Stichtagsregelung bei Rente mit 63 Schlupfloch macht Umgehung möglich
Die Stichtagsregelung bei der Rente mit 63 kann nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" leicht umgangen werden. Wenn ältere Betroffene sich arbeitslos melden und für wenige Stunden in der Woche einen versicherungspflichtigen Minijob annehmen, werde diese Zeit voll angerechnet. 27.06.2014