbefehle, um die Anwesenheit der Eltern in der Hauptverhandlung sicherzustellen. Auf dieser Grundlage wurden die beiden vergangenen Monat in Bayern festgenommen, sodass ihnen nun der Prozess gemacht werden konnte.

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