Tagesmütter Gericht verbietet Anstellungsvertrag
Eine Tagesmutter darf allein oder mit anderen zusammen Kinder betreuen, sie darf aber keine andere Tagesmutter anstellen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Auslöser war die Klage einer Tagesmutter, die eine Großpflegestelle leitet und eine andere Tagesmutter dafür eingestellt hat. 05.11.2014