Drogeriemarktkette dm-Geschäftsführer kontert Verdi-Vorwürfe
Die Drogeriemarktkette dm muss vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe eine Niederlage hinnehmen: Die krankheitsbedingte Kündigung eines Ehepaars ist unwirksam. Geschäftsführer Harms erläutert, wie das Unternehmen damit umgeht. 27.10.2023