Amtsgericht Offenburg: Kinderpornografie verbreitet? Anklage gegen 44-Jährigen

Das Cybercrime-Zentrum erhebte die Anklage.
Uli Deck/dpa- Cybercrime-Zentrum klagt 44-Jährigen wegen Verbreitung und Konsum kinderpornografischer Inhalte an.
- Er soll seit Ende September vergangenen Jahres Darstellungen sexueller Gewalt versendet haben.
- Zudem rief er laut Ermittlern entsprechende Inhalte über ein Online-Portal ab – mehrfach.
- Der Mann wurde im Juli festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft; Entscheidung beim Amtsgericht Offenburg.
- Anfang 2023 erhielt er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vier Jahre Haft.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Er saß wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern bereits mehrere Jahre in Haft - nun gibt es neue Vorwürfe gegen einen 44 Jahre alten Mann. Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg (CCZ) erhob Anklage gegen ihn wegen der Verbreitung und des Konsums von kinder- und jugendpornografischen Inhalten.
Der einschlägig vorbestrafte Mann aus dem Ortenaukreis soll Angaben der Ermittlungsbehörden zufolge seit Ende September vergangenen Jahres in mehreren Fällen Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen über ein Online-Portal an andere Nutzer verschickt und zudem solche Inhalte im Netz auch abgerufen haben. Den Angaben zufolge wurde er im Juli dieses Jahres festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.
44-Jähriger bereits wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
Über die Anklage muss nun das Amtsgericht Offenburg entscheiden. Anfang 2023 war der 44-Jährige vom Landgericht Offenburg unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seit Juli 2025 war er wieder auf freiem Fuß, bevor ein Jahr später wegen der neuen Vorwürfe erneut festgenommen wurde.